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Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 15:34

Hallo zusammen,

wir haben leider etwas Pech mit unserem Autokauf beim Audi Händler .

Es spielten verschiedene Faktoren eine Rolle .

Bereits im ersten Gespräch teilten wir unserem Verkäufer mit, dass wir drei Wochen nach dem Kauf in den Urlaub fahren würden,woraufhin wir einen Termin ein paar Tage vor Abreise vereinbarten.

Unser Verkäufer ging leider ein paar Tage später in den Urlaub und übergab uns an einen Kollegen.

Zwei Tage vor Abholung hatten wir eine Frage und als wir dort anriefen um uns zu erkundigen, wusste niemand so genau was sie mit uns anfangen sollten.

Wir sagten dem Mitarbeiter, dass wir in den Urlaub fahren würden und das Auto bis dahin bräuchten. Sie sagten, dass sie den Brief noch nicht vor Ort hätten und das Auto auch noch nicht in der Aufbereitung wäre.

Daraufhin folgten tägliche Telefonate und auf Grund der Reaktion des Mitarbeiters, lässt sich für uns darauf schließen, dass sie unseren Fall gar nicht bearbeitet haben. Er zeigte sich jedesmal unkooperativ und wirkte als wenn ihm alles eher gleichgültig wäre.

Fakt ist, dass wir nun nicht wie geplant mit unserem neuen Auto in den Urlaub fahren konnten und unser Auto nun noch zwei Wochen dort stehen muss.

Dies ist unser Fall in Kurzfassung.

Die Frage ist nun, ob wir Ansprüche stellen können oder ob es schwierig wäre damit durchzukommen ?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Mit einem psychologischen Gutachten, das das Ausmaß des seelischen Schmerzes aller beteiligten Angehörigen beschreibt, weil nun ein anderes Auto gefahren werden musste, ließe sich entfernt an Schmerzensgeld denken. Oder hast du einen anderweitig belegbaren Schaden erlitten?

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Mit einem psychologischen Gutachten, das das Ausmaß des seelischen Schmerzes aller beteiligten Angehörigen beschreibt, weil nun ein anderes Auto gefahren werden musste, ließe sich entfernt an Schmerzensgeld denken. Oder hast du einen anderweitig belegbaren Schaden erlitten?

"Ansprüche" (z.B. auf Schadensersatz) dürften nur bestehen, wenn ein Abholtermin für den neuen Wagen (3 Wochen - 3Tage) verbindlich vereinbart wurde und zwar am besten schriftlich.

Zitat:

@Matthias-H schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:34:50 Uhr:

Die Frage ist nun, ob wir Ansprüche stellen können oder ob es schwierig wäre damit durchzukommen ?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Erst mal klein anfangen...

Frag nach einem kostenlosen Leihwagen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:14:41 Uhr:

Mit einem psychologischen Gutachten, das das Ausmaß des seelischen Schmerzes aller beteiligten Angehörigen beschreibt, weil nun ein anderes Auto gefahren werden musste, ließe sich entfernt an Schmerzensgeld denken. Oder hast du einen anderweitig belegbaren Schaden erlitten?

Naja ein anderes Auto besorgen zu müssen kostet nun mal Geld (Leihwagen), wenn nicht noch ein gleich großes in der Familie nur rumsteht. Aber wenn kein verbindlicher Liefertermin mit Übergabedatum des zugelassenen Fahrzeugs schriftlich vereinbart wurde ist da nix zu holen.

Als allererstes würde ich mal von dem Kauf zurücktreten - dann werden vielleicht ein paar wach in dem (Saft) - Laden !!!

Ich könnte fast wetten,daß der Chef sich dann persönlich beim TE meldet !

Mit einem Rücktritt wäre ich vorsichtig und würde ihn nur empfehlen, wenn tatsächlich der Übergabezeitpunkt Gegenstand des Vertrages war. Anderenfalls macht man sich nämlich selbst potentiell schadenersatzpfluchtig.

Damit ist die Ausgangsfrage bereits beantwortet: war der Termin vereinbart, kann man auch Schadenersatz fordern, falls nicht, ist das wenig erfolgversprechend. Ich würde denken, dass die Höhe des Schadens dem entspricht, was in den Nutzungsausfall-Tabellen bei Verkehrsunfällen drinsteht. Dort liegt ja derselbe Gedanke über die Bezifferung der Schadenshöhe zugrunde.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 12. Oktober 2019 um 19:27:33 Uhr:

Naja ein anderes Auto besorgen zu müssen kostet nun mal Geld (Leihwagen),

Wenn der Händler zu seinem Fehler steht, dürfte es kein Problem sein, einen Wagen zu organisieren. Ein Vertragshändler hat Weekstatt- / Vorführ- und oft auch Leihwagen zur verfügung. Nur sollte der Wunsch relativ früh geäußert werden, damit er das benötigte Fahrzeug reservieren kann.

Vorausgesetzt der Urlaub dauert nicht zu lange...

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 12:33

Wir sind bereits mit einen Leihwagen für 2 Wochen im Urlaub. Seitens Autohaus gab es kein Entgegenkommen.

Vom Rücktritt sehen wir ab, da wir das Auto gerne haben möchten.

Von einem Anspruch auf einen Rücktritt kann ja auch keine Rede sein.

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 15:35

Das ist richtig, von einen Rücktritt war nie die Rede.

Naja die Sache hat sich damit aber erledigt, da wirst du vom Autohaus nix bekommen. Ich würde die ganze Geschichte beim Abholen des Wagens noch einmal dem ursprünglichen Verkäufer in Ruhe (und freundlich) schildern und fragen ob als kleiner Ausgleich nicht ein Nachlass beim ersten Service drin ist oder so. Oft kommt dabei schon etwas herum.

@migoela hatte einen Rücktritt erwähnt. Darauf hatte ich erwidert, auch wenn das ursprünglich nicht zur Debatte stand.

Nur mal nebenbei an den TE

Reden wir eigentlich von einem Neu oder Gebrauchtwagen - was ja bei einem Kaufrücktritt nicht unerheblich wäre.

Zitat:

@migoela schrieb am 13. Oktober 2019 um 21:54:29 Uhr:

Nur mal nebenbei an den TE

Reden wir eigentlich von einem Neu oder Gebrauchtwagen - was ja bei einem Kaufrücktritt nicht unerheblich wäre.

na.. ein Blick auf die Überschrift verschafft sicherlich einen Erkenntnisgewinn :)

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