gelasert und 10 € mehr weil keine Kohle dabei?

VW Vento 1H

ist das denn immer so, dass man gleich 10 Euro mehr zahlen muss, weil man kein Bargeld dabei hat? Die haben mich mit 64 -3kmh erwischt und ich hätte 15 zahlen müssen. Mit Karte konnten die nicht und Bargeld hatte ich nicht bei. Nur 22 Cent. Jetzt soll ich gleich 25 zahlen, das ist doch ein Witz!?!?!? Brauch nur mal nen Rat, ob man da was machen kann. Für so einen Fliegenschiss gleich 50 DM ist echt krank!

27 Antworten

es gibt keine regelung, ab wann man nicht mehr lsern darf...

Es gab aber mal eine das sie Innerorts nicht direkt am Ortsschild stehen dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von flatbeat


Es gab aber mal eine das sie Innerorts nicht direkt am Ortsschild stehen dürfen.

nein....

das war ermessen der polizei

Zitat:

Original geschrieben von flatbeat


Es gab aber mal eine das sie Innerorts nicht direkt am Ortsschild stehen dürfen.

Das wäre mir neu.

Quellenangabe?

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dagegen kann man eh nichts machen, vorallem wenn man eh pleite ist. vielleicht versuche ich mal 2,50 euro statt 25,00 zu überweisen, das hat ja schon oft funktioniert 😁

@ winston 310365

Die Verwaltungsbehörden (in dem Fall die Städte und Gemeinden) dürfen nur Ordnungswiedrigkeiten die im Verwarngeld-Bereich (bis 35,- €) liegen selber eintreiben.

Alles was in den Bußgeld und Punkte Breich geht (ab 40,- €) muss an das zuständige Regierungspräsidium, welches die Verkehrs vergahen ahndet weiter gegeben werden und das zuständige RP kassiert dann das Bußgeld. Hier in Hessen ist das zuständige RP Kassel. (Wovon ich wahrscheinlich demnächst auch Post bekommen werde...)

Und das die RP´s bei den Punktverstößen das Geld kassiert, ist auch der Grund, dass es hier in Hessen nur noch zwei Städte gibt, die Ampelblitzanlagen haben.

Die Bagründung dazu ist ja oben schon genannt, aber ich sag´s nochmal: Die Stadt hat die Ampelblitzanlage, darf sie warten und in Schuss halten, muss aber alle geblitzen an das RP weiter geben, da es ein Punktverstoß ist. Das RP kassiert die Kohle und die Stadt hat nix davon, außer Auslagen um die Blitzanlage zu warten...

Alles klar!?

Geblizt darf erst 150 Meter nach dem Ortseingangsschild oder Geschwindigskeitsbegrenzungen

Ausnahme ist an Schulen Krankenhäuser etz....

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT


Geblizt darf erst 150 Meter nach dem Ortseingangsschild oder Geschwindigskeitsbegrenzungen

Ausnahme ist an Schulen Krankenhäuser etz....

das bezweifle ich, evtl ausserorts....

bei uns in der nähe gibts ne kleine ortsdurchfahrt(am rande) die ist keine 150m lang(oder evtl maximal soviel) und da wird auch oft in der mitte geblizt

Es gibt da Richtlinien für die Bundesländer
Die sind aber verschieden
Genauso kann man als Autofahrer nicht wissen was wo als Unfallschwerpunkt ausgwiesen ist.

Hier mla die Richtlinien von Niedersachsen

Zitat:

Original geschrieben von deejaymich


und 50 m vor und nach einem Ortschild darf nicht geblitzt werden, ur so als Info.

Warum denn nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Olf83


@ winston 310365

Die Verwaltungsbehörden (in dem Fall die Städte und Gemeinden) dürfen nur Ordnungswiedrigkeiten die im Verwarngeld-Bereich (bis 35,- €) liegen selber eintreiben.

Alles was in den Bußgeld und Punkte Breich geht (ab 40,- €) muss an das zuständige Regierungspräsidium, welches die Verkehrs vergahen ahndet weiter gegeben werden und das zuständige RP kassiert dann das Bußgeld. Hier in Hessen ist das zuständige RP Kassel. (Wovon ich wahrscheinlich demnächst auch Post bekommen werde...)

Und das die RP´s bei den Punktverstößen das Geld kassiert, ist auch der Grund, dass es hier in Hessen nur noch zwei Städte gibt, die Ampelblitzanlagen haben.

Die Bagründung dazu ist ja oben schon genannt, aber ich sag´s nochmal: Die Stadt hat die Ampelblitzanlage, darf sie warten und in Schuss halten, muss aber alle geblitzen an das RP weiter geben, da es ein Punktverstoß ist. Das RP kassiert die Kohle und die Stadt hat nix davon, außer Auslagen um die Blitzanlage zu warten...

Alles klar!?

Naja ich hab damals den Anhörungsbogen von der Autobahnpolizeidirektion West aus Eschweiler gekriegt (bin auf der Bahn mit 49 zu schnell geblitzt worden) und danach aber zahlungsaufforderung und fahrverbotseintreibung vom Kreis Aachen (da wo das AB Teilsstück lag) Sauerei fand ich nur das die 18,50 euros wollten dafür das sie nen Fahrer hätten ermitteln müssen....

Wie das mit der Polizei ist kann ich nicht genau sagen. Ich galube die treiben das dann auch selber ein.

Wie das in andern Bundesländern ist kann ich leider nicht genau sagen. Aber in Hessen ist es halt so.

Oder aber das RP hat das dann wieder an den Kreis abgegeben, zwecks Führerschein einziehen. Es wäre nämlich witzlos wenn man z. B. in Darmstadt wohnt und nach Kassel zu RP gurken muss um den Führerschein abzugeben.

Hallo,

***closed***, da Off-Topic.

Zitat:

Original geschrieben von basketballyoshi


Für so einen Fliegenschiss gleich 50 DM ist echt krank!

Wärste nach Vorschrift gefahren, gäbe es auch nichts aufzuregen. Den Rest an Ausführungen spare ich mir...

Gruß

Totti-Amun

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