Gemüsestand ragt in die Fahrbahn an der Zapfsäule
Beim Anfahren zur Zapfsäule mit meinem Wohnmobil ragte in 2 m Höhe ein nicht gekennzeichneter Gemüsestand 20-30 cm in die Fahrbahn. Ich blieb daran mit dem Womo hängen, es wurde beschädigt und außerdem wurde eine Werbetafel der Tankstelle beschädigt.
Jetzt soll ich wegen "Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt" ein Bußgeld zahlen....
Dieser Logik kann ich nicht folgen.....
Beste Antwort im Thema
Bei meinem Womo (auf Ducato-Basis) sind meine Augen auf 1,90 m Höhe. Mag bei kleineren Fahrern etwas niedriger sein, aber auch dann noch bei rund 1,80 m.
Der rechte Außenspiegel hat rund 24 cm Überstand zum Aufbau und immer noch 14 cm zur Markise, die ca. 2,40 m hoch ist. Der linke hat den gleichen Überstand, aber da ist natürlich keine Markise.
Wie bitte kann man dann etwas rammen, was in 2 m Höhe ca. 25-30 cm übersteht und ernsthaft behaupten, man sei mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gefahren?
20 Antworten
Wenn du verwarnt worden bist war ja die polizei da.
Wieso haste nicht gleich was gesagt ?
Wie gesagt tanke ist auch privater boden und da darf man auch nicht TÜV geprüfte sachen abstellen.
Du hättest gucken müssen das ist fakt.
Kannst natürlich den betreiber in die pflicht nehmen da das nicht gekennzeichnet war das die durchfahrtshohe nur 2m ist.
Bei meinem Womo (auf Ducato-Basis) sind meine Augen auf 1,90 m Höhe. Mag bei kleineren Fahrern etwas niedriger sein, aber auch dann noch bei rund 1,80 m.
Der rechte Außenspiegel hat rund 24 cm Überstand zum Aufbau und immer noch 14 cm zur Markise, die ca. 2,40 m hoch ist. Der linke hat den gleichen Überstand, aber da ist natürlich keine Markise.
Wie bitte kann man dann etwas rammen, was in 2 m Höhe ca. 25-30 cm übersteht und ernsthaft behaupten, man sei mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gefahren?
So lange der gemüsestand nicht nachts unbeleuchtet quer auf der Autobahn steht,
wird eine Mitschuld des Standes bei einer Kollision schwer zu generieren sein.
Mein Gartenzaun steht am Strassenrand, hat keinen TÜV, ist nur 60cm hoch
und trotzdem wäre ich etwas uneinsichtig, wenn den jemand beschuldigt ein Fahrzeug beschädigt zu haben.
Aber für sowas gibt es Anwälte & Gerichte,
dort kann man solche Fragen zu einer rechtsverbindlichen Antwort treiben.
Erinnere Deine Versicherung, die ja bestimmt den Gemüsestand bezahlen soll,
an ihre Schadensminderungspflicht, spätestens dann sollte der
Sachbearbeiter über die Möglichkeit nachdenken, den Gemüsestand zu belangen.
@haleakala
Ein Bild wäre hier hilfreich, damit evtl jemand deinen Ausführungen folgen kann. Hast du keins gemacht?
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Ich würde das mal nen Anwalt vorlegen.
Ich denke nicht dass die Schuld da dich alleine trifft. Meiner Meinung nach hätte der überragende Raum gekennzeichnet sein müssen. War ja wahrscheinlich nicht sehr dick oder?
Ähnlich wie die Markierungen einer hydraulischen Ladebordwand wären nötig.
Es findet sich bestimmt ein RA der einen nutzlosen Brief für teures Geld aufsetzt. Ich denke das ist rausgeworfenes Geld.
Du bist auf Privatgrund gegen einen abgestellten Gegenstand gefahren. Den Schaden bezahlst du weil du ihn verursacht hast.
Egal ob eine Holzkiste, das Poketbike vom Junior des Tankstellenbesitzer oder die stillgelegte Ente von dessen Frau.
Das rauf und runter fahren auf eine Tanke ist ja durchaus ein Rangiervorgang. Das Du den Gegenstand nicht gesehen hast bedeutet ja nicht das er nicht zu sehen war.
Frag mal LKW Fahrer, die singen ganze Lieder zu dem Thema.