Gebrauchtwagenkauf - Überführung etc.

Hallo zusammen,

ich habe mich vor etwa 2 Wochen von meinem 17 Jahre alten Fiat Punto 188 getrennt und mir einen gebrauchten Citroen DS4 THP 155 BJ. 2011 zugelegt.

Mit dem Gebrauchtwagenhändler war telefonisch ausgemacht, dass ich das Auto über ein Angebot des Autohauses finanziere und es nach der Probefahrt direkt mitnehme.
Eine weitere Bedingung war, dass das Auto frischen TÜV kriegt und eine große Inspektion gemacht wird.

Also habe ich mich am Samstag vor 2 Wochen mit meinem Punto (ohne TÜV) auf den Weg von Köln nach Berlin gemacht.
Habe mir das Auto angeschaut, Probefahrt gemacht etc. und mich dazu entschieden das Auto zu nehmen.

Während der Durchsicht des Motorraumes ist mir dann aufgefallen, dass die Inspektion schon etwas her ist.
Daraufhin hat mich der Händler verwundert angeschaut und mich in einem ziemlich unfreundlichen Ton darauf hingewiesen, dass ich das Auto erst dann mitnehmen kann, wenn die Finanzierung genehmigt ist. Und auch dann wird erst TÜV & Inspektion gemacht.

Also habe ich das Auto trotzdem gekauft und noch etwas verhandelt, sodass der Händler für meinen Punto anstatt 250€ ganze 500€ bezahlt und zusätzlich das neue Fahrzeug kostenfrei überführt und entsprechend meinen Punto ebenfalls kostenfrei mitnimmt.
Eine Anzahlung von 2500€ wurde an dem besagten Samstag getätigt und der Kaufvertrag zum selbigen Tag unterschrieben.

Nun wurde mein neues Auto letzten Donnerstag von einer Privatperson (hatte eigentlich einen LKW erwartet) mit rotem Nummernschild zu mir gebracht und nach ein paar Unterschriften das alte mitgenommen.

Nach etwa einer Stunde bekam ich dann einen Anruf, dass der Fahrer auf der Autobahn liegen geblieben ist und der ADAC bereits unterwegs ist. Nach weiteren Stunden kam dann die Info, dass ein Motorschaden vorliegt.

Jetzt verlangt der Händler für die Überführung 300€, da ich ihm angeblich ein defektes Fahrzeug mitgegeben habe. Das Auto will er nicht ersetzt haben, da er Fahrzeuge mit einem so hohen Alter und so niedrigen Wert nicht verkauft, sondern sich in seinen Hinterhof stellt.

Kennt da jemand die Rechtslage und kann mir ein paar schlaue Sätze dazu mitteilen?
Muss ich ihm die 300€, die ich nicht vor habe zu zahlen, trotzdem Zahlen, obwohl wahrscheinlich nicht Mal eine Rechnung existiert, da die Überführung durch einen bekannten des Händlers durchgeführt wurde?

Beste Antwort im Thema

Kaufe nie ein Auto in Berlin.

Nie!

20 weitere Antworten
20 Antworten

Lass dich bitte anwaltlich beraten. Hier wirst du alles mögliche zu hören bekommen...

Das ist ja noch ein Punkt.
Lohnt es sich dafür die Rechtschutz einzuschalten oder wäre es sinnvoller sich irgendwie mit dem Händler zu einigen?

Wurde vor dem Verkauf die Gewährleistung für den Punto ausgeschlossen?

Falls nein, hast Du auch als privater Verkäufer die Pflicht, für Sachmängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren, einzustehen. Anders als beim Verkauf an Privatpersonen gibt es beim Verkauf an Händler aber keine Beweislastumkehr. D.h. der Händler müsste den Beweis führen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da das Auto noch fuhr, wird das schwer.

Abgesehen davon sieht das Kaufrecht eh keinen Schadenersatz bei Mängeln vor, daher musst Du nicht für erhöhte Überführungskosten geradestehen. Also hak es ab, netter Versuch, und hoffe nur, dass Du nicht Deinerseits den Händler aus Deiner Gewährleistung für das neuere Auto in Anspruch nehmen musst.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:06:01 Uhr:


Wurde vor dem Verkauf die Gewährleistung für den Punto ausgeschlossen?

