Gebrauchtwagengarantie vom Autohändler – welchen Nutzen für Verbraucher?

Ist mir schon etwas peinlich, aber ich komme nicht wirklich dahinter:
Welchen Nutzen hat die oftmals vielbeworbene Gebrauchtwagengarantie vom Gebrauchtwagenhändler für den privaten Käufer/Verbraucher?
Und wer ist in so einem Fall Versicherungsnehmer?

Annahme: Kauf eines Cabrios beim Händler mit 12 Monaten Gewährleistung.
Nach 2 Monaten funktioniert z.B. das Verdeck nicht mehr.
Meine Denke: Ich geh zum Händler, reklamiere den Schaden und gut.
Soll der doch zu seinem Garantie-Versicherungsgeber gehen und dort den Schaden reklamieren.
Bei Problemen streite ich einzig mit dem Händler oder doch mit dessen/ggfs. meiner? Versicherung?

Freue mich über eine Info… Dankeschön!

59 Antworten

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. Februar 2023 um 20:55:28 Uhr:


Die Beweislastumkehr bedeutet nichts anderes, als dass eben vermutet wird, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag, wenn er innerhalb eines Jahres auftritt. Da kannst Du so laut schreien, wie Du möchtest...

Deshalb lassen einige Händler auch unmittelbar vor Übergabe des Fahrzeugs ein Gutachten erstellen, in welchem der Gutachter den Zustand des Fahrzeugs mehr oder weniger eingehend beschreibt, u.a. steht da z.B. oft auch drin, dass das Cabrio-Verdeck einwandfrei funktioniert, keine Risse hat, die Plastikscheiben nicht milchig sind usw. usw.

Da hat dann ein Käufer, wenn er nach 1-3 Monaten nach Fahrzeugübernahme ein nicht funktionierendes Cabrio-Dach bei einem Fahrzeug > 6 Jahre alt beanstanden möchte gaaaaaanz schlechte Karten, gesetzlich geregelte Beweislastumkehr hin oder her. Diese wird dann kaum noch greifen, da sie durch das Gutachten ausgehebelt wird 😁.

Falls das Cabrio-Dach allerdings ohne wenn und aber (s. Vertragsbedingungen) von der Garantie umfasst wird, steht einer (zumindest teilweisen) Übernahme der Kosten für die Reparatur/Erneuerung des Daches nichts entgegen.

Ich kann nicht erkennen, ob es im Fall des TE ein Gutachten gibt.

Außerdem würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren, mit der man mittels eines Gutachtens die gesetzliche Gewährleistung aushebeln kann. Dann hätte ich wieder mal etwas gelernt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 8. Februar 2023 um 06:38:08 Uhr:


Ich kann nicht erkennen, ob es im Fall des TE ein Gutachten gibt.

Es geht hier nicht um den virtuellen Fall, sondern um das Prinzip.

Und auch nicht um das Aushebeln eines Gesetzes, sondern um dessen Anwendung: Beweis, dass ein Mangel bei Übergabe NICHT vorlag.

Was dann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ein Richter als Beweis gelten lässt...

Zitat:

@situ schrieb am 8. Februar 2023 um 07:20:46 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 8. Februar 2023 um 06:38:08 Uhr:


Ich kann nicht erkennen, ob es im Fall des TE ein Gutachten gibt.
Es geht hier nicht um den virtuellen Fall, sondern um das Prinzip.
Und auch nicht um das Aushebeln eines Gesetzes, sondern um dessen Anwendung: Beweis, dass ein Mangel bei Übergabe NICHT vorlag.

Was dann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ein Richter als Beweis gelten lässt...

Einerseits verstehe ich die Regeln und den Sinn von MT so, dass es in jedem Thread ausschließlich um die Klärung des konkreten Anliegens des TE und nicht um irgendwelche Grundsatzdiskussionen gehen soll und zum anderen habe ich persönlich, der ich beruflich ein Organ der Rechtspflege bin, immer noch die romantische Vorstellung in einem Rechtsstaat zu leben, weswegen meiner Vorstellung nach ein Richter nur insoweit auf Recht erkennen kann, was durch ein Gesetz getragen ist.

Daher stellt sich noch immer die Frage, ob ein Gutachten die gesetzlich geregelte Beweislastumkehr außer Kraft setzen kann.

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Da ich zu meinen Unzulänglichkeiten stehe, ergänze bzw. relativiere ich meine bisherigen Ausführungen, dass natürlich das Wesen der Beweislastumkehr ist, dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräiumt wird, den Beweis anzutreten, dass der Mangel anfänglich nicht vorgelegen hat. Das wäre dann tatsächlich über ein Gutachten möglich.

Aus meinen Erfahrungen mit dem Gebrauchtwagenhandel kann ich allerdings nur feststellen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Händler ein wirklich wasserdichtes Gutachten anfertigen lässt und dass die Händler eben wie bereits mehrfach von mir festgestellt, eine Versicherung abschließen.

@Holgernilsson
Kannst Du das erklären, wie Du das meinst? Wie soll es dem Händler gelingen, die Gewährleistung zu umgehen?

Ich habe doch geschrieben ein billiger Versuch. Eventuell überlesen ?

