Gelbliche Allwetterlampen

Hallo,
Ich beschäftige mich im Moment mit dem Thema gelbes Licht an Hauptscheinwerfern.Ich weiss ja nun,dass es wohl keine Möglichkeit gibt,in Deutschland legal mit richtig gelbem Licht,wie in Frankreich zu fahren,nur bei Nebelscheinwerfern,die sind bei mir auch gelb.Nun bleiben als einzige legale Alternative noch die gelblichen Allwetterlampen.Ich habe schon die Philips "Allweather" und die Bosch "Allyear" ausprobiert.Die Philips ist zwar etwas heller,dafür aber weniger gelb,die Bosch ist gelblicher,aber auch dunkler.
Wie sind eure Erfahrungen mit den Lampen und was meint ihr dazu?Welches sind die gelbsten Allwetterlampen,die noch zugelassen sind und gibt es welche ohne den blöden Blauschimmer?

Beste Antwort im Thema

Warum in aller Welt willst du eigentlich gelbe Glübirnen in den Scheinwerfern haben, die definitiv weniger Licht auf die Straße bringen?

Gruß Andreas

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Ob diese Frankophilen leute denn auch wissen warum das Gelbe Licht eingeführt wurde?

Es war jedenfalls nicht wegen des höheren Kontastes. Der Vorteil wird durch die geringere Leuchtkraft gleich wieder zunichte gemacht.
Wers wissen will, die Regel kam noch aus Zeiten der Weltkriege. Da wollten die Franzosen an der Farbe der Lichter erkennen ob es Freund oder Feind ist der da nachts gefahren kam. Zu damaliger Zeit war der Unterschied zwischen Gelb und "Weiß" ja auch nicht so dramatisch, was die Lichtausbeute anging.

Heute ist rihtig gelbes Licht nurnoch schwachsinnig. die Kontrasterhöhung kann schon mit einem geringen Gelbstich herbeigeführt werden, ohne die Lichtausbeute großartig zu beeinträchtigen. Das Blaue Licht der Xenon-Brenner finde ich derweil auch sehr schlimm, egal ob von den entgegenkommenden Blendern oder als selberfahrer, das bläulich weiße Licht strengt finde ich extrem an.

Zitat:

Nun ja,das hat was mit Nostalgie zu tun.

Wie wärs mit Trommelbremsen rundum? 🙂

Sorry, nur der Nostalgie wegen auf gute Sicht verzichten ist in meinen Augen ganz schön blöde.

Zitat:

das bläulich weiße Licht strengt finde ich extrem an.

Ich finde es für die Augen sehr entspannend weil es gleichmäßig leuchtet, ich finde mein Xenon besser als mein H7 Licht vorher, aber das empfindet wohl jeder anders.

Zitat:

Original geschrieben von derFenriswolf


Muss man 15€ zahlen

unter Umständen

Zitat:

oder verliert man die BE?

unter Umständen

Zitat:

Denn die 15€ würde ich gern in Kauf nehmen.

Erlöschen der BE sind auch nur 25 Euro.

Allerdings kann es in beiden Fällen zu einem Verbot der Weiterfahrt, Sicherstellung und Zwangsvorführung bei einem Sachverständigen kommen.

Strafe bliebe dann immer noch bei 15 bzw. 25 Euro, nur die zusätzlichen Kosten würden dann ein mehrfaches betragen.

Unabhängig von eventuell vorhandenen Regressansprüchen der Versicherung.

Zitat:

... zusätzlich zu meinen nachgerüsteten Nebelscheinwerfern mit GELBER Streuscheibe.

Auch gelbe NSW sind unzulässig.

Zitat:

Warum viele in D prinzipiell gegen gelbes Licht wettern, verstehe ich nicht. Es stört doch niemanden???!?!?!?!

Weil es nicht erlaubt ist, der Gesetzgeber benötigt keine Begründungen.

Es ist albern, sich Begründungen auszudenken und gegen das sich selbst Ausgedachte dann zu argumentieren.

Zitat:

Steht eigentlich irgendwo geschrieben, wie der Gesetzgeber "weißes" Licht definiert? Ist dabei irgend eine bestimmte Farbtemperatur gemeint?

Ja, StVZO §§49a, 76/756/EWG, ECE-R48

Dort ist auch vorgegeben, dass nach vorn abgestrahltes Licht ausschließlich weiß sein darf und die einzige Ausnahme die Blinker darstellen. Somit sind auch gelbe NSW unzulässig, eine eventuell vergebene E-Zulassung ist schon lange erloschen.