Falls nein, hast Du auch als privater Verkäufer die Pflicht, für Sachmängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren, einzustehen. Anders als beim Verkauf an Privatpersonen gibt es beim Verkauf an Händler aber keine Beweislastumkehr. D.h. der Händler müsste den Beweis führen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da das Auto noch fuhr, wird das schwer.

Abgesehen davon sieht das Kaufrecht eh keinen Schadenersatz bei Mängeln vor, daher musst Du nicht für erhöhte Überführungskosten geradestehen. Also hak es ab, netter Versuch, und hoffe nur, dass Du nicht Deinerseits den Händler aus Deiner Gewährleistung für das neuere Auto in Anspruch nehmen musst.

Schon mal Danke für die Antwort.
Ich selbst wusste ja nicht, dass an dem Auto irgendwas dran ist. Schließlich bin ich ja selbst wenige Tage zuvor etwas über 1200km gefahren und zusätzlich einen Tag vor der Abholung noch etwa 100km zur Arbeit.

Der Punkt mit der Gewährleistung war vorhanden, aber so richtig habe ich den nicht verstanden. Das war so ein Standardaufdruck auf der Rückseite. Da ich gerade auf der Arbeit bin, habe ich den genauen Wortlaut auch nicht an der Hand, aber könnte ich nachher mal posten.

Ähnliche Themen

Zitat:

@kvn_flz schrieb am 21. Dezember 2016 um 12:49:10 Uhr:


Daraufhin hat mich der Händler verwundert angeschaut und mich in einem ziemlich unfreundlichen Ton darauf hingewiesen, dass ich das Auto erst dann mitnehmen kann, wenn die Finanzierung genehmigt ist. Und auch dann wird erst TÜV & Inspektion gemacht.

Das ist die übliche und normale Vorgehensweise...

Oder hast du wirklich ernsthaft geglaubt, der Händler steckt schon Kohle in die Karre wenn er noch keine Unterschrift auf dem Kaufvertrag hat? Was wäre denn gewesen, wenn die Finanzierung nicht klappt und die Karre ein halbes Jahr weiter auf dem Hof steht - ein anderer potenzieller Käufer dann ebenfalls eine frische Inspektion nebst TÜV verlangt?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:46:18 Uhr:



Zitat:

@kvn_flz schrieb am 21. Dezember 2016 um 12:49:10 Uhr:


Daraufhin hat mich der Händler verwundert angeschaut und mich in einem ziemlich unfreundlichen Ton darauf hingewiesen, dass ich das Auto erst dann mitnehmen kann, wenn die Finanzierung genehmigt ist. Und auch dann wird erst TÜV & Inspektion gemacht.

Das ist die übliche und normale Vorgehensweise...

Oder hast du wirklich ernsthaft geglaubt, der Händler steckt schon Kohle in die Karre wenn er noch keine Unterschrift auf dem Kaufvertrag hat? Was wäre denn gewesen, wenn die Finanzierung nicht klappt und die Karre ein halbes Jahr weiter auf dem Hof steht - ein anderer potenzieller Käufer dann ebenfalls eine frische Inspektion nebst TÜV verlangt?

Die "Genehmigung" der Finanzierung lief wiefolgt ab.
Meine persönlichen Daten wurden in ein Formular eingegeben.
Dazu die Zahlen meiner drei letzten Gehaltsabrechnungen und schwups lag die Genehmigung vor.

Das war aber auch weniger eine Genehmigung. Eher eine Prüfung der Schufa etc..
Die 3 Klicks hätte er auch vorher machen können, wenn ich ihm die Daten per Mail zugeschickt hätte.

Und er hatte mir am Telefon ja auch versichert, dass ich das Auto an dem besagten Samstag direkt mitnehmen kann und TÜV + Inspektion bis dahin gemacht ist.

Da der Händler von seinem Angebot 250 € für die alte Karre zu geben auf 500 € hochgegangen ist, würde ich ihm die 300 € geben. Somit hat er halt dann 200 € (mehr ist die doch nicht mehr wert) für die 17 Jahre alte Karre bezahlt. Man weiß nie, was bei dem gekauften Fahrzeug noch gewährleistungsmäßig passiert und da würde ich die Kommunikation wegen dieser Sache nicht stören.

