Gegengutachten Pflicht bei Nichteinigung?
Hallo zusammen,
habe neulich ein 1 Jahres Renault Leasingfahrzeug zurückgegeben. Fahrzeug war in einem sehr guten Zustand bei Rückgabe. Dennoch war die Gummidichtung an beiden Seiten eingerissen. Hatte da scheinbar was transportiert was die zerschnitten hat. Dürfte eigentlich nichts besonderes sein. Der Dekra Gutachter mit dem der Händler schon seit Jahren zusammenarbeitet hat im Gutachten jedoch festgestellt, dass diese getauscht werden muss.
Ich war der Meinung, dass die locker geklebt werden könnte. Gibt ja super Dichtmasse Kleber von Sikaflex etc.
Hatte den Schaden eigentlich auch anerkannt nur will der Renaulthändler jetzt unbedingt die ganze Dichtung wechseln und besteht auf dem Gutachten von der Dekra. Der Betrag ist eigentlich lächerlich jedoch mag ich es nicht, wenn man hier etwas abrechnet was komplett übertrieben ist und wahrscheinlich rechtlich nicht einwandfrei. Zumal ich es auch so verstehe, dass die Gerichte nicht sagen, dass etwas erneuert werden muss sofern dies nicht sicherheitsrelevant ist.
Hatte dem Händler 40€ für Reparatur statt der 120€ für Tausch angeboten. Heute kam eine email mit der Forderung. Ansonsten solle ich ein Gegengutachten erstellen.
Ich überlege, ob es Sinn machen könnte denen einfach mitzuteilen, dass die mich verklagen sollen. Der Richter würde bei Bedarf ja sowieso einen Gutachter einschalten. Das Kostenrisiko für einen Prozess wäre natürlich schon immens vor allem bei einem so günstigen Schaden.
Deswegen die Frage ob ich derzeit ein Gegengutachten erstellen muss um bei Bedarf vor Gericht eine Chance zu haben. Nicht dass mir das schlecht ausgelegt wird. Bilder habe ich gemacht. Jeder vom Gericht bestellte Gutachter könnte den Schaden auch anhand der Fotos bewerten.
Dennoch macht es aber keinen Sinn für mich ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Das wäre teurer als die ganze Rechnung zu bezahlen.
Ansonsten hat der Gutachter ca. 99€ netto und somit 118€ brutto Schaden ausgerechnet, Auf der Händlerrechnung steht jetzt er will die 118€ haben. Zudem steht, dass auf den Betrag keine MwSt anfällt, da es sich um Schadensersatz handelt.
Dürfte der Händler denn nicht sowieso nur den Nettobetrag von 99€ ansetzen?
Ihr habt sicherlich teilweise gute Erfahrung damit.
Danke und viele Grüße
17 Antworten
Zitat:
@mealt schrieb am 25. Juli 2021 um 23:01:18 Uhr:
Zitat:
@civic0307 schrieb am 25. Juli 2021 um 15:39:37 Uhr:
Ich hoffe mal, du bist bei der Übernahme deiner Fahrzeuge genauso großzügig, wie du es von anderen erwartest.
Das heisst, irgendwie geflickt ist für dich generell in Ordnung.Na, wenn du meinst. Scheinbar siehtst nur du das so…
Ja das sehe ich genauso! Nur weil andere oder auch die Mehrheit in diesem Beitrag die Sache anders sieht heißt es auch nicht, dass es richtig ist, falsch oder weniger richtig oder weniger falsch. Das gilt auch für mich und ich akzeptiere hier die gängige Sichtweise hier.
Fahr mal ins Ausland da macht keiner so ein ******* um ein bisschen Autodichtung bei einem billigen Kleinwagen.
Ich habe ja auch immer gesagt, dass ich dem Händler einen angemessenen Minderwert locker zahlen würde.
Bei dem Betrag geht es auch nicht darum, ob mich das finanziell in irgendeiner Weise belastet und ich mich irgendwie rauswinden will.
