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Gebrauchtwagenkauf und Vertragsbedingungen

VW
Themenstarteram 26. September 2018 um 20:02

Leute, ich hab einen Vorvertrag (Verbindliche Bestellung) für einen Gebrauchtwagenkauf erhalten.

Es geht um einen Touran United 1,6 (102PS) aus 2009.

Enthalten sind folgende Angaben:

Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß, wie auch Motor- und Getriebeölundichtigkeiten, u.a. auf Verschleiß der Dichtungen zurückzuführen, sind gleichermaßen Vertragsbestandteil, wie die technischen Angaben zur Ausstattung und insbesondere Unfallfreiheit. Im Rahmen der Aufbereitung sind Lack- und Blechschäden ausgebessert worden. Vorschäden. Unfallfrei, technisch- wie auch juristisch entsprechend zu verneinen. Aktuelle, künftig anstehende und bestehender Inspektions- und Wartungsstau- und bedarf gehen zu Lasten des Käufers. Etwaig bestehende Abweichungen zur Fahrzeugausstattung und tatsächlicher Fahrzeugbeschaffenheit und oder anstehender Serviceeinheiten wurden durch Käufer vor Ort geprüft, ebenfalls anerkannt und somit Vertragsbestandteil.

Vorschäden/Nachlackierungen:

Unbekannt. Weitere Dellen und Kratzer möglich. Korrosion an diversen Bauteilen nicht ausgeschlossen. Ausstattung vor Ort geprüft. Angaben auf mobile.de und weitere Portale sind nicht verbindlich.

Vereinbarung: Haltbarkeits. Und/oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer dem Käufer gegenüber nicht abgegeben, soweit nicht nachstehen etwas anderes erklärt.

 

Irgendwie klingt das alles nicht grade sehr positiv oder vertrauenserweckend.

Besonders die dick gedruckten Stellen, die ich hervorgehoben habe.

Befreien die den Händler nicht von der Gewährleistung von Undichtigkeiten am Motor und Getriebe?

Kann das mal jemand einschätzen, der sich damit auskennt?

Wäre super!!

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10 Antworten

Was heißt das, wenn du sagst du hast einen Vertrag erhalten? Hast du bestellt? Oder willst du das erst noch tun?

Dass ein Verkäufer bei einem 9 Jahre alten Möhrchen keine große Lust auf eine Rundum-Sorglos-Beschaffenheitszusage mehr hat, muss man ein bisschen verstehen. Wenn du noch nicht unterschrieben hast, sorg dafür, dass die Fahrzeugbeschreibung um die Punkte ergänzt wird, die dir wichtig sind ("TÜV neu, Zahnriemen vor 10.000km gewechselt, VW Navigationssystem, Sitzheizung"). Wenn das Bauchgefühl nicht stimmt, nicht kaufen.

..also, der Passus mit der undichtigkeit des Motors / Getriebes deutet daraufhinn,

dass das Teil "ölt" und früher oder später teure Repararaturen auf Dich zukommen.

und somit,. Finger weg..

Der Rest ist "mehr oder weniger" normal bei einem Gebrauchwagen..

Grüße

ist doch ok ...

... bei einer durchgenudelten 900 Euro-Möhre ;)

(wer so nen Schrott kauft, hat doch hoffentlich genug Ahnung, die Kiste selbst bei der Besichtigung einzuschätzen und ohne teure Werkstätten instand zu setzen!)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 28. September 2018 um 15:35:29 Uhr:

ist doch ok ...

... bei einer durchgenudelten 900 Euro-Möhre ;)

(wer so nen Schrott kauft, hat doch hoffentlich genug Ahnung, die Kiste selbst bei der Besichtigung einzuschätzen und ohne teure Werkstätten instand zu setzen!)

Ein Touran aus 2009 kostet mehr als 900€.

Das muss noch lange kein Schrott sein. :rolleyes:

Themenstarteram 29. September 2018 um 13:24

Inzwischen haben ein RA und ein befreundeter Autohausbesitzer drüber geschaut.

RA: Formulierungen seien rechtlich gesehen nicht wirksam, dienen in gewisser Weise einer Absicherung des Händlers, aber halten im Falle nicht stand. So lässt sich eine Gewährleistung nicht ausschließen.

