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Gebrauchtwagenverkauf im Kundenauftrag

Mercedes C-Klasse W205

Hallo zusammen,

ich bin eigentlich im W204-Nachbarforum unterwegs. So allmählich schaue ich mich nach einem neuen (gebrauchen) Wagen um und bin auf einen W205 gestoßen, der meinen Vorstellungen entspricht und preislich attraktiv ist:

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=236250830

Der Haken an der Sache: Das Fahrzeug wird von dem Händler im Kundenauftrag verkauft. Es gibt aber 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie. Aber aus irgendeinem Grund drückt der Händler sich ja vor der Gewährleistung.

Also: Besser Finger weg oder zuschlagen? Ist der W205 so solide, dass die fehlende Gewährleistung egal ist? 😉 Was meint ihr?

Es dankt der Schorsch.

Beste Antwort im Thema

Der "Kundenauftrag" steht weiter unten am Ende der Beschreibung...

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Das Angebot ist missverständlich. Wenn man auf der Homepage direkt danach sucht, findet man: Keine Gewährleistung und Garantie nur gegen Aufpreis, sprich es ist eben kein "Junger Stern". Es gibt also nur eine einfache Garantie mit schlechterem Leistungen.

Hallo,

sofern Sie Privatkunde sind, kann der Händler schreiben, was er möchte: Es ist nichtig, da dieser Ausschluss rechtlich nicht möglich .

Vielleicht ist das aber auch nur ein Einstellungsfehler.... .

Michael

Da steht doch nirgendwo, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, oder habe ich mich versehen? Die Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen reicht übrigens bei weitem nicht so weit wie bei Neuwagen, soll heißen gebrauchsübliche Abnutzung ist nicht erfasst. Unabhängig davon gibt's die JS Garantie, wirkt jetzt also erstmal nicht "zwielichtig" das Abgebot.

Steht doch auch auf dem ersten Bild u. unten im Text nochmal : Junge Sterne ! im Bild u. 24Monate Garantie , weiter unten im Text . Warst denn du selbst vor Ort , oder woher weißt du das mit dem "Kundenauftrag" ?

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Der "Kundenauftrag" steht weiter unten am Ende der Beschreibung...

Hier der Link direkt zum Autohaus: http://www.autohaus-arnold.de/.../fahrzeugdetail.html?...

Da steht unten in der Beschreibung: Garantie gegen Aufpreis und Verkauf im Kundenauftrag.

Frag mal nach Treffern! Dann würde ich die Finger davon lassen, sollte er welche bestätigen. Auch wenn sie repariert sind. Dafür ist das Auto einfach mal zu teuer und wird dich ärgern. Denn sonst kannst du an den Fingern abzählen, wann diverse Stellen Rost bilden können.

Zitat:

@StBMW schrieb am 13. Juni 2017 um 18:30:35 Uhr:


Hallo,

sofern Sie Privatkunde sind, kann der Händler schreiben, was er möchte: Es ist nichtig, da dieser Ausschluss rechtlich nicht möglich .

Vielleicht ist das aber auch nur ein Einstellungsfehler.... .

Michael

Das ist so nicht ganz richtig. Der pauschale Gewährleistungsausschluss für Mängel aller Art ist in der Tat nicht möglich, genauso wenig, wie die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkäufen abzubedingen. Voraussetzung ist aber, dass der Unternehmer auch selbst Verkäufer, ergo Vertragspartner ist. Verkauft der Unternehmer "in Kundenauftrag", so wird nicht der Unternehmer, sondern der betreffende Privatkunde Vertragspartner - der Unternehmer agiert dabei lediglich als Vertreter mit offenkundiger Vertretungsmacht.
Allgemein wird dieses "Verkaufen im Kundenauftrag" tatsächlich gerne genutzt, um die Gewährleistungspflicht zu umgehen. Von daher ist bei solchen Angeboten immer ein gewisses Maß an Vorsicht geboten. Am besten direkt beim Autohändler persönlich die Sachlage klären und den Vertrag sorgfältig durchlesen, bevor man sein Servus druntersetzt.

Bei uns in der CH wurde das früher häufig im Kundenauftrag verkauft, um Steuern zu umgehen. Damals hatten wir noch keine MwSt, sondern WuSt (Warenumsatz-Steuer) und diese musste auf den Verkaufspreis abgerechnet werden.

Hallo,

dies ist mir durchaus bewusst, jedoch wollte ich mir genau diese Ausführungen ersparen, da zunächst offenkundig keine Privatperson als Verkäufer auftrat und die "gängige Praxis" eine andere ist.