Zitat:

Denn was alles legal (!) weißes Licht dartsellen soll, ist schon sehr interessant: bläuliches Xenonlicht, gelbliche Allwetterlampen, Phillips CoolBlue mit Blauanteil........gelbliches Serienlicht......

Nicht alles, von dem ein Anbieter behauptet es hätte eine Zulassung hat auch eine Zulassung und nicht alles, was "namhafte" Hersteller anbieten werden mit Zulassung angeboten.

Zitat:

P.s.: So lange ich kein gelbes Abblendlicht benutzen darf, fahre ich mit Standlicht und gelben Neblern umher, dieses abscheuliche Vergehen kostet nur 15€ :-D

Die Strafe beträgt eigentlich 25 Euro (BE erloschen), wenn nur 15 Euro kassiert werden, dann hatte der Polizist keine Ahnung, die Kosten können uU. allerdings auch mal im hohen 4stelligen Bereich liegen.

Roadwin, woher nimmst du deine Behauptungen?
§52 der STVZO besagt, dass Nebelscheinwerfer hellgelbes Licht aussenden dürfen.

Na du wirst wohl kaum sagen, Phillips Cool Blue (oder von Osram?) wären in DEutschland nicht erlaubt, selbst die vom ADAC empfohlenen Nightguide leuchten die Fahrbahn mit deutlichen Anteilen gelben, weißen und violetten Lichtes aus .

Meine Frage war, warum viele Autofahrer gegen das gelbe Licht wettern, als würde es Ihnen die Frauen ausspannen.

Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern ohne dass eine starke Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse stattfinden würde, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sonst nichts.

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Zitat:

Original geschrieben von derFenriswolf


Roadwin, woher nimmst du deine Behauptungen?

Immer noch StVZO §§49a, 76/756/EWG, ECE-R48

Zitat:

§52 der STVZO besagt, dass Nebelscheinwerfer hellgelbes Licht aussenden dürfen.

Wenn sie zugelassen wären, aber mit "GELBER Streuscheibe" war es das.

Es gibt ua. bei dem bekannten Auktionshaus des öfteren gelbe NSW mit aufgeprägter E9-Kennzeichnung (Spanien), die haben keine Zulassung, das E9 ist ohne jemals ausgeführte Prüfung oder erteilte Zulassung dort vorhanden.

Für das zulässige "hellgelbe Licht" gibt es zulässige Leuchtmittel ("Glühbirne"😉, H3 und H7 die hellgelb abstrahlen, die dann in "weiße" NSW eingesetzt werden (dürfen) und dann das zulässige "hellgelbe" Licht haben.

Das ist dann aber auch nur noch hellgelb und nicht mehr das wohl gewünschte "sattgelb".

Zitat:

Na du wirst wohl kaum sagen, Phillips Cool Blue wären in DEutschland nicht erlaubt, ...

Genau lesen, was ich geschrieben habe:

Nicht alles, wo Philips oder Osram oder Cool Blue oder Night Breaker drauf steht (und auch ist), hat eine Zulassung.

Jeder auch "namhafte" Hersteller produziert Lampen unter teilweise auch gleicher Typ-Bezeichnung für Nicht-EU-Märkte, die keine E-Zulassung haben. Allerdings steht im deutschen Katalog ganz eindeutig daneben, dass diese keine Zulassung haben. und diese Lampen haben auch keinen Aufdruck.

Nicht jeder, der von seinem Produkt behauptet, es hätte eine Zulassung, hat tatsächlich eine Zulassung.

Es gab vor einigen Jahren einen ADAC-Test von "Glühbirnen", da haben viele Billiglampen
- trotz aufgedruckter Zulassungskennzeichnung nicht mal 50% der geforderten Mindesthelligkeit erreicht, oder
- war der eigentliche Glühfaden komplett neben dem vorgeschriebenen optischen Zentrum und hat dadurch teilweise mehr Licht als Blendung dem Gegenverkehr entgegen geworfen, als auf die Fahrbahn projiziert.

Alle derartigen Leuchtmittel hatten eine Zulassung, hätten sie aber niemals bekommen dürfen. Da ging es auch nicht mehr um ein grenzwertig an der Toleranz sondern um komplett daneben.

Die von Dir angesprochenen "bunten Ränder" strahlt nicht die Lampe ab, sondern werden durch die Brechung in einem vorgesetzten Linsensystem erzeugt. Sollte man vom Regenbogen kennen, weiße Lichtstrahlen + Wassertropfen = bunt, auch als Spektralfarben bekannt. Die Linse säubern reduziert deutlich diesen Effekt.

Zitat:

Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern ohne dass eine starke Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse stattfinden würde, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sonst nichts.

