Gebrauchtwagenfinanzierung über Santander
Servus zusammen,
hat jemand mit der Santander (Carkredit) schon Erfahrungen gemacht? Habe gerade ein Angebot über eine Gebrauchtwagenfinanzierung vorliegen (20.000€ bei 4,5% eff.). Finde ich eigentlich recht gut. Einziges Manko: Der Fahrzeugbrief muss binnen 4 Wochen eingeschickt werden.
Wie läuft das nun mit der Finanzierung? Ich habe mir einige Fahrzeugs rausgesucht, jedoch kann ich den Händlern ja erst zusagen, wenn ich das Geld von Santander auf meinem Konto habe. Zudem ist dann noch nicht gesagt, ob der Wagen nach Auszahlung des Kredits noch zu haben ist bzw. ob ich mir mit dem Händler überhaupt einig werde. Durch die 4 Wochen Frist wäre man dann ja in Zugzwang, zeitnah was zu finden.
Hat schonmal jemand über Santander finanziert und kann was dazu sagen? Kann man die 4 Wochen Frist evtl. auch verschieben oder die Auszahlung verzögern? Auf jeden Fall möchte ich das Geld auf meinem Konto haben, bevor ich zum Händler gehe.
Weiteres Problem: Das Fahrzeug wird aus Versicherungsgründen nicht auf mich zugelassen. Hierzu hat die Santander auch gleich einen Wisch mit dem Kreditangebot mitgeschickt, den man ausfüllen kann, wenn das Fahrzeug auf jemand anderen zugelassen werden soll. Dort wird auch die FIN des Fahrzeugs eingetragen. Kann man den Schrieb auch nach der Kreditgenehmigung/Auszahlung noch nachreichen? Weil vorher habe ich ja noch keine konkrete FIN.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Hier ging es nicht um Vertragsbedingungen, sondern um Kosten, siehe Antwort zum TE.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die Vertragsbedinungen sind doch vorher klar.
Auch die Kosten sind doch vorher vertraglich im Kreditvertrag geregelt.
20 Antworten
Es ist doch ganz einfach:
Keine Restschuldversicherung abschliessen und schon gar keinen Kreditvertrag unterschreiben in dem die Versicherung und der Kredit eine Einheit bilden.
Hab schon einige Kreditverträge unterschrieben aber noch nie RSV. War auch nie ein Problem, auch nicht bei Santander. Denn im Ernstfall wird diese Versicherung nur sehr, sehr selten einspringen. Lest mal das Kleingdruckte!!
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Die Bank rechnet ja damit, dass ein Großteil ihres Ertrags aus der RSV kommen muss...
Wenn der Kreditbetrag nach 4 Wochen erst "zugeteilt" wird, ist die Kündigungsfrist zur Restschuldversicherung bereits verstrichen und der Kunde kommt nicht mehr raus.
Genau, aber selbst dann ist noch nicht alles zu spät, wenn einem die Konditionen und weiter details zur RSV verschwiegen wurden, gilt der Vertrag als sittenwidrig und ist nichtig.
Nachzulesen bei der Verbraucherzentrale
Im Artikel Moderner Kreditwucher wird einem klarheit verschaft.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Frontsternchen
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von Frontsternchen
Genau, aber selbst dann ist noch nicht alles zu spät, wenn einem die Konditionen und weiter details zur RSV verschwiegen wurden, gilt der Vertrag als sittenwidrig und ist nichtig.Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Die Bank rechnet ja damit, dass ein Großteil ihres Ertrags aus der RSV kommen muss...
Wenn der Kreditbetrag nach 4 Wochen erst "zugeteilt" wird, ist die Kündigungsfrist zur Restschuldversicherung bereits verstrichen und der Kunde kommt nicht mehr raus.Nachzulesen bei der Verbraucherzentrale
Im Artikel Moderner Kreditwucher wird einem klarheit verschaft.Gruß
Wie hoch ist denn der Kreditvertrag, die monatliche Rate und die Laufzeit?
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Zitat:
Original geschrieben von Frontsternchen
Nachzulesen bei der Verbraucherzentrale
Im Artikel Moderner Kreditwucher wird einem klarheit verschaft.
