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Gebrauchtwagenkauf - kann der Händler Sachmängelhaftung ausschließen mit einer Inspektionsnötigung?

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 7:15

Hallo an alle)))

In AGB´des Händlers steht drin:

"Sachmängelansprüche können nur geltend gemacht werden wenn die regelmäßigen Wartungsintervalle durchgeführt worden sind. Hat das Fahrzeug keine Servicenachweise, so muss eine Inspektion binnen 7 Tagen (ab Übergabe) vom Käufer durchgeführt werden, um Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer gelten machen zu können. "

Hab ein Gebrauchtwagen gekauft und die AGB´s durchgelesen)

Kann der Händler tatsächlich so die Sachmängelhaftung umgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Januar 2019 um 10:07:09 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:03:36 Uhr:

Wenn eine solche Klausel in den AGBs vorhanden ist, kann er m.W. sogar abgemahnt werden, was u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Klär mich mal bitte auf, warum das so sein soll. Jeder Händler hat AGB, sie sogar sehr detailiert formuliert sein müssen. Die angaben in den AGB sind bindend, und man kommt nicht drum herum. Man darf nun mal nicht vergessen, dass der Händler nicht nur an Privatpersonen verkauft, sondern auch an Gewerbetreibende.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Händler einen Wagen neu rein bekommt, und sofort einen Interessenten findet. Dann wird die Wahre ungeprüft weitergereicht, und vereinbart, dass man sie innerhalb von einer Woche überprüfen muss.

Das stimmt ja nun hinten und vorne nicht. AGB sind nur verbindlich, wenn sie selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sollen sie nur für gewerbliche Käufer gelten, dann müssen sie auch ausdrücklich so formuliert sein. Unklarheiten in AGBs gehen immer zu Lasten des Verwenders. Wer einem Verbraucher ungeprüfte Ware verkauft kann seine Verantwortung nicht per AGB auf den Kunden abwälzen.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Jurko2 schrieb am 17. Januar 2019 um 11:45:44 Uhr:

Kaufgrund: angemessener Preis

Um bei dem Händler dieses Fahrzeug zu kaufen dürfte es allerhöchstens garnichts kosten.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 22:12

Nennen wir es mal ein Experiment, das zu Ende gebracht wird, dass ich aber auch selber nicht wiederholen möchte)

Ich habe ja auch etwas technisches Verständnis und kann einiges sehen. Es ist kein Schrottfahrzeug. Das Auto ist auch nicht billig, der Preis ist eben ok für den Umkreis von 50km. Es ist einfach die Lebenssituation, die Umstände dieser Zeit, weshalb ich mich in diese Situation begebe.... Alles wird gut)

Ich wollte nur die rechtliche Seite für mein Verständnis durchleuchten. Ich jammere nicht das der Wagen schlecht ist.

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