Genaues Vorgehen bei Privatverkauf, um Rückstufung bei Unfall des Käufers zu vermeiden
Ich habe zwei Fragen:
1.) Bzgl. Beitragsrabett-Rückstufung, wie im Titel erwähnt
2.) Bzgl. Zahlung der Versicherungsprämie, wenn der Käufer seine eigene Versicherungsanmeldung verpennt.
Zu Frage 1.)
Ich werde einfach im Internet nicht fündig bzw. finde nur unklare und widersprüchliche Infos. Dabei ist das, was ich machen möchte, ein tausendfach üblicher Fall:
Ich möchte meinen Gebrauchten, der auf mich zugelassen und versichert ist, an Privat verkaufen. Mein etwas paranoider, aber nicht ganz unrealistischer Gedanke ist folgender:
Wenn wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, Geld-, Schlüssel- und Fahrzeugpapierübergabe stattgefunden hat, fährt der Käufer und neue Eigentümer von mir weg und baut gleich auf der selben Fahrt einen Unfall.
Der Wagen hat ja noch mein Kennzeichen, ist noch auf mich zugelassen und versichert, also muss meine (Kasko bzw. Haftpflicht) Versicherung einspringen. Das würde meinen Schadenfreiheitsrabatt mindern (oder nicht?)
Um das zu verhindern, hab ich gelesen, dass empfohlen wird, ich als Verkäufer solle den Wagen vorher abmelden (dann ist auch das Kennzeichen weg, das ich bei der Abmeldung bei der Zulassungsstelle zurückgeben muss), und der Verkäufer soll sich ein Kurzzeit-Kennzeichen für eine geringe Gebühr (ca. 35EUR?) besorgen, mit dem er dann mit meinem Wagen losfahren kann, und dieses Kurzzeitkennzeichen bekommt er ja nur, wenn er der Zulassungsstelle eine Versicherung vorweisen kann. Das Problem ist nur: Mein Wagen steht auf einer öffentlichen Straße, also kann ich ihn gar nicht vorab abmelden! Und wenn ich ihn nicht vorab abmelden kann, kann sich der Käufer auch kein Kurzzeit-Kennzeichen von der Zulassungsstelle holen, denn diese Kennzeichen werden nur für bereits abgemeldete Fahrzeuge ausgestellt (ansonsten könnte man die Kennzeichen einfach nach dem Kauf tauschen, und alles wäre kein Problem).
Wie ist hier also die Vorgehensweise, die meinen obigen "paranoiden Ängsten" 100%-ig wasserdicht gerecht wird?
Natürlich könnte ich mich mit dem Käufer auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle treffen, und wir machen die Ab- und erneute Anmeldung dann vor Ort, aber diese Variante ist völlig unpraktikabel, weil wegen persönlicher Termine ich und der Käufer beide keinen Urlaubstag deswegen opfern können, sondern wir wollen den Kauf vor meiner Haustür an einem Sonntag erledigen.
Im ADAC Download-Musterkaufvertrag-Privat steht nun:
Zitat:
Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.
Aber ist das wirklich so? Woanders habe ich gelesen, die Versicherungen machen da manchmal Probleme.
Zu Frage 2.)
Ein zweites, stark hiermit zusammenhängendes Thema, betrifft die Zahlung meiner jährlichen/monatlichen Versicherungsprämie: Eigentlich sollte der Verkäufer zügigst (z.B. innerhalb von 2 Tagen) das Auto auf sich selbst versichern und auch zulassen. Aber was, wenn er das einfach nicht macht? Ich hab zwar meiner Versicherung, und auch der Zulassungsbehörde, per sogenannter "Veraußerungsanzeige" den Eigentümerwechsel (mit Datum und Uhrzeit) mitgeteilt, und somit habe ich formal ein Sonderkündigungsrecht gegenüber meiner KFZ-Versicherung wegen Verkauf. Aber das ändert nichts daran, dass ich weiter die Versicherungsprämie bezahle, solange der Käufer das Auto nicht selber versichert. Stimmt doch, oder?
Jetzt ist Februar, mein Versicherungsjahr endet aber erst nächstes Jahr im Januar, also muss ich, wenn der Käufer "pennt", noch 11 Monate die Versicherung weiterzahlen, und erst nach Ende dieses Versicherungsjahres verlöre das Auto komplett seinen Versicherungsschutz, wenn der Käufer dann weiterhin untätig bleibt. So habe ich es verstanden, stimmt das? Ich kann also trotz "Kündigung meiner alten Versicherung" meiner Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie bis Endes des laufenden Versicherungsjahres nicht entgehen, oder?