Der Artikel ist von 2007.
Klar bin ich mit diesem in Übereinstimmung.
Dass sich an der Praxis der Banken bis jetzt jedoch nichts geändert hat zeigt mir jedoch, dass es nur schwer Einklagbar ist.
Ansonsten hätte sich die Praxis der Banken schon längst an das Gesetz angeglichen.
Dies ist meiner Meinung nach die Folge einer gewissen Gesetzeslücke. Man kann einem Versicherer nicht vorwerfen überteuerte Versicherungen zu verkaufen und man kann auch Banken nicht vorwerfen eine Versicherung die Verluste aus Krediten abfängt zur Grundlage zur Erteilung eines Kredites zu machen.
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Dies ist meiner Meinung nach die Folge einer gewissen Gesetzeslücke. Man kann einem Versicherer nicht vorwerfen überteuerte Versicherungen zu verkaufen und man kann auch Banken nicht vorwerfen eine Versicherung die Verluste aus Krediten abfängt zur Grundlage zur Erteilung eines Kredites zu machen.
Stimmt, eine Gesetzeslücke gibt es aber wohl eher nicht, denn es gibt ja schon Urteile darüber.
Zu beanstanden ist aber doch, dass der aus Kredit und Versicherung enstehende effektiv Zins des Vertrages von dem abschließenden und mitprovitierenden z.B. ein Autohaus verschwiegen wird, dadurch ensteht ja erst die Rechtswidrigkeit.
Der Vertrag über die Restschuldversicherung wird allein durch ein Häckchen im Kreditvertrag geschlossen, und ohne Aufklärung darüber untergeschoben, und dies ist Sittenwidrig, steht ja auch im Artikel der VZHH.
Zitat
Die jetzt vorgelegte Falldokumentation ist auch für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heikel, denn sie muss die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei den Banken überwachen. Die BaFin hatte den Banken bisher geglaubt - zu Unrecht, wie sich nun zeigt: "Die Missstände sind insgesamt weitaus gravierender, als sie von Ihrem Hause bislang wahrgenommen werden", hieß es in einem Schreiben vom damaligen vzbv-Vorstand Edda Müller an BaFin-Präsident Jochen Sanio.
Wie die Untersuchung der Verbraucherzentralen belegt, wurde fast allen Verbrauchern die Restschuldversicherung als quasi automatischer Teil des Kreditvertrags verkauft: 94 Prozent der Antwortenden gaben an, ihnen sei kein Kreditangebot ohne Restschuldversicherung unterbreitet worden. 95 Prozent sagten aus, es sei ihnen nicht gesagt worden, dass der Abschluss der Restschuldversicherung keine Voraussetzung der Kreditvergabe sei. Auch in den Fällen, in denen es die Bank nicht ausdrücklich verlangte, glaubten daher die meisten Kreditnehmer, sie müssten die Versicherung abschließen.
Nicht ein einziger Kreditnehmer wurde von seiner Bank darüber aufgeklärt, dass der angegebene Effektivzins die Kosten der Restschuldversicherung nicht enthält.
Zitat Ende
Quelle
Interesant ist was die BAFIN dazu schreibt...
Zitat
Sind die Kosten für eine Restschuldversicherung im Effektivzins enthalten?
Der Kredit und die Restschuldversicherung sind zwei unabhängige Verträge. Die Bank lässt Ihnen in der Regel die freie Wahl, ob sie zusammen mit dem Kreditvertrag eine Restschuldversicherung abschließen wollen oder nicht. Die Kosten für eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung müssen nicht in den effektiven Jahreszins des Kredites mit eingerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 3 Nr. 4 der Preisangabenverordnung.
Gibt Ihnen die Bank jedoch den Kredit nicht ohne die Restschuldversicherung, muss sie die Kosten für die Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins mit einrechnen.
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ahndet die Preisbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Bank ihren Sitz hat. Die Preisbehörde – und nicht die BaFin – kann in jedem Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 25.000 € verhängen.
Zitat Ende
Quelle
Hier das Verzeichniss der Preisbehörden...
Adressen Preisbehörden (PDF Dokument)
Gruß