Gemüsestand ragt in die Fahrbahn an der Zapfsäule

Beim Anfahren zur Zapfsäule mit meinem Wohnmobil ragte in 2 m Höhe ein nicht gekennzeichneter Gemüsestand 20-30 cm in die Fahrbahn. Ich blieb daran mit dem Womo hängen, es wurde beschädigt und außerdem wurde eine Werbetafel der Tankstelle beschädigt.
Jetzt soll ich wegen "Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt" ein Bußgeld zahlen....
Dieser Logik kann ich nicht folgen.....

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Bei meinem Womo (auf Ducato-Basis) sind meine Augen auf 1,90 m Höhe. Mag bei kleineren Fahrern etwas niedriger sein, aber auch dann noch bei rund 1,80 m.

Der rechte Außenspiegel hat rund 24 cm Überstand zum Aufbau und immer noch 14 cm zur Markise, die ca. 2,40 m hoch ist. Der linke hat den gleichen Überstand, aber da ist natürlich keine Markise.

Wie bitte kann man dann etwas rammen, was in 2 m Höhe ca. 25-30 cm übersteht und ernsthaft behaupten, man sei mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gefahren?

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Ja wer hat den die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen?

Lustige Beschreibung. War der Gemüsestand nur in 2 m Höhe? Und wie hoch ist so in etwa der Kopf des Fahrers eines Womo? Geschätzt ca. 2 hoch?

Du bist in ein stehendes Hindernis gefahren. Ob das da sein darf oder nicht, ist zweitrangig. Du musst ja in der Regel auch bezahlen, wenn du in ein falsch parkendes Auto oder vor ein nicht genehmigtes Gebäude fährst.

Na ich soll das gewesen sein, da ich meine Sorgfaltspflicht außer acht gelassen habe
Das kann ich nur schwerlich nachvollziehen, da der selbst gebastelte Gemüsestand nicht gekennzeichnet war....

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 16:53:38 Uhr:


Lustige Beschreibung. War der Gemüsestand nur in 2 m Höhe? Und wie hoch ist so in etwa der Kopf des Fahrers eines Womo? Geschätzt ca. 2 hoch?

Nein, unten stand er bündig am Rand der Einfahrt. Oben ragte er 20-30 cm in die Fahrbahn. Das war nicht ersichtlich!

Wenn es nicht ersichtlich war dann wärst du doch auch nicht dagegen gefahren? 😉

Fuer ladung gillt :
50cm duerfen sachen nach hinten abstehen ohne gekennzeichnet zu sein.
40cm seitlich ohne kennzeichnung, wenn seitliches licht buendig abschliesst Mehr als 40cm bzw wenn begrenzungslicht ueberragt wird , mit kennnzeichnung

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. August 2017 um 17:38:42 Uhr:


Wenn es nicht ersichtlich war dann wärst du doch auch nicht dagegen gefahren? 😉

50cm duerfen sachen nach hinten abstehen ohne gekennzeichnet zu sein.

Will heißen, Tankstellen etc haben Narrenfreiheit und der Geschädigte muss für deren Schaden auch noch aufkommen....

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. August 2017 um 17:38:42 Uhr:


Wenn es nicht ersichtlich war dann wärst du doch auch nicht dagegen gefahren? 😉

50cm duerfen sachen nach hinten abstehen ohne gekennzeichnet zu sein.
40cm seitlich ohne kennzeichnung, wenn seitliches licht buendig abschliesst Mehr als 40cm bzw wenn begrenzungslicht ueberragt wird , mit kennnzeichnung

..und das gilt auch an Tankstellen?
Wenn dadurch ein größerer Schaden passiert, ist der Tankstellenbenutzer doch immer der Dumme und muss für eventuelle größere Schäden aufkommen?

Bei sowas ist man ja auch der dumme wenn man sowas übersieht. Wozu hat man augen.

Sowas gillt in der stvo im strassenverkehr fuer *Ladung*. Tanke gillt meist stvo bzw ist privat grund.

Da es ein gemusestand ist, der wahrscheinlicher ein Anhänger ist , der TÜV und stvo konform ist sind die Maße nicht anfechtbar.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. August 2017 um 17:54:44 Uhr:


Bei sowas ist man ja auch der dumme wenn man sowas übersieht. Wozu hat man augen.

Sowas gillt in der stvo im strassenverkehr fuer *Ladung*. Tanke gillt meist stvo bzw ist privat grund.

Da es ein gemusestand ist, der wahrscheinlicher ein Anhänger ist , der TÜV und stvo konform ist sind die Maße nicht anfechtbar.

Der Gemüseständer war selbstgebastelt und bestimmt nicht TÜV abgenommen....

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