D.h. wenn der Käufer partout sein Auto nicht selber versichert, dann zahle ich ihm noch 11 Monate lang seine Versicherung und kann nichts dagegen tun außer den Rechtsweg zu beschreiten, mit viel Aufwand und ungewissem Ausgang, wenn bei ihm nichts zu holen ist. Meine Prämien-Zahlungen laufen also im Falle, dass der Käufer "pennt", unweigerlich noch bis zum Ende des Versicherungsjahres, also im schlimmsten Fall noch 11 Monate und 29 Tage.
Ist das korrekt? Erneut ist mein Verständnis, dass der einzige Weg, dies zu umgehen, der ist, dass ich den Wagen vorher abmelde, denn dann muss der Käufer selbst sein Kurzkennzeichen besorgen, um mit dem Wagen überhaupt losfahren zu können, und das Kennzeichen bekommt er von der Zulassungsstelle nur, wenn er eine Versicherung vorweisen kann.
Da wie schon gesagt mein Auto auf öffentlichem Gelände steht, kann ich es nicht vorzeitig abmelden. Damit trage ich das Risiko zu Frage 2 wohl auf jeden Fall selber. Das einzige was ich tun kann, um dieses Risiko zu minimieren, ist, den Wagen möglichst kurz vor Ablauf meines Versicherungsjahres zu verkaufen, damit sich mein Risiko, zu lange Versicherungsprämien zu zahlen, von 11 Monaten und 29 Tagen auf im besten Fall einen einzigen Tag reduziert.
Oder habe ich irgendwo etwas übersehen?
Idee/Frage: Warum ist es für Frage 2 nicht üblich, dass der Autokäufer ein Lastschriftmandat unterschreibt, dass es meiner jetzigen Versicherung erlaubt, alle Versicherungbeiträge die nach dem Verkaufsdatum noch entstehen (solange der Käufer also noch keine eigene Versicherung hat), diese Beiträge von seinem Konto statt von meinem Konto abzubuchen? Oder ist das auch wieder nur halb-sicher, weil im Falle, dass dessen Konto leer ist, die Versicherung sich die Versicherungsprämie doch wieder von meinem Konto holen würde?
Beste Antwort im Thema
Verkaufe das Auto nur abgemeldet
35 Antworten
@michus:
Beides. Ich habe schon ohne Probefahrt verkauft, oder der Käufer bringt ein Kurzzeitkz mit und macht dann eine Probefahrt. Die die das so nicht wollen stufe ich als unseriös ein und / oder die haben kain ernsthaftes Interesse am Wagen. Die können mir dann auch vom Leib bleiben und brauchen mir nicht meine Zeit für unnötige Erklärungen stehlen. In den Vertrag kommen dann alle Schäden / Unfallschäden rein, ansonste ohne Gewärleistung und gekauft wie gesehen, fertig.
rzz
Zitat:
@audiCoupeNG2.3 schrieb am 26. Februar 2017 um 16:43:20 Uhr:
Also Kurzzeit bekommen wir in der Region Hannover auch ohne Papiere, da reicht die Bestätigung von der Versicherung. Dann bekommst du ein rotes Heftchen und trägst dein zu kaufendes KFZ ein. Die 85€ wie sind realistisch. Hatte es mal so gemacht: Auto per Kurzzeit geholt und die Versicherungsgebühr wurde mit der normalen Versicherung verrechnet.
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Wenn du dein Auto abmeldest, kannst du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren, abmelden und wieder nach hause fahren - da die Versicherung eh bis 24 Uhr läuft - ABER du musst den kürzesten und direkten weg nach hause wählen - keine Stadtrundfahrten mehr machen!
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Hoffe du verstehst mein schreiben ;-)
Wenn der Wagen umgemeldet ist, bekommt die Versicherung direkt per Mail (Fax) eine Abmeldung. Kannst danach bei der Versicherung anrufen und fragen.
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Die alten (abgemeldeten) Nummernschilder kannst du dir aushändigen lassen (fals du dir ein neues KFZ kaufst und die Nummer reservierst - spart Geld)
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Ah, danke für die Erklärung! Dann ist das in Hannover offenbar viel praktischer gelöst von der Behörde als in der Autostadt Stuttgart! (Ich hätte wohl doch im Norden bleiben sollen...)
Ach so, man kann die Schilder nach Abmeldung wider mitnehmen! Dann wird nur die Plakette wahrscheinlich abgekratzt, damit der Wagen als abgemeldet erkennbar ist, richtig?
Nochmal zur "Hannover-Regelung": Verstehe ich das richtig: Da kannst du als Käufer dir das "rote Heftchen" und das Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle besorgen, fährst dann damit zu dem privaten Verkäufer, dessen Wagen vielleicht sogar noch völlig normal ANGEMELDET ist, und für die Probefahrt tauscht ihr die Kennzeichen schonmal aus, damit dem Verkäufer kein Risiko entsteht (Schadenfreiheitsrabatt), falls du einen Unfall baust.
