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Gebrauchtwagenkauf - kann der Händler Sachmängelhaftung ausschließen mit einer Inspektionsnötigung?

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 7:15

Hallo an alle)))

In AGB´des Händlers steht drin:

"Sachmängelansprüche können nur geltend gemacht werden wenn die regelmäßigen Wartungsintervalle durchgeführt worden sind. Hat das Fahrzeug keine Servicenachweise, so muss eine Inspektion binnen 7 Tagen (ab Übergabe) vom Käufer durchgeführt werden, um Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer gelten machen zu können. "

Hab ein Gebrauchtwagen gekauft und die AGB´s durchgelesen)

Kann der Händler tatsächlich so die Sachmängelhaftung umgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Januar 2019 um 10:07:09 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:03:36 Uhr:

Wenn eine solche Klausel in den AGBs vorhanden ist, kann er m.W. sogar abgemahnt werden, was u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Klär mich mal bitte auf, warum das so sein soll. Jeder Händler hat AGB, sie sogar sehr detailiert formuliert sein müssen. Die angaben in den AGB sind bindend, und man kommt nicht drum herum. Man darf nun mal nicht vergessen, dass der Händler nicht nur an Privatpersonen verkauft, sondern auch an Gewerbetreibende.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Händler einen Wagen neu rein bekommt, und sofort einen Interessenten findet. Dann wird die Wahre ungeprüft weitergereicht, und vereinbart, dass man sie innerhalb von einer Woche überprüfen muss.

Das stimmt ja nun hinten und vorne nicht. AGB sind nur verbindlich, wenn sie selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sollen sie nur für gewerbliche Käufer gelten, dann müssen sie auch ausdrücklich so formuliert sein. Unklarheiten in AGBs gehen immer zu Lasten des Verwenders. Wer einem Verbraucher ungeprüfte Ware verkauft kann seine Verantwortung nicht per AGB auf den Kunden abwälzen.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@f355 schrieb am 17. Januar 2019 um 10:47:42 Uhr:

Unabhängig davon, dass die AGB's des Händlers eigenwillig formuliert sind. Im Gewährleistungsfall gibts Ärger und für diese Weissagung braucht es auch keine Glaskugel.

Darum sollte man sich, wenn man Ärger vermeiden will, die AGB eben vorher durchlesen. Ob sie nun wirksam wären oder nicht. Mit jemandem der solche AGB hat, würde ich erst gar kein Geschäft machen. Denn er hat mir schon mit seinen AGB gezeigt, wie er bei späteren Problemen tickt.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 10:49:43 Uhr:

Die, um die es hier geht, gehört wohl auch dazu.

Eine Inspektion ist nun mal irgendwann fällig, das sollte jedem bewusst sein. Wenn ich nicht weiß, wann sie fällig ist, muss ich nun mal dafür sorgen, dass eine gemacht wird. Wichtig ist auch, um welches Teil es geht, das den Mangel hat.

Nach 6 Monaten muss man beweisen, dass der Schaden beim Kauf vorlag. Bei fehlender Inspektion wird es schwierig. Vor den 6 Monaten muss der Händler es beweisen, und wenn er sagt, dass doch die Inspektionen fehlen, und es daher kommt...

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Januar 2019 um 11:01:27 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 10:49:43 Uhr:

Die, um die es hier geht, gehört wohl auch dazu.

Ich weiß es nicht, dass müssen Juristen klären... Eine Inspektion ist nun mal irgendwann fällig, das sollte jedem bewusst sein. Wenn ich nicht weiß, wann sie fällig ist, muss ich nun mal dafür sorgen, dass eine gemacht wird.

Wichtig ist auch, um welches Teil es geht, das den Mangel hat.

Hast schon genug Verwirrung gestiftet.

Bitte jetzt nicht auch noch Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen.

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung an die selbstverständlich auch Bedingungen geknüpft werden können.

Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt, da gibt es keine selbsterfundenen Bedingungen.

Ältere Fahrzeuge vom Händler und die Gewährleistungspflicht des Händlers.........für mich ist das einfach alles überreguliert. Wenn zwei erwachsene, geschäftsfähige Menschen sich darauf einigen, dass man auf die Gewährleistung verzichtet, dann sollte das auch möglich sein. So wie es jetzt ist, hast du als Händler die Arschkarte und letztendlich machen die Händler das einzig richtige und verkaufen ältere Fahrzeuge einfach nicht mehr an Privatkunden.

Zitat:

@f355 schrieb am 17. Januar 2019 um 11:13:04 Uhr:

Ältere Fahrzeuge vom Händler und die Gewährleistungspflicht des Händlers.........für mich ist das einfach alles überreguliert. Wenn zwei erwachsene, geschäftsfähige Menschen sich darauf einigen, dass man auf die Gewährleistung verzichtet, dann sollte das auch möglich sein. So wie es jetzt ist, hast du als Händler die Arschkarte und letztendlich machen die Händler das einzig richtige und verkaufen ältere Fahrzeuge einfach nicht mehr an Privatkunden.

