Gebrauchtwagengarantie vom Autohändler – welchen Nutzen für Verbraucher?
Ist mir schon etwas peinlich, aber ich komme nicht wirklich dahinter:
Welchen Nutzen hat die oftmals vielbeworbene Gebrauchtwagengarantie vom Gebrauchtwagenhändler für den privaten Käufer/Verbraucher?
Und wer ist in so einem Fall Versicherungsnehmer?
Annahme: Kauf eines Cabrios beim Händler mit 12 Monaten Gewährleistung.
Nach 2 Monaten funktioniert z.B. das Verdeck nicht mehr.
Meine Denke: Ich geh zum Händler, reklamiere den Schaden und gut.
Soll der doch zu seinem Garantie-Versicherungsgeber gehen und dort den Schaden reklamieren.
Bei Problemen streite ich einzig mit dem Händler oder doch mit dessen/ggfs. meiner? Versicherung?
Freue mich über eine Info… Dankeschön!
59 Antworten
Dir sind Schäden, die nach 8 Monaten und 20.000 km auftreten, völlig unbekannt?
Oder vertraust du darauf, dass man dem Verkäufer auch das ans Bein binden kann, da er sich kaum wehren kann?
wo hab ich das geschrieben? (wenn du mich meinst)
Ich sehe krinen Sinn, das weiter zu vertiefen.
und warum fragt du dann?
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Rhetorisch.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 29. März 2023 um 17:36:21 Uhr:
Doch, im Gewährleistungsfall muss er prinzipiell den Mangel auf eigene Kosten beheben.
Das ist faktisch falsch. Der Käufer entscheidet, was er machen möchte. Und wenn eine Garantieversicherung besteht, dann kann der Käufer den Weg entscheiden. Das ist sein Recht, da gibt es kein gesetzliches Prinzip welcher Weg zu bevorzugen ist.
Dabei verstehe mich nicht falsch, damit will ich null sagen, dass Garantieversicherungen für den Kunden gut sind und diese diese abschließen sollten. In aller Regel dienen diese, vor allem den Händler zu versichern. Aber als Kunde sollte man immer das Gesamtpaket sehen (ein Händler macht nichts anderes als Profi). Es nutzt mir nichts, wenn ein vergleichbares Auto ohne die Versicherung teurer ist.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 29. März 2023 um 17:31:18 Uhr:
Naja, dann ist ja gut das du den Durchblick hast und weist was representativ ist, 90% funtionieren und ausgerechnet du weißt das, wow..Ich hab auch sicher kein Problem, da hast du irgendwie was falsch verstanden.
Die 90% sind sicher nicht fundiert, aber die Fälle in deinem Job sind sicher real, aber eben nicht repräsentativ. Wenn wir beide einen Strafrichter fragen wie übel das Volk ist und der sagt uns, dass jeder zweite ein übler Straftäter ist, den er verknacken muss, also jeder zweite Deutsche so einer ist, dann erkennst du den Fehler auch sofort. Hier wie dort (bei dem, wie bei dir), kommt nur ein sehr selektiertes Publikum an.
Und damit sage ich nicht, dass du ein generelles Problem hast, nur solltest du einsehen, dass du nicht jeden Fall beruflich zu sehen bekommst, sondern nur die wo es Ärger gibt. Ob das nun 10% oder wie viel auch immer sind ... wissen wir beide nicht, aber es sind sicher nicht 100%.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 29. März 2023 um 18:03:37 Uhr:
Sorry Tom, das von Dir geschilderte Vorgehen bei Mängeln ist, mit Verlaub, extrem naiv..!
Die blöde einjährige "Garantieversicherung" ist doch spätestens seit dem 01.01.2022 völlig unbedeutend...!
Wie ich grade schon sagte, das geht mir einen Tick zu weit.
Erstens sagt ich schon, dass nur das Gesamtpaket zählt.
Zweitens hat Situ nicht ganz unrecht. Beweislastumkehr ist zwar oft schwierig, aber es gibt sie, die Fälle, wo der Beweis durchaus gelingt. Das ist an manchen Ecken einfach auch teils offensichtlich. Wenn ein Mangel ein Fahrzeug zwingend fahruntauglich macht und dieser erst ein halbes Jahr und 5.000km später zum Problem wird, da geht nicht jeder Richter mit, dass das Auto diesen Mangel schon 5.000km vorher gahabt haben soll. Zu wild dürfen die Annahmen auch nicht werden.
Drittens gibt habe ich hier eine gute, allerdings ältere Liste da, wo Gerichte in Bezug auf die Gewährleistung entscheiden mussten, ob das Mangel oder Verschleiß ist. Also ein Gewährleistungsfall ja oder nein. Da würden wohl so manchem die Ohren schlackern und da sind durchaus Dinge bei, die dann doch über eine Gebrauchtwagenversicherung mit vielen Ausschlüssen abgedeckt sind. Als Extrembeipiel (allerdings Mietwagen im Erstbesitz): Getriebeschaden 4,5 Jahre alt, 90.000km ... kein Mangel, sondern Verschleiß. Aber auch Turboladerschäden, Generatoren, Klimakompressoren ... alles unter 200.000km finden sich da, alles richterlich entschieden, dass das kein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist, sondern Verschleiß darstellt.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 29. März 2023 um 22:12:39 Uhr:
Wie ich grade schon sagte, das geht mir einen Tick zu weit.
Erstens sagt ich schon, dass nur das Gesamtpaket zählt.