Selbstverständlich versuchen Autohändler das immer und immer wieder. Wenn ein Mangel angzeigt wird, dann wir von seiten des Händler eben genau auf diese "Garantie" verwiesen um den Versuch zu unternehmen, Reklamationen abzuwehren. Und wenn jemand (ein Käufer) da unbedarft ist, dann kann das sogar mal zu dem vom Händler gewünschten Ergebnis führen. Natürlich ist das rechtlich gesehen nicht zulässig und die Gewährleistung kann man auch nicht ausschließen (ausser man verkauft Gewerblich an Gewerblich) aber versucht wird es immer wieder. Das kann ich dir aufgrund meiner Tätigkeit mit Sicherheit bestätigen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Februar 2023 um 08:34:09 Uhr:


Ich habe doch geschrieben ein billiger Versuch. Eventuell überlesen ?

Selbstverständlich versuchen Autohändler das immer und immer wieder. Wenn ein Mangel angzeigt wird, dann wir von seiten des Händler eben genau auf diese "Garantie" verwiesen um den Versuch zu unternehmen, Reklamationen abzuwehren. Und wenn jemand (ein Käufer) da unbedarft ist, dann kann das sogar mal zu dem vom Händler gewünschten Ergebnis führen. Natürlich ist das rechtlich gesehen nicht zulässig und die Gewährleistung kann man auch nicht ausschließen (ausser man verkauft Gewerblich an Gewerblich) aber versucht wird es immer wieder. Das kann ich dir aufgrund meiner Tätigkeit mit Sicherheit bestätigen.

Es gibt viele schwarze Schafe unter den Gebrauchtwagenhändlern und man sollte sich immer gut informieren, was die eigenen Rechte anbelangt, aber das sollte heutzutage kein Problem sein.

Insoweit sind wir uns uneingeschränkt einig.

Die seriösen Autohändler haben es auch nicht leicht in der heutigen Zeit. Gerade auch unter dem Aspekt, hier Verlängerung der Beweislastumkehr auf numehr 1 Jahr. Wenn man sich die neuen Kaufvertäge hierzu ansieht, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln....

Und genau aus diesem Grund versichern sich die Händler gegen das Risiko. Das kann ich wiederum aus meiner beruflichen Praxis versichern. Ich beziehe mich auf mehrere kleinere GW-Händler und auf ein großes Mehrmarkenautohaus, dass sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen handelt in einer Größenordnung, die das Vorstellungsvermögen von so Manchem sprengt....

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Februar 2023 um 09:17:49 Uhr:


Die seriösen Autohändler haben es auch nicht leicht in der heutigen Zeit. Gerade auch unter dem Aspekt, hier Verlängerung der Beweislastumkehr auf numehr 1 Jahr. Wenn man sich die neuen Kaufvertäge hierzu ansieht, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln....

Drum bleibts dabei wie es schon vorher mit den 6 Monaten war: alles außer den (verlängerten)Herstellergarantien ist Murks.

Die seriösität von Autohändlern zu besprechen ist dann zu weit von der Fragestellung weg.

Moorteufelchen

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 8. Februar 2023 um 08:09:36 Uhr:


Da ich zu meinen Unzulänglichkeiten stehe, ergänze bzw. relativiere ich meine bisherigen Ausführungen, dass natürlich das Wesen der Beweislastumkehr ist, dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräiumt wird, den Beweis anzutreten, dass der Mangel anfänglich nicht vorgelegen hat. Das wäre dann tatsächlich über ein Gutachten möglich. ...

Stimmt (wenn du "anfänglich" streichst und durch "bei Übergabe" ersetzest).
Nur: Das Gutachten VOR der Übergabe ist dazu untauglich, denn dass das Ding VOR der Übergabe funktioniert hat, heisst noch lange nicht, dass es auch BEI Übergabe funktioniert hat. Spitzfindig, klar, aber eben doch ganz logisch.
Ein Gutachten DANACH kann ebenfalls nicht mehr feststellen, wie es bei der Übergabe denn war. Bestenfalls vermuten oder Indizien liefern. Das sind meist lustige Streitigkeiten.

Das wird dann aber haarsträubend.

Muss dann das Gutachten im gleichen Moment erstellt werden, wenn der Kunde den Stift zückt oder er den Zündschlüssel das erste Mal rumdreht? Fragen über Fragen.........

Kurzum ist Fakt, daß manche Händler den Gebrauchtwagen GAR NICHT OHNE Garantie verkaufen.

Also sieht man daran doch, daß diese GW-Garantien sehr wohl dazu da sind, den etwaigen Gewährleistungsanspruch abzudecken /abzuisichern.

Und wenn ein defektes Teil vorliegt (Cabrio-Mechanik war ein maximal ungünstiges Beispiel, aber nehmen wir doch einen Getriebschaden oder eine Kopfdichtung), dann wir das auch über die GW-Garantie abgewickelt, und nicht über die Gewährleistung.

Ich hatte mal einen 7 Jahre alten Golfmit geringer Laufleistung mit GW Garantie beim Händler gekauft, und nach kurzer Zeit war der Kühler undicht.
Alles wurde völlig unkompliziert abgewickelt, die Reparatur machte meine Stammwerkstatt vor Ort und die Rechnung wurde von der GW-Versicherung bezahlt.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 28. März 2023 um 16:07:39 Uhr:


Das wird dann aber haarsträubend.

Muss dann das Gutachten im gleichen Moment erstellt werden, wenn der Kunde den Stift zückt oder er den Zündschlüssel das erste Mal rumdreht? Fragen über Fragen.........

Nein, ich will nur zeigen, dass Gutachten in der Regel teurer Unsinn sind.
Bei Übergabe probieren und protokollieren. Alles andere wird lustig.

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