Gebrauchtwagenkauf nach 5 Monaten Schaden übernimmt Händler kosten?
Guten Abend. Ich habe am 24.05.2016 bei einem Autohaus einen gebrauchten Ford Kuga Baujahr 2008 gekauft. Dies war ein direkter Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler, also kein Weiterverkauf im Auftrag einer dritten Person. - wir haben keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, da im Kaufvertrag ein Jahr Gewährleistung für Sachmängel vermerkt ist (Kaufvertrag Vorlage von 08/2015) Nun folgendes: Am 07.11.2016 kam die Meldung Motorstörung im Fahrzeug, daraufhin habe ich das Autohaus angerufen um denen das mitzuteilen, daraufhin gaben diese mir einen Termin für den 22.11.2016. Mit der Aussage, das wäre bei dem Auto normal. Am 09.11.2016 wollte ich früh auf Arbeit fahren, Batterie tot. Kein Licht, kein Aufsperren nix war mehr möglich an dem Auto. Darauf hin habe ich den ADAC angerufen, dieser hat mein Auto zu der Werkstatt abgeschleppt, an dem Tag wurde eine neue Batterie eingebaut innerhalb von 2 Stunden obwohl gesagt wurde die müssten erst eine Bestellen. Nun ja, nix dabei gedacht und die 160€ bezahlt. Da eine Batterie nun mal ein Verschleißteil ist. Nun der Höhepunkt, diese Woche am 15.11.2016 wollte ich Abends zu Freunden fahren, die Lenkung ging schon etwas schwierig, das Licht fing während der Fahrt an zu flackern und Auto ging aus. Habe das Autohaus informiert, telefonisch, diese haben einfach aufgelegt. Dann habe ich den ADAC angerufen dieser hat mich wieder zum Autohaus abgeschleppt. Dort stand das Auto bis Donnerstag weil wir Feiertag hatten am Mittwoch. Am Donnerstag früh bei Zeiten zum Autohaus gefahren, denen das alles erklärt und gestern kam der Anruf das die Lichtmaschine hinüber sei, das ganze soll mich 460€ kosten. Heute kam der Anruf das dass Auto morgen abgeholt werden kann. Nun frage ich mich, was ich mit dem einem Jahr Gewährleistung? Und das eine Jahr wird ja auch noch mal unterteilt, das heißt das bis nach einem halben Jahr des Kaufes der Händler für jeglichen Mangel grade stehen müsste und diesen kostenlos Beheben müsste? Muss ich das jetzt auch bezahlen, oder wollen die mich über den Tisch ziehen? Das halbe Jahr läuft ja am 24.11.2016 aus.
Beste Antwort im Thema
Autos mit solchen Laufleistungen unterliegen normalem Verschleiß, der nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist.
Der Verkäufer gewährleistet nur, dass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei ist.
Eine Lichtmaschine, die beim Kauf bereits defekt war, hätte sich vermutlich eher bemerkbar gemacht.
Lies mal hier:
https://www.adac.de/.../default.aspx?...
und hier:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Wenn der Verkäufer sich querstellt mußt du überlegen, ob sich das Prozeßkostenrisiko lohnt.
Dabei solltest du beachten, dass du ohnehin keinen Anspruch auf ein Neuteil hast, sondern nur auf eine Instandsetzung, sofern du den Prozeß gewinnst.
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Mein S210 320 CDI hatte auch die wassergekühlte Lima. Und die funktionierte auch beim Verkauf mit 328 tkm noch tadellos! Von turnusmäßigem Austausch ist mir auch nichts bekannt und es wäre in meinen Augen auch Blödsinn, so zu verfahren.
Ich halte es für wahrscheinlich, daß der TE bestenfalls ein Gebrauchtteil vom Schrotti bekommt.