Das klingt insgesamt nicht so toll. Insbesondere wenn du einen Vordruck des Händlers unterschrieben hast. Da steht dann bestimmt zu seinen Gunsten drin, dass die Gewährleistung für deinen in Zahlung gegebenen Wagen NICHT ausgeschlossen ist.

da das Auto noch fuhr hat es bestimmt keinen Motorschaden gehabt. Also wird der Händler den Beweis, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war, niemals führen können. Und damit geht er Gewährleistungsmäßig in jedem Fall leer aus.

Ich glaube auch nicht, dass das Auto einen Motorschaden hatte. Das ist nur ein Vorwand eines weiteren unseriösen Ankäufers. Aber wer so agiert stellt sich auch bei der Gewährleistung für das von ihm verkaufte Auto struppig an. Zumal die Distanz nach Berlin das Geltendmachen solcher Ansprüche eh fast unmöglich macht. Ich würde ihm die 300.- € nicht geben und hoffen, nichts mehr mit ihm zu tun haben zu müssen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Dezember 2016 um 15:00:19 Uhr:


da das Auto noch fuhr hat es bestimmt keinen Motorschaden gehabt. Also wird der Händler den Beweis, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war, niemals führen können. Und damit geht er Gewährleistungsmäßig in jedem Fall leer aus.

Ich glaube auch nicht, dass das Auto einen Motorschaden hatte. Das ist nur ein Vorwand eines weiteren unseriösen Ankäufers. Aber wer so agiert stellt sich auch bei der Gewährleistung für das von ihm verkaufte Auto struppig an. Zumal die Distanz nach Berlin das Geltendmachen solcher Ansprüche eh fast unmöglich macht. Ich würde ihm die 300.- € nicht geben und hoffen, nichts mehr mit ihm zu tun haben zu müssen.

Das war auch nach meiner bisherigen Recherche der Eindruck.

Mit dem zutun haben müssen ist das aber natürlich so ne Sache.
Das Auto hat 1 oder 2 Jahre Gewährleistung und zusätzlich 2 Jahre Garantie.

Aber sollte ein Problem am Auto sein, kann ich ja auch zu einer Werkstatt nach Köln und das ganze einfach über das Garantiebuch abrechnen. Zahlen muss der Händler dann auf alle Fälle.

Hatte denn jemand schon Mal einen ähnlichen Fall oder hat jemand von einem ähnlichen Fall gelesen/gehört?
Oder ist vielleicht sogar ein Anwalt unter uns, der ein kurzes Statement dazu geben könnte?

wenn Du die Meinung eines Anwalts brauchst, investiere 40.- € und hole sie Dir über www.frag-einen-Anwalt.de Ist juristisch kein komplexer Fall.

Das Nachkarten nach einem Ankauf durch Händler ist leider gängige Praxis geworden.

mal zur Info, liegt ein Schreibfehler vor oder bist du ohne TÜV mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen.
Gruß

Wir sprechen hier von einem 17 Jahre alten F(ehler)I(n)A(llen)T(eilen) mit welchem Kilometerstand? Zum Preis von 500,-. € bei Kauf eines anderen Fahrzeuges und zwar von einem Händler. Da ist doch jeder Mangel beim Fahrzeug ein altersbedingter Verschleiß. Pech für ihn, wenn das gerade auf der Rückfahrt aufgetreten ist, aber halt Pech für ihn.

Sag ihm, "schöner Versuch, aber nicht mit mir" oder ähnliches. Und dann lehne dich zurück, hoffe, dass deine Zitrone keine Mängel hat und zur Not (falls er seine Forderung schriftlich stellt) gehst du mit den Unterlagen incl. RS-Police zum Anwalt.

Zitat:

@Günter schrieb am 21. Dezember 2016 um 16:50:56 Uhr:


mal zur Info, liegt ein Schreibfehler vor oder bist du ohne TÜV mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen.
Gruß

Steht doch oben ziemlich eindeutig - ohne Tüv. Warum fragst du? Das Auto weiß doch nicht, dass der TÜV abgelaufen ist und fährt ganz einfach trotzdem.

Deine Antwort
Ähnliche Themen