Wenn du dich dann zum Kauf entschließt, lässt du das Kurzzeitkennzeichen dran und düst mit dem Wagen davon, nimmst die Original-Kennzeichen mit unter den Arm für die Abmeldung beim Amt z.B. am nächsten Tag (oder überlässt das dem Verkäufer, wenn du ihm vertraust dass er das rechtzeitig erledigt, damit du mit deiner Anmeldung dann nicht blockiert bist). Der Verkäufer muss dir dann nur trauen, dass du die Schilder nicht wieder zurücktauschst und auf seine Versicherung weiter durch die Gegend fährst.
Wenn du dich nach der Probefahrt gegen den Kauf entschließt, schraubt ihr die Kennzeichen wieder zurück, du düst zum nächsten Gebrauchtwagen-Anbieter, machst einen neuen Eintrag im roten Heftchen (ich vermute da steht Datum, Uhrzeit und Fahrgestellnr.), und das Spiel kann sich wiederholen, und auf die Weise kannst du als Kaufinteressent an einem Sonntag fünf verschiedene private Verkaufsangebote abchecken, theoretisch, richtig?
Zitat:
@Michus schrieb am 26. Februar 2017 um 17:16:36 Uhr:
Zitat:
@audiCoupeNG2.3 schrieb am 26. Februar 2017 um 16:43:20 Uhr:
Also Kurzzeit bekommen wir in der Region Hannover auch ohne Papiere, da reicht die Bestätigung von der Versicherung. Dann bekommst du ein rotes Heftchen und trägst dein zu kaufendes KFZ ein. Die 85€ wie sind realistisch. Hatte es mal so gemacht: Auto per Kurzzeit geholt und die Versicherungsgebühr wurde mit der normalen Versicherung verrechnet.
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Wenn du dein Auto abmeldest, kannst du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren, abmelden und wieder nach hause fahren - da die Versicherung eh bis 24 Uhr läuft - ABER du musst den kürzesten und direkten weg nach hause wählen - keine Stadtrundfahrten mehr machen!
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Hoffe du verstehst mein schreiben ;-)
Wenn der Wagen umgemeldet ist, bekommt die Versicherung direkt per Mail (Fax) eine Abmeldung. Kannst danach bei der Versicherung anrufen und fragen.
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Die alten (abgemeldeten) Nummernschilder kannst du dir aushändigen lassen (fals du dir ein neues KFZ kaufst und die Nummer reservierst - spart Geld)
-Ah, danke für die Erklärung! Dann ist das in Hannover offenbar viel praktischer gelöst von der Behörde als in der Autostadt Stuttgart! (Ich hätte wohl doch im Norden bleiben sollen...)
Ach so, man kann die Schilder nach Abmeldung wider mitnehmen! Dann wird nur die Plakette wahrscheinlich abgekratzt, damit der Wagen als abgemeldet erkennbar ist, richtig?
RICHTIG
Nochmal zur "Hannover-Regelung": Verstehe ich das richtig: Da kannst du als Käufer dir das "rote Heftchen" und das Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle besorgen, fährst dann damit zu dem privaten Verkäufer, dessen Wagen vielleicht sogar noch völlig normal ANGEMELDET ist, und für die Probefahrt tauscht ihr die Kennzeichen schonmal aus, damit dem Verkäufer kein Risiko entsteht (Schadenfreiheitsrabatt), falls du einen Unfall baust.
Ich würde das wie folgt machen: Probefahrt mit deinen Nummern - du auf dem Beifahrer - da kannst du auch eingreifen bei der Probefahrt sollte er schei...machen. Macht die Probefahrt zu zweit - DU und ER bzw. Du+Freund und Er+?
Kurzzeitkennzeichen würde ich dem Käufer empfehlen nach der Probefahrt!
Wenn du dich dann zum Kauf entschließt, lässt du das Kurzzeitkennzeichen dran und düst mit dem Wagen davon, nimmst die Original-Kennzeichen mit unter den Arm für die Abmeldung beim Amt z.B. am nächsten Tag (oder überlässt das dem Verkäufer, wenn du ihm vertraust dass er das rechtzeitig erledigt, damit du mit deiner Anmeldung dann nicht blockiert bist). Der Verkäufer muss dir dann nur trauen, dass du die Schilder nicht wieder zurücktauschst und auf seine Versicherung weiter durch die Gegend fährst.
Kurzzeit nach der Kaufentscheidung - spart dem evtl. Käufer beim nichtgefallen Geld!
Wenn du dich nach der Probefahrt gegen den Kauf entschließt, schraubt ihr die Kennzeichen wieder zurück, du düst zum nächsten Gebrauchtwagen-Anbieter, machst einen neuen Eintrag im roten Heftchen (ich vermute da steht Datum, Uhrzeit und Fahrgestellnr.), und das Spiel kann sich wiederholen, und auf die Weise kannst du als Kaufinteressent an einem Sonntag fünf verschiedene private Verkaufsangebote abchecken, theoretisch, richtig?
