Gegnerische Versicherung zahlt nur Teil
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Ende April ist mir mir jemand in mein Auto von hinten rein gefahren und hat mich noch auf den Vordermann geschoben. Polizei war vor Ort. Mein Auto war ein Totalschaden und wurde auf 2700 € geschätzt. 700 € war der Versteigerungswert und 1345 € habe ich von der Versicherung bekommen. Ich habe mir damals ein Leihwagen genommen um weiterhin zu Arbeit zu fahren. Das Auto war damals auf meinen Vater zu gelassen von mir wurden jedoch alle Rechnungen bezahlt. ich habe damals den Vertrag für den Leihwagen unterschrieben. Jetzt will die gegnerische Versicherung weder die Restsumme noch die Kosten für den Leihwagen bezahlen, weil mein Vater der Eigentümer war.
Wie soll ich mich hier weiter verhalten? Hat jemand einen Tip?
wenn ich mir einen Anwalt nehme muss ich die Kosten tragen?
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Ist es hier jetzt eigentlich normal und geduldet, dass die einzigen Tipps, die hier kommen, darin bestehen, den TE zum Betrug anzustiften?
Geht's noch?
Der TE hat geschrieben, dass der Vater Eigentümer war und nicht er selbst. Wem dazu kein besserer Rat einfällt, als der Versicherung gegenüber falsche Angaben zu machen, setzt sich jetzt besser auf die Finger, anstatt zu tippen.
Gleiches gilt für den Schlaumeier, der meint, es sei eine gute Idee, sich vom Arzt eine späte Erkrankung attestieren zu lassen, um unberechtigte Schmerzensgeldforderungen anzumelden.
Solche Tipps können gehörig nach hinten losgehen! Leider aber nur für den, der sie befolgt, nicht für die anonymen Neunmalklugen in Foren...
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Der TE hat geschrieben, dass der Vater Eigentümer war und nicht er selbst.
für mich liest sich das so, als wenn hier die typische kombination von, eigentümer sohn - das auto ist aber aus versicherungstechnischen gründen auf den vater zugelassen...
...und nun will die versicherung nicht zahlen weil die denken, weil der herr papa im fahrzeugschein steht, wäre er auch eigentümer.
Das die Versicherung das so sieht ist doch klar. Das Auto auf Papa angemeldet und günstiger versichert. Ist ja OK, aber dann sollte man auch so schlau sein, das Papa die Ansprüche einfordern muss und auch den Leihwagen durch Papa zu besorgen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
für mich liest sich das so, als wenn hier die typische kombination von, eigentümer sohn - das auto ist aber aus versicherungstechnischen gründen auf den vater zugelassen...Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Der TE hat geschrieben, dass der Vater Eigentümer war und nicht er selbst....und nun will die versicherung nicht zahlen weil die denken, weil der herr papa im fahrzeugschein steht, wäre er auch eigentümer.
Wenn sich das für Dich so liest, ist es mehr Dein Problem. Das Rechtsempfinden genügt nicht, eine juristische Auskunft zu erteilen.
Der TE und Magirus sind der Auffassung, dass der Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch mit dem Eigentümer sein müssen und daher der TE direkt anspruchsberechtigt ist. Diese Auffassung kann man durchaus vertreten, aber der Nachweis dürfte schwierig sein und hätte umgangen werden können, wenn der Vater die Abwicklung übernommen hätte.
So habe ich das jedenfalls bei meinen Kindern gemacht.
Ob sich ein Rechtsstreit bei dem relativ geringen Streitwert lohnt wage ich zu bezweifeln.
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