Die gesetzliche Regelung ist aber halt nunmal so.

Und an privat verkaufen muss tatsächlich keiner. Kann sich das natürlich auch über den Verkaufspreis refinanzieren.

 

Aber mal ehrlich, so heiss wie sie gekocht wird, wird die Gewährleistung nicht gegessen.

Vieles läuft auch einfach unter Verschleiß.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 11:04:57 Uhr:

Hast schon genug Verwirrung gestiftet.

Bitte jetzt nicht auch noch Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung an die selbstverständlich auch Bedingungen geknüpft werden können.

Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt, da gibt es keine selbsterfundenen Bedingungen.

Dann zurück zum eigentlichen Problem, dass es sich nur um die fehlende Unterteilung zwischen privaten und gewerblichen Kunden handelt. Vielleicht waren die kompletten AGB's auch für gewerbetreibende, und es stand an einer anderen stelle, die der TE überlesen hat...

Viele Händler nehmen auch Kulanzsachen mit in die AGB's mit auf, formulieren es aber falsch...

Ich würde gerne mal die kompletten AGB's lesen, und nicht nur den einen Satz.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 10:45

Danke für die Beteiligung)))

Ich bin natürlich Privatkäufer.

Eigentlich habe ich nichts wildes.

Habe ein Golf Plus gekauft. Der Händler macht den TÜV neu und eine Zulassung auf mich. Als aber die zwei Tage verstrichen sind und ich nachgefragt habe, sagte er, dass das Auto beim TÜV durchgefallen ist un es wohl bis zu einer Woche dauern wird bis alles fertig ist.

Soweit auch alles ok, dann schaute ich mich nochmal den Kaufvertrag vom fliegenden Händler an, die AGB´s hinten dran. (Habe vor einem Monat ein gebrauchtes in einem "normalen" Autohaus gekauft, man merkt schon den Unterschied)

Und denke mir, ich würde so nicht meine Kunden verunsichern (wenn ich von Verkauftem nicht überzeigt bin, lasse ich es) wenn ich auf die Dauer Erfolg haben möchte.

Versuche noch an die TÜV Mängel-liste ran zu kommen, auch mal interessant...

Kaufgrund: angemessener Preis und er befindet sich 2 km von meinem Haus.

001

Da würde ich schon die Finger davon lassen. Verkauft als Händler ein Auto und macht ihn nicht so fertig, dass er durch den TÜV kommt.

Und die Bedingungen zur Sachmangelhaftung (sinngemäß: gilt nur für Motor und Getriebe) sind auch mehr als zweifelhaft. Für mich kein Ort, an dem ich ne gebrauchte Karre kaufen würde.

Danke für die hochgeledenen AGB, die sind ja nun wirklich schrott. Wenn man sein Recht durchsetzen will, wird dies wohl nur mit einem Anwalt funktionieren...

Wenn das ein Fahrzeug ist, was du nur 2 Jahre fahren willst, und dann auf den Schrott bringst kannst du ihn kaufen. Ich würde den Wagen aber dennoch bei einem TÜV deiner Wahl vorführen, auch wenn der Händler bereits den TÜV gemacht hat.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 14:42

Ich habe eine gute Rechtschutzversicherung) Die möchte ich aber natürlich nicht gebrauchen.

Ich habe kein Neufahrzeug gekauft, werde also schon mit dem Leben wollen und können.

Habe den TÜV Bericht jetzt vor mir, na ja, es gibt schlimmeres.

An sich ist das Auto für die Laufleistung in Ordnung.

Der Wagen wird mir nächste Woche übergeben. Und dann wird sich alles zeigen))

Aber echt, ich habe noch nie ein Auto bei einem Stellplatzautohändler gekauft, werde ich wohl auch nicht mehr.

Auch wenn alles gut wird, dieses Gefühl bleibt.....

Danke an alle und gute Fahrt!)))

Image1

Grrr

Dass ein Händler mit nicht funktionierendem Blinker zur HU fährt - unglaublich

Ich würde das mal prüfen lassen! Wenn damit der Versuch gemacht wird sich um die Gewährleistung/Garantie zu drücken, kann dem Verkäufer sein Vertrag zurückgestellt werden oder so ähnlich. Die Quintessenz daraus wäre der Verfall der minderung der Gewährleistung auf 12 Monate. Das bedeutet 24 Monate wie im Normalfall. Schau da mal genau nach musst nur mal Googeln dann wirst du entsprechende Urteile finden.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 19:30

Danke Freunde,

ich hoffe es geht alles gut und ich werde mit diesem Auto noch einige Zeit sicher fahren können. 2 Hand + Checkheft = Hoffnung ist da)

Die Angaben zum Auto sind vermutlich so seriös wie die AGBs.

Aber immerhin. Fehlende Inspektionen schränken zumindest die Gewährleistung in keinster Weise ein.

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