Ein Austausch eines unerheblichen Teils ist für mich leider dennoch nicht angemessen. Was glaubst du wieviele Fahrzeuge im Gewerbeleasing oder Firmenleasing jährlich durchgepeitscht werden, ins Ausland vertickt werden und sonst wie gehandelt werden. Meist du die sind alle wie neu und dass dort jede Dichtung getauscht wird. Selbstverständlich nicht. Wer dies glaubt hat ein verkehrtes Weltbild.Das wahrscheinlichste was passieren würde ist, dass der Händler den Betrag von mir kassiert und das Teil noch nicht mal tauscht.
Um das zu vermeiden, lass Dir die Dichtung mitgeben… Senkt den geforderten Betrag bei Felgen meist deutlich.
Zitat:
@mealt schrieb am 25. Juli 2021 um 23:01:18 Uhr:
Zitat:
@civic0307 schrieb am 25. Juli 2021 um 15:39:37 Uhr:
Ich hoffe mal, du bist bei der Übernahme deiner Fahrzeuge genauso großzügig, wie du es von anderen erwartest.
Das heisst, irgendwie geflickt ist für dich generell in Ordnung.Na, wenn du meinst. Scheinbar siehtst nur du das so…
1. Ja das sehe ich genauso!
2. Fahr mal ins Ausland da macht keiner so ein ******* um ein bisschen Autodichtung bei einem billigen Kleinwagen.
3. Bei dem Betrag geht es auch nicht darum, ob mich das finanziell in irgendeiner Weise belastet und ich mich irgendwie rauswinden will. Ein Austausch eines unerheblichen Teils ist für mich leider dennoch nicht angemessen.
4. Was glaubst du wieviele Fahrzeuge im Gewerbeleasing oder Firmenleasing jährlich durchgepeitscht werden, ins Ausland vertickt werden und sonst wie gehandelt werden. Meist du die sind alle wie neu und dass dort jede Dichtung getauscht wird. Selbstverständlich nicht. Wer dies glaubt hat ein verkehrtes Weltbild.
5. Das wahrscheinlichste was passieren würde ist, dass der Händler den Betrag von mir kassiert und das Teil noch nicht mal tauscht.
6. Im übrigen hast du doch als Käufer auch die Chance mit dem Händler einen Abschlag zu verhandeln wenn das Auto nicht im einwandfreien Zustand ist. Ansonsten kannst ja gerne ein Fahrzeug nehmen wo alle Dichtungen tadellos sind. Das nennt sich freier Markt. Akzeptiere aber, dass es Leute gibt denen das egal ist sofern die einen kleinen Abschlag erhalten. Ansonsten gäbe es ja auch nur einen Gebrauchtmarkt mit tadellosen Fahrzeugen.
1. nun geht es eben nicht um Deine individuelle Ansicht, sondern um eine allgemeine
2. es ist wohl für die Vermarktung hier völlig egal, wie und ob überhaupt eine Reparatur in Swasiland erfolgt. Meine These: wenn die sich leisten können alles schön neu zu machen, überlegen auch die Menschen dort weniger über zweifelhafte Pfuschreparaturen. Was haben Fahrzeugpreis und -klasse damit zu tun? Mutwillig/fahrlässig/unachtsam beschädigt ist da wie dort dasselbe = kaputt.
3. auch hier - für Dich. Für andere (und das ist evtl die Mehrheit) vielleicht nicht.
4. die sind sicher nicht alle wie neu. Aber idR länger genutzt als 1 Jahr, sodass es bzgl gewisser Abnutzungen weiter gefasste Kataloge gibt, was anzurechnen ist. Allerdings geht es eben bei Dir nicht um eine Abnutzung, sondern um eine klar durch Dich verschuldete Beschädigung an einem fast neuen Fahrzeug.
5. wie der Händler dann seiner Vermarktung nachgeht, ist seine Sache. Deine Sache ist, dafür gerade zu stehen was Du beschädigt hast.
6. der Verkäufer ist allerdings darauf angewiesen, ALLE Kaufinteressenten zu erreichen. Deshalb gehe ich sogar davon aus, dass das Teil tatsächlich getauscht wird - weil die pfiffigen Runterhandler garantiert mehr handeln wollen als die popeligen 99€