Zweitens hat Situ nicht ganz unrecht. Beweislastumkehr ist zwar oft schwierig, aber es gibt sie, die Fälle, wo der Beweis durchaus gelingt. Das ist an manchen Ecken einfach auch teils offensichtlich. Wenn ein Mangel ein Fahrzeug zwingend fahruntauglich macht und dieser erst ein halbes Jahr und 5.000km später zum Problem wird, da geht nicht jeder Richter mit, dass das Auto diesen Mangel schon 5.000km vorher gahabt haben soll. Zu wild dürfen die Annahmen auch nicht werden..
Das hätte ich jetzt nicht mehr geglaubt, dass es doch jemanden gibt, der das unpolemisch nachvollziehen kann. Chapeau!
diese "Liste" gibt es seit langem auch vom ADAC.
Aber wie ich schon geschrieben habe, wenn Verschleiß vorliegt, dann hilft auch keine Garantieversicherung.
Wenn hier dann etwas gezahlt wird -in ganz wenigen Ausnahmefällen- dann ist das für den Garantienehmer alles andere als wirtschaftlich.
Und genau das ist der Punkt. Der Käufer wird "in Sicherheit" gewiegt und der Händler schiebt diese Versicherung dann vor das Loch.
So ist das in der täglichen Praxis.
Ich spreche hier im übrigen nicht von den Autohäusern, die ihre jungen Gebrauchten verkaufen, da greift oft die Kulanz oder das Autohaus kommt seinen Kunden entgegen.
Hier geht es ja wohl um die Händler, welche in die Jahre gekommene Gebrauchtwagen verkaufen die natürlich nicht im taufrischen Zustand sein können.
Ich behaupte natürlich auch nicht, dass der Käufer eines solchen Fahrzeuges einen Persilschein mit erwirbt, der ihn quasi sorgenfrei 1 Jahr lang fahren lassen kann.
Fakt ist hier aber numal, dass der Händler (Verkäufer) zunächst in der Pflicht ist und beweisen muss, das der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen hat und nicht anders herum. Ich kann daher auch nicht ganz nachvollziehen, warum du der Meinung bist, dass man den Käufer dazu überreden muss so eine Versicherung abzuschließen um den Händler Verantwortung abzunehmen.
Die Beweiserleichterung dient nun einmal dem Verbraucher, dafür hat der Gesetzgeber die ins Leben gerufen.
Als gut gemeinter Hinweis noch abschließend:
Wen der Händler Mitglied in der KFZ-Innung ist, kann man als Käufer auch die Schiedstelle des KFZ-Gewerbe anrufen. Dies ist für den Käufer mit keinen Kosten verbunden, dort wird dann von einem Fachauschuss im konkreten Fall entschieden. Hier in unserer Region tagt diese Schiedstelle 4 mal im Jahr und wir haben in den Jahren diesbezüglich sehr gute Erfahrungen mit außergerichtlichen Einigungen erzielt.
Wurde ja mehrfach geschrieben. Allein das Gesamtpaket (-kosten) zählt und niemand wird gezwungen, sich das Leben zu erleichtern.
Wenn der Nachbarhändler das gleiche Auto erheblich billiger ohne Versicherer anbietet - die meisten Autokäufer sind ja groß genug, das für sich zu entscheiden.
was das mit Lebenserleichterung zu tun haben soll muss man nicht wirklich verstehen...
Nee - nicht alle.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 30. März 2023 um 10:15:46 Uhr:
@tom9973diese "Liste" gibt es seit langem auch vom ADAC.
Aber wie ich schon geschrieben habe, wenn Verschleiß vorliegt, dann hilft auch keine Garantieversicherung.
Ja, so eine Liste kann nun mal jeder zusammenstellen. Und es wird auch recht schnell klar, wenn man sich die Liste ansieht, dass es einen riesen Graubereich gibt, wo es leider ein Stück weit auf die Lust und Laune ankommt, was Richter und Gericht urteilen, ob das nun Mangel oder Verschleiß ist.
Dazu kommt es bei einer Garantieversicherung aber normalerweise gar nicht, denn im Gegensatz zum Gesetzgeber, der da nichts konkret definiert hat und darum Gerichte ran müssen, tun es die Versicherungsbedingen in der Regel sehr wohl. Da braucht man sich nicht drum streiten, ob z.B. der Getriebeschaden nun Mangel oder Verschleiß ist, sondern er ist entweder laut Versicherungsbedingungen abgedeckt oder nicht. In so fern kann sich sehr wohl der Zustand einstellen, dass ein Gericht entscheiden würde, dass es Verschleiß ist, aber es trotzdem von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
Beim Rest möchte ich dir keinesfalls widersprechen, auch wenn du teils versuchst mir Worte in den Mund zu legen, die ich nie gesagt habe.
@Tom9973
Ja, so eine Liste kann nun mal jeder zusammenstellen. Und es wird auch recht schnell klar, wenn man sich die Liste ansieht, dass es einen riesen Graubereich gibt, wo es leider ein Stück weit auf die Lust und Laune ankommt, was Richter und Gericht urteilen, ob das nun Mangel oder Verschleiß ist.
Ja, hier gebe ich dir Recht und sehe das genau so wie du.
Was für ein Unsinn. Immer schön Stimmung machen, gell?
Es gibt eindeutige Beschreibungen der Garantieumfänge!
Zitat:
Prinzipiell haben die gar keinen Nutzen.
Genau genommen ist deren Geschäftsgrundlage das Ablehnen von Garantiefällen.
Na ja, nachdem der zitierte Beitrag nun fast 2 Jahre alt ist, dürfte sich die Stimmung schon lange wieder beruhigt haben 😉.