Was bedeutet jetzt dieser Satz? Das Erlöschen der BE ist auch eine Ordnungswidrigkeit und war es auch schon immer. Seit 1.3.2007 mit der Einführung der FZV nur noch mit 25 Euro Verwarnungsgeld behaftet.

Wenn die NSW zulässig sind - 15 Euro

Sind sie es nicht, dann handelt es sich um die Nutzung unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen, die BE erlischt - 25 Euro

Stammt aus einem BGH-Urteil Mitte der 60er Jahre. 1976 und in Folge weiterer Jahre hat sich zwar mit der Einführung der EWG/EG-Richtlinien und damit Implementierung der ECE-Vorschriften die rechtliche Basis verändert, aber durch mehrere OLG-Urteile dann doch wieder bestätigt, dass diese Grundsatzaussage zum Erlöschen der BE aus dem BGH-Urteil weiterhin bestand hat:

Die Nutzung unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen, wie auch eine Veränderung des zulässigen lichttechnischen Erscheinungsbildes, lässt eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erwarten. Daher erlischt die BE gem. §19.2.2 StVZO.

Nur das Schielen nach Paragraphen und die freie Auslegung nach nicht juristischen Gesichtspunkten, wie es gemeint sein könnte, kann oft vergessen lassen, dass es da noch etwas mit gleicher Relevanz gibt: BGH- und vergleichbare, wie auch OLG-Urteile.

Um gleich noch etwas klarzustellen:

Zitat:

Original geschrieben von kaiguenter


Die BE erlischt nicht. Die Vorschriften wurden geändert. Nur bei Eingriffen in die Bremsanlage, Lenkung oder bei einer Veränderung des Abgsverhaltens erlischt die BE.

Das ist falsch.

Die BE erlischt unverändert, wie sie schon seit Jahrzehnten erloschen ist. Der §19.2 StVZO regelt das Erlöschen der BE und der, wie auch viele zugehörig definierende Gerichtsurteile, haben sich nicht verändert.

Was sich jedoch deutlich verändert hat, ist die Bestrafung, wenn die BE erloschen ist:

Bis zum 28.2.2007 waren es 50 Euro Bußgeld plus 3 Punkte plus ~25 Euro Verfahrenskosten und wegen den A-Punkten dann auch die beliebte Probezeitverlängerung mit Nachschulung,

seit dem 1.3.2007 sind es 25 Euro Verwarnungsgeld - fertig

Du meinst gelbe Streuscheiben seien nicht zugelassen? Das Glas meiner Nebler ist eingefärbt, nicht nachlackiert - nur, damit wir uns richtig verstehen. Letzteres ist nicht erlaubt, das ist mir bekannt.
Hier ein Link zu "meinen" Neblern:
http://shop.wesem.com/photo/_pdf/de/k_370_hm1_de.pdf

Zitat:

Original geschrieben von derFenriswolf


... Hier ein Link zu "meinen" Neblern: ...

E20 bedeutet, dass die Teile nach einer ECE-Prüfvorschrift - das "E" - und in Polen - die "20" - geprüft worden sind.

Und als was sind die geprüft worden ?
Im Link findet findet sich nur der Hinweise auf einen "Homologationscode 072". Nach der ECE gibt es keinen "Homologationscode", sondern "Genehmigungszeichen". Nicht unnötig kleinlich werden, das mag an der Übersetzung liegen.

Aber das Genehmigungskennzeichen gem. den Einzelvorschriften für Nebelscheinwerfer, der ECE-R19, ist der Buchstabe "B".

Der Link bringt uns bisher nicht sehr viel weiter. Direkt auf die Scheinwerfer schauen, ob da über oder links neben dem Kreis mit dem "E20" dieser Buchstabe vorhanden ist. Kann auch noch zusätzlich eine Zahl davor sein, wie 02 oder 03 oder neben dem B ein weiterer Buchstabe, der mit einem Schrägstrich vom B getrennt ist, also zB. B/PL, das würde nicht stören.

Ein 02 würde bedeuten, dass nach der ECE-R19 in der zweiten geänderten Fassung geprüft wurde; ein B/PL würde bedeuten, dass es sich um eine Leuchte für Nebellicht ("B"😉 mit Kunststoff-Frontscheibe ("PL" wie Plastic) handelt und nicht mit Glasscheibe (Glas ist der festgelegte Standard und hat daher keine zusätzliche Kennzeichnung einer Abweichung).

Weil wir gerade bei NSW und diesen Kennzeichnungen sind:

B/K ist zB. die Kennzeichnung der Nebelscheinwerfer ("B"😉, die gleichzeitig auch die Funktion für Abbiegelicht ("K"😉 beinhalten, wie sie zB. bei VW oder auch Mercedes verwendet werden.

