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Genaue Definition von Drängeln

Themenstarteram 16. Juni 2006 um 1:39

Hi

Es wird so oft darüber gesprochen wie hart man bestraft wird wenn man auf der BAB drängelt und man es nicht tun solte aber was genau gehört zum drängeln?

Ist dies lediglich das dichte Auffahren oder gehört Lichthupe und Linker Blinker auch dazu, selbst wenn man den abstand einhält?

Ich komme darauf weil ich in letzter Zeit sehr oft auf der Autobahn unterwegs war und oft die Lichthupe betätigt habe um dem Vordermann zu signalisieren dass ich schneller als er bin und vorbei will, halte dabei aber meinen Abstand. Bin ich dadurch ein "Drängler"?

Ich persönliche sehe da keine große gefahr und habe auch kein Problem damit wenn das ein stärker motorisiertes Auto bei mir macht.

Wenn einer bei 200 km/h, über 100m hinter mir herfährt, würde ich nicht darauf kommen dass er mich überholen will und aus freien stücken würde ich mit einer solch hohen Geschwindigkeit nicht auf die mittlere Spur wechseln (wäre ein dauerndes hin und her).

Nur was würde die Polizei sagen wenn die dass mitkiregt bzw. man dies ausversehen bei ener Zivilstreife (ich denke größtes Pech überhaupt ^^) machen würde?

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24 Antworten

Re: Genaue Definition von Drängeln

 

es gibt ein rechtsfahrgebot. und wenn platz ist, dann musst du nach rechts. und wenn kein platz ist, dann kannst du eben nur links bleiben, bis rechts platz ist. und dann musst du rüber. dabei ist völlig unerheblich, ob hinter dir alles frei ist oder jemand überholen wollen könnte.

und wenn du das mit 200 km/h nicht im griff hast, dann müsstest du deine geschwindigkeit vielleicht doch ein wenig reduzieren.

ansonsten ist die lichthupe allein unproblematisch, wenn man sie mal kurzzeitig einsetzt. sie wird aber oft genug im dauerbetrieb eingesetzt und dabei wird extrem dicht aufgefahren. und das nennt man dann drängeln.

Die Lichthupe und auch die akustische Hupe dürfen zum Anzeigen der Überholabsicht benutzt werden. Dabei mußt Du aber den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten.

Der Blinker darf dafür nicht benutzt werden, denn der darf nur zum Anzeigen eines Fahrspurwechsels und zum Abbiegen benutzt werden.

ciao

Die Lichthupe setze ich nur ein,

wenn ich sehr schnell bin (50-100 km/h schneller als der Vordermann),

und der Linksfahrer vor mir (500 bis 1.000 m vor mir) die Spur freigeben kann,

weil er gerade keinen Überholvorgang durchführt.

Ist man dagegen bereits auf den Vordermann aufgelaufen,

bringt zu geringer Abstand, Lichthupe oder Hupe nur das Gegenteil:

Der Vordermann wird stur und blockiert die Spur.

Ich selbst halte in solchen Situationen lieber großzügigen Abstand.

Taucht rechts eine ausreichende Lücke auf,

trete ich aufs Gas und werde durch die zügige Annäherung dann meist vorbei gelassen.

Der Überholende erkennt so,

dass er schnell wieder links sein kann.

Ich halte es da genau wie madcruiser.

Allerdings wird dieses Verhalten auch oft schon als Drängelei bewertet, was in vielen Fällen zu einer extrem sturen Haltung meines Vordermanns führt.

Ärgerlich, die Hilfssherrifs :(

am 16. Juni 2006 um 17:11

Es kommt immer aufs Timing an. Kündigt man seine Überholabsichten früh genug an, kann der Vordermann selbst kleine Lücken ohne auflaufen nutzen.

Ärgerlich ist es, wenn man selbst die linke Spur räumt und dann nichtmal die E-Klasse es schafft, mal kurz Gas zu geben und endlich vorbeizuziehen... Da wird man ganz schnell zum Linksspurblockierer oder zumindest zum 20-sec-Lücken-Sucher.

am 16. Juni 2006 um 18:56

Wenn du normal fährst und den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhälst, dann wirst du automatisch zum Drängler, weil dir plötzlich Freiwild reinfährt.

Von kleinen Polo's mit 1.0 Liter Hubraum über sich-nicht-beschleunigen-trauende Hausfrauen bis zum Wohnwagen mit Anhängergespann ist alles dabei. Alle fahren in deinen Sicherheitsabstand und du musst dicht auffahren, weil du ja den Sicherheitsabstand ohne Vollbremsung gar nicht so schnell nachreguliert kriegst.

Äußerst mies.

Meine Definition von Drängler: Dichtes auffahren, wenn der Vordermann eh keinen Platz machen kann.

Gegenwärtige Definition draußen auf der Straße: Vordermann blockiert die Überholspur, Hintermann ist etwas dicht drauf = Drängler.

Hintermann flimmert mit der Lichthupe = Raser.