Autohausbesitzer: Hat keine Bedenken. Undichtigkeiten, die nach kurzer Laufleistung auftreten sollten, fallen nicht unter diese "Klausel" im Vertrag. Man kann nichts ausschließen, von dem man nicht weiss von vornherein. Und wüsste man von etwas, das man dann quasi "verschweigt", wäre das schon Arglist und in jedem Fall würde die Gewährleistung greifen.

Beide haben gesagt, man könne bedenkenlos zugreifen.

So die beiden Aussagen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 29. September 2018 um 10:58:30 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 28. September 2018 um 15:35:29 Uhr:

ist doch ok ...

... bei einer durchgenudelten 900 Euro-Möhre ;)

(wer so nen Schrott kauft, hat doch hoffentlich genug Ahnung, die Kiste selbst bei der Besichtigung einzuschätzen und ohne teure Werkstätten instand zu setzen!)

Ein Touran aus 2009 kostet mehr als 900€.

Das muss noch lange kein Schrott sein. :rolleyes:

Er ging einfach nur von den Preis und Zustand eines 9 Jahre alten Ford/Opel aus. :D

Zitat:

@Nyasty schrieb am 29. September 2018 um 22:47:29 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 29. September 2018 um 10:58:30 Uhr:

 

Ein Touran aus 2009 kostet mehr als 900€.

Das muss noch lange kein Schrott sein. :rolleyes:

Er ging einfach nur von den Preis und Zustand eines 9 Jahre alten Ford/Opel aus. :D

Naja, für manche ist ein 9 Jahre alter Wagen, der wohl immernoch so um die 5 bis 7 t€ kostet, halt eine Anschaffung, die dann doch noch etwas länger halten muss.

Und nicht jeder kann oder will am Auto selberschrauben.

Zitat:

@fichtel13 schrieb am 29. September 2018 um 15:24:02 Uhr:

Inzwischen haben ein RA und ein befreundeter Autohausbesitzer drüber geschaut.

RA: Formulierungen seien rechtlich gesehen nicht wirksam, dienen in gewisser Weise einer Absicherung des Händlers, aber halten im Falle nicht stand. So lässt sich eine Gewährleistung nicht ausschließen.

So sehe ich das auch.

Die gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechte lassen sich (zumindest vom Umfang her) für einen gewerblichen Verkäufer nicht einschränken. Sollte die Formulierung also an irgendeiner Stelle deine Gewährleistungsrechte einschränken, wäre dies ohnehin unwirksam.

Der Händler versucht hier aber eher, den Kunden darauf hinzuweisen, dass normaler, altersbedingter Verschleiß nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fällt. Das ist in meinen Augen legitim. Er kann und darf halt nur nicht bestimmen, was genau altersbedingter Verschleiß ist und was nicht.

So, und da gibt es nun seit 16 Jahren die Sachmangelhaftung.

Und wer bestimmt nun, was altersbedingter Verschleiß ist?

 

 

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 1. Oktober 2018 um 14:18:23 Uhr:

Zitat:

@fichtel13 schrieb am 29. September 2018 um 15:24:02 Uhr:

Inzwischen haben ein RA und ein befreundeter Autohausbesitzer drüber geschaut.

RA: Formulierungen seien rechtlich gesehen nicht wirksam, dienen in gewisser Weise einer Absicherung des Händlers, aber halten im Falle nicht stand. So lässt sich eine Gewährleistung nicht ausschließen.

So sehe ich das auch.

Die gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechte lassen sich (zumindest vom Umfang her) für einen gewerblichen Verkäufer nicht einschränken. Sollte die Formulierung also an irgendeiner Stelle deine Gewährleistungsrechte einschränken, wäre dies ohnehin unwirksam.

Der Händler versucht hier aber eher, den Kunden darauf hinzuweisen, dass normaler, altersbedingter Verschleiß nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fällt. Das ist in meinen Augen legitim. Er kann und darf halt nur nicht bestimmen, was genau altersbedingter Verschleiß ist und was nicht.

Das bestimmt zB. ein Gutachter. Wenn man sich nicht einigen kann, entscheidet das dann in letzter Konsequenz ein Richter.

Beim ADAC gibt es z.B. Listen mit Urteilen zu dem Thema, die man zur Einschätzung nehmen kann

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