Das beliebte "umfummeln" von klassischen Nebelscheinwerfern durch Einbau von irgendwelchen Modulen, dass sie auch als Abbiegelicht funktionieren = Erlöschen der BE wegen Nutzung einer für diese Funktion nicht zugelassenen Leuchte.

Es besteht auch nicht deren Funktion. Abbiegeleuchten strahlen seitlich aktiv nach oben, NSW bleiben auch seitlich unten. Das sind nur Streulichtverluste, durch die man seitlich etwas erkennen kann.

Gut, habe meinem Auto mal tief in die Augen geguckt.
Über "E20" steht nur ein "B", unter "E20" noch eine sechsstellige Nummer, "092279" oder so ähnlich, da reichte nun mein Kurzzeitgedächtnis doch nicht die fünfzig Stufen bis hoch an den PC... 😁

Roadwin, arbeitest du für TüV oder DEKRA?

So oder so werde ich vorsichtshalber mal bei der DEKRA vorbeigucken und mir deren Urteil - nach Möglichkeit schriftlich - holen. Sicher ist sicher, denn die BE ist mir natürlich wichtiger als schön gelbes Licht.

Soweit muss ich aber mal sagen, dass du offenbar einiges an Hintergrundwissen zum Thema besitzt, Roadwin. Bist du noch der Meinung, ab Werk gelb durchgefärbtes Glas sei illegal?

Ein Wort zum eigentlichen THema "Gelbliche Allwetterlampen":

In meinem Fahrzeug habe ich nun von NARVA die H4-LEuchtmittel Contrast+ verbaut.
Grundsätzlich bin ich erst einmal enttäuscht, da diese Lampen weniger Gelbstich haben (gelb dürfen sie ja bekantlich nicht sein...) als serienmäßige Leuchtmittel.
Auf der Fahrbahn ist zwar eine gewisse Ockerfärbung erkennbar, dies allerdings nur bis max. 10m vor dem Auto, der Rest des Lichtkegels ist farblich ganz normal ausgebildet, nur wesentlich dunkler als meine zuvor verbauten sog. "+50% Leuchtmittel".
Schaut man von außen bei eingeschaltetem Abblendlicht von weitem in die Scheinwerfer, so erscheinen diese leider erstmal reinweiß.
Bei der Annäherung an das Auto tritt der von einigen erwähnte "Regenbogeneffekt" auf - die Lampen schillern wunderbar.
Erst bei geringer Entfernung zum KFZ kann man einen gewissen GElbstich in den Scheinwerfern erahnen.

Für mich wirken die Leuchtmittel daher weniger wie "gelbe Allwetterlampen" als vielmehr wie die beste Kopie des Schillereffekts von Xenon-Brennern, der bei näherkommenden Fahrzeugen mit Xenonlicht meist aufttritt.

Wie bereits eingangs erwähnt, bin ich enttäuscht. Vielleicht versuche ich mal mein Glück mit den "Allyear" von Bosch, die ja angeblich die "gelbsten" legalen Birnen sind, oder ich laß es einfach sein, da Allwetterlampen eh nicht wirklich gelb sein dürfen.
Als die besten LEuchtmittel für alle Sichtverhältnisse haben sich für mich absolut Phillips "Nightguide" bewährt.

Zitat:

Original geschrieben von derFenriswolf


...
Als die besten LEuchtmittel für alle Sichtverhältnisse haben sich für mich absolut Phillips "Nightguide" bewährt.
...

Und du hast die Hoffnung dass die Bosch noch besser sind oder willst du die tatsächlich nur wegen der Optik probieren?

hallo,

ich wollte die Bosch Allyear nur für die Optik probieren, werde das aber nicht weiter verfolgen, da ich acht verschiedene Paar Halogenlampen habe, irgendwann reicht es dann, nochmal und nochmal 20€ zum Probieren auszugeben.... 🙂
Ich rüste nun wieder auf die Nightguide um und bleibe dabei...
Für mein Empfinden ist die Aufteilung in die drei Lichtzonen effektiver als das sehr helle Licht der XtremePower/Nightbreaker, die ich auch schon probiert habe. Man hat von den Nightguide "mehr".

Daher meine Empfehlung für alle, die Allwetterlampen für gute Sichtverhältnisse suchen: Phillips Nightguide.