Das Heft bekommst du in Kombi mit den Kurzzeitschildern - es ist nicht wie bei roten Nummernschildern - Inhaber der Kurzzeitkennzeichen darf nur 1 Auto eintragen bzw. es ist nur Platz für 1 Auto - trägt er wärend der Probefahrt bzw. Überführung nichts ein - droht Strafe!
Noch ein Nachtrag:
Gem. § 16 FZV wird für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Daneben existiert noch das rote (Händler-) Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
Beispiel:
20
05
13
Dies bedeutet, dass der Ablauftag hier der 20. Mai 2013 ist.
Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da dass Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Das Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 40,-- Euro für das Schilderpaar und die anfallende Verwaltungsgebühr. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC Geschäftsstelle bezogen werden.
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Sie werden zuverlässigen Händlern zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt
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Es gibt doch verständliche Aussagen zur Fragestellung desTE (ohne von hinten durchs Knie ....):
https://www.adac.de/.../
https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_11.2016_V1_33300.pdf
Zitat:
@situ schrieb am 26. Februar 2017 um 17:52:06 Uhr:
Es gibt doch verständliche Aussagen zur Fragestellung desTE (ohne von hinten durchs Knie ....):
https://www.adac.de/.../
Ja, da steht alles drin....... 🙂
Doch hab ich gelesen und da dieses Thema genug behandelt wurde auch nachlesbar! Bei mir geht kein Auto angemeldet raus es sei ich kenne den Käufer und weiß wo er wohnt! Habe vor vielen Jahren eins mit KZ verkauft und irgendwann sollte ich die Entsorgung zahlen weil die Karree irgendwo rumstand! Konnte Dank Kaufvertrag nachweisen das es verkauft wurde! PS Gibt genug Fälle wo die Adresse im Ausweis alt war und somit Käufer von angemeldeten nicht angetroffen werden konnten und fröhlich die Kfz Steuer und Versicherung des Verkäufers nutzten!
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 26. Februar 2017 um 18:13:02 Uhr:
Doch hab ich gelesen und da dieses Thema genug behandelt wurde auch nachlesbar! Bei mir geht kein Auto angemeldet raus es sei ich kenne den Käufer und weiß wo er wohnt! Habe vor vielen Jahren eins mit KZ verkauft und irgendwann sollte ich die Entsorgung zahlen weil die Karree irgendwo rumstand! Konnte Dank Kaufvertrag nachweisen das es verkauft wurde! PS Gibt genug Fälle wo die Adresse im Ausweis alt war und somit Käufer von angemeldeten nicht angetroffen werden konnten und fröhlich die Kfz Steuer und Versicherung des Verkäufers nutzten!
Keiner kann die Kfz-Steuer und Versicherung des Verkäufers nutzten!
Mit Kaufvertrag ist der Verkäufer aus dem schneider !!!! Gleich die Versicherung und Zulassungsstelle über den Verkauf informieren und locker bleiben.
Ein Verkäufer kann sogar bei Zulassungssttelle einen Antrag auf Zwangsabmeldung stellen.
Wie gesagt es gibts keine finanzielle Nachteile für den Verkäufer.
@bommel: was da schön beschrieben ist ist die Theorie. Die Praxis läuft dann in einigen Fällen wie bei dir oder mir, nur Ärger am Hals. deswegen: Abmelden und fertig.
rzz
@grand 62: Soso, warum gibts denn dann oft so Probleme wie sie mamche, mich eingeschlossen, so erlebt haben?
rzz
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 26. Februar 2017 um 18:27:19 Uhr:
@grand 62: Soso, warum gibts denn dann oft so Probleme wie sie mamche, mich eingeschlossen, so erlebt haben?rzz
Du hast bestimmt nur Ärger , aber keine finanzielle Nachteile, oder ?
Du kannst dein Auto nur mit den Papieren abmelden und diese nimmt ja der Käufer mit!
Zitat:
@GRAND62 schrieb am 26. Februar 2017 um 18:32:34 Uhr:
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 26. Februar 2017 um 18:27:19 Uhr:
@grand 62: Soso, warum gibts denn dann oft so Probleme wie sie mamche, mich eingeschlossen, so erlebt haben?rzz
Du hast bestimmt nur Ärger , aber keine finanzielle Nachteile, oder ?
Ärger habe ich keinen, woher auch? Finanzielle Nachteile auch nicht, warum auch?
rzz
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 26. Februar 2017 um 18:27:19 Uhr:
@grand 62: Soso, warum gibts denn dann oft so Probleme wie sie mamche, mich eingeschlossen, so erlebt haben?rzz
wer schreibt das ?????????????????