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Gebrauchtwagenkauf mit beantragtem Kleingewerbe möglich?

Themenstarteram 15. August 2022 um 16:19

Hallo

Ich versuche mich kurz zu halten. Seit einiger Zeit bin ich auf der Suche nach einem neuen Gebrauchten und wurde vergangene Woche fündig. Das Auto wird von einem Händler verkauft der das Auto nur an Gewerbetreibende verkaufen möchte.

Ich hatte versucht dem Händler zu erklären, dass ich um die Umstände der Gewährleistung weiß und vertraglich darauf verzichten würde oder das Auto im Kundenauftrag kaufen würde. Leider lässt der Händler nicht mit sich reden bzw. kommt mir dahingehend nicht entgegen, verständlich wenn selbst der vertraglich geregelte Gewährleistungsausschluss keine Wirkung hat im Streitfall.

Ich habe im Grunde keine gleichwertigen Alternativen und nun kam mir die Idee, dass ich schnellstmöglich ein sogenanntes Kleingewerbe beantrage und dieses notfalls nach einigen Monaten wieder einzustampfen. Das hatte ich bereits vor einiger Zeit vorgehabt und mich mit der Gewerbeform beschäftigt, jedoch fehlt es mir weiterhin an einer echten Geschäftsidee, die auf Dauer ausgelegt ist. Aufgrund meiner Fähigkeiten würde ich irgendwas in Richtung Webdesign und Programmierung anstreben. Sprich nichts was mit der KFZ Branche zu tun hat. Ich strebe übrigens eine 100% Privatnutzung an.

 

Lange Rede kurzer Sinn:

Wenn ich irgendein Kleingewerbe beantrage erhalte ich den Gewerbeschein erst nach frühestens 4 Wochen. Wenn ich dem Händler gegenüber jedoch bereits jetzt als Gewerbetreibender (mit Kleingewerbe) auftrete, welche Daten werden seitens des Händlers erfasst?

Ich würde die simpelste Form (Kleinunternehmerregelung ohne Handelsregistereintrag und unter 22.500€ Jahresumsatz) wählen.

Somit würde ich eh als Privatperson auftreten und auch im Fahrzeugbrief + Schein stehen. Ich kann mir lediglich vorstellen, dass der Gewerbeschein an sich vorgezeigt werden muss (soll selten der Fall sein) und die Steuernummer wobei es erlaubt sein soll auf eine bereits beantragte Steuernummer zu verweisen.

Ich denke dem Händler ist es grundsätzlich egal solange er rechtlich aus dem Schneider ist. In einem anderen Forum hatte ich gelesen dass, salopp gesagt, nur ein Haken im Kaufvertrag gesetzt wird aber stimmt das? Oder zählen Kleingewerbetreibende erst gar nicht zum Kreise der gewünschte Gewerbetreibenden?

Und wie sieht es dann bei mir als angehender Gewerbetreibender (Kleinunternehmer) aus? Könnt ihr mir sagen, ob ich irgendwas nachträglich zu befürchten habe? Ich denke da an den Kauf vor Ausstellung des Gewerbescheins, Ausgaben knapp unter der Jahresumsatzgrenze ohne einen Gewinn einzufahren? Wie gesagt würde ich das Kleingewerbe nach einigen Monaten vermutlich erst einmal wieder abmelden sodass ersichtlich wird, dass darüber nur ein Autokauf getätigt wurde.

Fragen über Fragen, ich hoffe eure Antworten. :D

Und ja, das Auto ist echt gut und wäre mir den verhältnismäßig geringen Aufwand der Gewerbeanmeldung wert. Vergleichbare Fahrzeuge sind 2.000 bis 4.000€ teurer.

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20 Antworten

Geh halt auf die Händlerseite, die verlinkt ist. Da steht Brutto. Ende.

7 Jahre alt (Edit: 7,5 Jahre), 175.000 km?!

Und das soll ein solches Schnäppchen sein, dass Du den Aufriss mit dem Gewerbeschein machen willst?

Und vor allem, was ist an der Farbgebung schwarz/schwarz so ungewöhnlich? Hatte geschaut, dachte da kommt jetzt was tolles wie britishracinggreen mit beigen Leder, rotmetallic mit weißen Alcantara oder oder...

Für son allerweltsauto so ein Aufriß?

Ganz ehrlich, als ich noch selbständig war hätte ich das niemals auch nicht für 1.000,- Provision für Fremde gemacht. Wirklich nur bei vertrauten Verwandten.

Und Gewerbe anmelden dafür, so hat sich der Gesetzgeber das nicht gedacht.

Am besten vergiß den Wagen und suche was anderes.

Oder denke scharf nach, wer ein Gewerbe anmelden könnte und so was für den Freundeskreis managet.

Ausserdem, warum fragst du den Händler nicht? Will der überhaupt Unterlagen sehen?

Hier kam es auch schon vor, das jemand im Nachhinein feststellte, einen Kaufvertrag unter Gewerbetreibenden unterschrieben zu haben.

Dem Händler geht es einzig und allein darum, um die Gewährleistung herumzukommen. Dafür ein Gewerbe anmelden und ihm auch noch den Gefallen tun, ist völlige Idiotie.

 

Der TO hat nullkommakeinen Schimmer, was mit einer Gewerbeanmeldung alles auf ihn zukommt. Das kann er dann mal schön auf den Kaufpreis draufhauen.

 

Manche Menschen kommen schon auf sehr seltsame Gedanken.

am 17. August 2022 um 11:54

Zitat:

@benprettig schrieb am 17. August 2022 um 13:10:15 Uhr:

...

Ausserdem, warum fragst du den Händler nicht? Will der überhaupt Unterlagen sehen?

War schon in der Eröffnung beschrieben: der Händler lässt da nicht mit sich reden.

Aber ist das nicht der Motor mit den problematischen Nockenwellen? Wenn ja, würde ich den auch nicht mit Gewährleistung an privat verkaufen wollen.

https://www.motor-talk.de/.../...kenwellen-getauscht-t6318085.html?...

Ja, aber der TE schrieb, das er im Kundenauftrag anfragte.

Mir ist es nicht klar, vielleicht will der Händler einen Kaufvertrag Gewerbe an Gewerbe verwenden und keine weiteren Nachweise. Der TE könnte nichts unternehmen, weil er dann wissentlich Falschangaben gemacht hat. Einfach als Unternehmer beim Händler auftreten und gut.

Ich war 10 Jahre freier selbststängiger Handelsvertreter, da musste ich dem Händler nie irgendwelche Papiere vorlegen. Lediglich der Bank mit Steuerbescheiden, testierten BWAs, ... Im Kaufvertrag stand dann eben an Firma und der Privatname, wie das bei Einzelunternehmen häufig der Fall ist.

Das es seine Gründe hat, warum der Wagen so verkauft wird und 99% den so nicht kaufen würden, steht auf einem anderen Blatt.

Echt jetzt? Für nen grauen A6 Diesel Kombi mit schwarzen Innenraum, der über 7 Jahre und 175kkm auf der Uhr hat, willst Du so einen Zinober veranstalten? So einer steht doch so gut wie bei jedem Gebrauchtwagenhändler auf dem Hof.

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