Moin,
wie ist es denn nun?
Wenn man mit z.b. sehr hellen, weißen Lampen rumfährt, und da so einen gelben Fanrzosenglaskolben drauf steckt, hat man ordentlich gelbes Licht, was aber trotzdem nicht dunkler ist, als das von Standardbirnen.
Störende Blendeffekte gibt es auch nicht, und man verwechselt es auch nicht mit Blinkern oder sonstwas.

Aber erlaubt ist es wohl trotzdem nicht, da "zu" gelb.
Fahre daher derzeit nur normale "All weather" lampen mit Zulassung, aber die sind dunkler als gute weiße Birnen mit gelber Kappe, und schimmern widerwärtig blau/lila im ausgeschalteten zustand.....

Wenn ich jetzt die kappen reinmachen würde, und sich einer beschwert?
Sind das dann die 25€ und erloschene BE und ne Mängelkarte, oder wie?

Habe in Wikipedia gelesen, dass alle E Kennzeichnungen durch eine EU Regelung in der ganzen EU zugelassen sind. Ergo müssten doch Lampen, welche vor 2001 (da hat Frankreich auf weißes Licht umgestellt) für den Französischen Markt entwickelt wurden, auch in Deutschland zulässig sein?

Zitat:
"E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten:

E1 Deutschland E2 Frankreich E3 Italien E4 Niederlande E5 Schweden E6 Belgien E7 Ungarn E8 Tschechien E9 Spanien E10 ehemaliges Jugoslawien E11 Grossbritannien E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz

Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen."

mfg Andi

Im Rennsport beim 24h Rennen am Nürburgring sind einige wenige (u.a. auch Top10 Fahrzeuge) mit richtig gelbem Licht gefahren!
Denke aber eher um aus der Masse herauszustechen und im Rückspiegel aufzufallen, Xenon hat dort kaum einer benutzt, da zu anfällig und zu schwer.

Diese 80/100w Gelb-Rally-Lampen kann man aber natürlich niemanden für den Straßenverkehr empfehlen!
http://www.ebay.de/.../220809127780?...
http://www.ebay.de/.../180625182420?...

...kauft es nicht. (werden zu warm, blenden, Haltbarkeit, Strassenzulassung, Lichtausbeute etc etc)

Was bleibt sind die "Allwetter-Lampen", Serienlampen, Longlifelampen...die einen relativ hohen Gelb-Anteil haben,
aber halt nur im Gegensatz zu den +50-100% Performancelampen, Cool Blue Xenon Effect und echtem Xenon.

Da der Trend aber immer mehr zum BLAU geht (Voll-LED Scheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung, Tagfahrlicht,Bixenon...), werden eure "Serienlampen" sowieso bald immer gelblicher wirken und auffallen.

Moin,
jop, ich weiss, bei so ziemlich allen Langstreckenrennserien werden nicht selten gelbe Scheinwerfer eingesetzt (teils gelbe Birnen, teils reflektoren, teils Streuscheiben)...
Die denken sich da schon was dabei.

Ich will aber darüber auch garnicht diskutieren, meiner Meinung nach ist es einfach angenehmer und ich gehe auch sehr gerne voll gegen den Trend mit LED Kaltweiß oder gar Xenonoptik, finde das total furchtbar...
100W Birnen bringen nix, sind qualitativ meistens mist und werden viel zu heiß, da erblindet bei den meisten Scheinwerfern nur der Reflektor... kommt mir nicht ans Auto...

Habe gerade mal Philips Xtreme Vision reingemacht mit gelben Franzosenkappen. Kommt von der Farbe her sau gut, schön gelb, und die Ausleuchtung ist dank der hellen weißen Birnen unter den Kappen auch sau gut, besser als mit Standardlampen.
Aber es ist soooo gelb, dass ich da doch Angst habe, deswegen Stress zu bekommen... Hab sie also erstmal wieder rausgemacht.... Wenn die doch nur ein bisschen blasser wären....

Die Allwetterlampen (oder All Season oder wie sie auch immer heißen mögen) mag ich eben garnicht, weil die im ausgeschalteten Zustand sehr stark blau/lila schimmern, und das sieht irgendwie immer nach so möchtegern xenonbirnen aus, und absolut nicht nach gelbem Licht...
Mit so kappen siehts halt auch ausgeschaltet schon recht gelb aus, aber eingeschaltet schon wieder zu viel im Sinne der Stvzo denke ich mal....

Hat vllt irgendjemand eine Idee, wie man das ganze legal haben kann?

mfg Andi

Narva hat noch gelbliche Lampen im Programm. Manche schwören drauf. Die neuen Xenon Lichter gehen weg vom bläulichen mehr Richtung weiß. Am liebsten hätte man Tageslicht. Das ermüdet den Fahrer weniger.

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