 

Wie schon gesagt, äußerst mies.

am 16. Juni 2006 um 20:18

das is wirklich wahr, umsobald man den sicherheitsabstand nur annähernd einhält fährt einem ständig jemand vornedran, zum teil kann man ja nich mal bei 150 1,5 autolängen freilassen ohne dass sich die leute unbedingt noch reinquetschen müssen ;)

*richtig* drängeln heisst bei mir vorallem wenn der hintermann links blinkend dicht auffährt, obwohl es vor dem eigenen auto eh nich schneller geht. ansonsten werd ich eigentlich nie bedrängelt weil ich immer so zügig wie möglich, und so oft rechts wie nötig unterwegs bin....

mfg Alex

Themenstarteram 16. Juni 2006 um 21:51

Re: Re: Genaue Definition von Drängeln

 

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77

es gibt ein rechtsfahrgebot. und wenn platz ist, dann musst du nach rechts. und wenn kein platz ist, dann kannst du eben nur links bleiben, bis rechts platz ist. und dann musst du rüber. dabei ist völlig unerheblich, ob hinter dir alles frei ist oder jemand überholen wollen könnte.

und wenn du das mit 200 km/h nicht im griff hast, dann müsstest du deine geschwindigkeit vielleicht doch ein wenig reduzieren.

Naja bei 200 Km/h ständig auf die mittlere Spur wo jeder nicht viel scnheller als 150 fährt ist etwas riskant wenn hinter mir keiner ist... Das wäre wie ich schon sagte ein dauerndes hin und her daher nicht sinnvoll

Nach der aktuellen Rechtsprechung muß man auf die mittlere/rechte Spur wechseln, wenn man länger als ca. 20 Sekunden links fährt ohne ein anderes Fahrzeug zu überholen.

am 17. Juni 2006 um 1:06

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nach der aktuellen Rechtsprechung muß man auf die mittlere/rechte Spur wechseln, wenn man länger als ca. 20 Sekunden links fährt ohne ein anderes Fahrzeug zu überholen.

So handhabe ich es üblicherweise auch. Aber wenn man innerhalb von 5 Minuten zwanzig mal stark abbremsen musste, weil der "Überholende" sich mehr Zeit lässt, als meine 20-sec-Lücke hergibt, bleibt man lieber länger links. Nicht schön, aber wohl die einzige Möglichkeit, solange man für jemanden, der 20 km/h schneller fahren will, auf 80 km/h abbremsen muss.

am 17. Juni 2006 um 3:37

Sehr böse, wenn ich anmerke, dass das Thema hier bestimmt schon besprochen wurde?

*langeweileaufkomm*

Muss man Drängeln wirklich definieren? Ich schätze schon, dass ein jeder selber merkt, wenn er drängelt oder gedrängelt wird ;-)

Technisch (juristisch) fällt dies wohl unter die Kategorie Nötigung. Wann immer ein anderer Verkehrsteilnehmer sich genötigt fühlt, sich dem Drängler "unterzuordnen" oder aus Sicherheitsgründen den Weg zu räumen, kann es wohl bei ausreichend und aussagewilligen Zeugen (!) zu einem Problem werden.

Ich appelliere aber mal an das Miteinander. Früher gab es mal so einen Aufkleber "Danke Partner, bitte schön" oder so ähnlich. Ich freue mich, wenn ich durch mein Fahrverhalten andere möglichst wenig belästige und fahre mit Wohnwagen schon mal öfter auf einen Busparkplatz um die Kolonne vorbeizulassen. Auch mache ich gerne auf der AB den schnelleren hinter mir Platz.

Dabei "brech ich mir keinen ab" ;-)

Wenn ich schon ein Problem benennen dürfte, dann dies der vielen Fahrer, die rückwärtigen Verkehr (Geschwindigkeit) schlecht oder garnicht richtig einschätzen können. Fahrer die auf der Beschleunigungsspur bremsen oder ähnlichen "Unfug" anstellen ;-) Das führt dann ja auch zu "Drängeln".

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und wenn alle einen "Motor-Talk" Aufkleber drauf hätten, ginge es doch auch ruhiger zu, oder? ;-)

"Drängeln" und "Rasen" sind Begriffe aus dem Journalismus.

Sie dienen dazu um bestimmte Fahrertypen griffig als "BÖSE" zu beschreiben.

Juristisch gesehen begeht man als Drängler die OWI "nicht ausreichender Sicherheitsabstand" und ggf. sogar den Straftatbestand der "Nötigung".

Was das ist und welche Strafen auf einen zukommen können kann man 100.000fach im www nachlesen.

Abstandssünden kann man mit Bussgeldrechnern genau ausrechnen.

am 17. Juni 2006 um 12:47

Re: Re: Re: Genaue Definition von Drängeln

 

Zitat:

Original geschrieben von BuDo

Das wäre wie ich schon sagte ein dauerndes hin und her daher nicht sinnvoll

Bitte verstehen Sie doch, es kommt nicht darauf an, ob Sie das für sinnvoll erachten, sondern darauf, dass es ein Rechtsfahrgebot gibt, an das auch Sie sich zu halten haben.

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