Danke für diese Konkretisierung.

Michael

Zitat:

@MrPsycho schrieb am 13. Juni 2017 um 19:06:20 Uhr:



Zitat:

@StBMW schrieb am 13. Juni 2017 um 18:30:35 Uhr:


Hallo,

sofern Sie Privatkunde sind, kann der Händler schreiben, was er möchte: Es ist nichtig, da dieser Ausschluss rechtlich nicht möglich .

Vielleicht ist das aber auch nur ein Einstellungsfehler.... .

Michael

Das ist so nicht ganz richtig. Der pauschale Gewährleistungsausschluss für Mängel aller Art ist in der Tat nicht möglich, genauso wenig, wie die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkäufen abzubedingen. Voraussetzung ist aber, dass der Unternehmer auch selbst Verkäufer, ergo Vertragspartner ist. Verkauft der Unternehmer "in Kundenauftrag", so wird nicht der Unternehmer, sondern der betreffende Privatkunde Vertragspartner - der Unternehmer agiert dabei lediglich als Vertreter mit offenkundiger Vertretungsmacht.
Allgemein wird dieses "Verkaufen im Kundenauftrag" tatsächlich gerne genutzt, um die Gewährleistungspflicht zu umgehen. Von daher ist bei solchen Angeboten immer ein gewisses Maß an Vorsicht geboten. Am besten direkt beim Autohändler persönlich die Sachlage klären und den Vertrag sorgfältig durchlesen, bevor man sein Servus druntersetzt.

O.k., danke erst mal. Eure Kommentare gehen in die Richtung, die ich befürchtet habe. Und dafür ist mir das doch zu viel Geld, um ohne gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer da zu stehen. Bei Preisen ab 10.000 € aufwärts würde ich nicht von privat kaufen. Aber da hat ja jeder seine eigene Schmerzgrenze...

Hmmmm.

@hydrou
Den Garantieausschluss kann ich nicht finden, ich sehe nur: ' Keine Haftung für Druck & Schreibfehler'

Auch auf der Händlerseite wird er als 'Junger Stern' beworben. Vielleicht mal ein Fall um ihn Mercedes zu melden?

@w-schorsch
Ich fahre fast den gleichen, nur in Silber mit schwarzer innenausstattung, gefällt mir in schwarz aber auch gut. Ich hab ILS+ mit Fernlichtassistent, das würde mir fehlen.

Zitat:

Zitat:

Weiteres
• Innenhimmel Stoff porzellan
• Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft.

Sonstiges:• Keine Haftung für Druck & Schreibfehler
• Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten
• Leasing und Finanzierung möglich
• Gebrauchtwageninzahlungnahme möglich
• Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung
• Gebrauchtwagengarantie gegen Aufpreis möglich
• Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen vorhanden.
• Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglich.

Junge Sterne und Kundenauftrag schließen sich aus. Ebenso macht es wenig Sinn, wenn eine Garantie dabei sein sollte, dass man für eine Garantie Aufpreis zahlen muss.

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. Juni 2017 um 21:55:41 Uhr:


Zitat:

Zitat:

Weiteres
• Innenhimmel Stoff porzellan
• Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft.

Sonstiges:• Keine Haftung für Druck & Schreibfehler
• Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten
• Leasing und Finanzierung möglich
• Gebrauchtwageninzahlungnahme möglich
• Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung
• Gebrauchtwagengarantie gegen Aufpreis möglich
• Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen vorhanden.
• Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglich.

Junge Sterne und Kundenauftrag schließen sich aus. Ebenso macht es wenig Sinn, wenn eine Garantie dabei sein sollte, dass man für eine Garantie Aufpreis zahlen muss.

Jau, meine ich ja:

A) Junge Sterne: alles OK und Garantie von Mercedes, Kundenauftrag spielt also keine Geige mehr

B) Kundenauftrag: Junge Sterne sind gelogen = ein Fall für Mercedes. Das Prädikat 'Junge Sterne' in diesem Angebot dürfte m. E. auch auch rechtlich nicht als 'marktschreierische Werbung' sondern als zugesicherte Eigenschaft gelten, also für den Händler verpflichtend.

Alles was da ab 'Sonstiges:' steht ist meinem Gefühl nach das, was als Standard unter deren Angeboten steht und vergessen wurde anzupassen.

Kaufen würde ich da aber auch kein Auto 😉

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