Gebrauchtwagen (VW Polo 9N) gekauft, auf der Heimreise leuchtet Abgaswarnleuchte
Hallo zusammen,
wir haben heute von einem Autohändler einen VW Polo 9N (Bj. 2003, km 123.000, 1.2 64PS) gekauft.
Wir haben das Fahrzeug gestern besichtigt und eine Probefahrt gemacht. Dabei fiel zunächst nur ein quietschen des Keilriemens auf, ansonsten war mit Fahrzeug soweit alles in Ordnung. Der Händler versicherte uns, dass das Auto auf jedenfall vor Übergabe in der Werkstatt überprüft, wir eine Checkliste erhalten und der Keilriemen bis morgen gewechselt wird. Soweit war alles gut.
Zurück auf dem Hof des Händlers ging die Abgaswarnleuchte auf. Er las den Fehlerspeicher aus und die Leuchte war aus (wir dachten uns nichts dabei, da er ja so oder so nochmal gecheckt wird)
Heute war dann die Übergabe mit gewechseltem Keilriemen, also kein quietschen mehr da. Alles war gut und wir glücklich.
Doch auf dem Heimweg ging die Abgaswarnleuchte wieder an. Ich gehe davon aus, dass er gestern den Fehler nur gelöscht hat. Also es wurde nichts diesbezüglich repariert.
Ich rief den Händler an und erklärte ihm den Sachverhalt. Er sagte, er würde sich nach Absprache mit dem Kfz-Meister wieder melden, tat dies aber nicht.
Ich werde morgen nochmal anrufen und nachhören. Dennoch bin ich etwas beunruhigt, was passieren würde, wenn der Händler die Reperatur bzw. die Rücknahme des Wagens verweigert.
Was sollte ich in so einem Fall tun bzw. wie vorgehen?
Wie sieht die Rechtslage aus, bin ich als Käufer auf der sicheren Seite, da er ein Händler ist?
Auf dem Kaufvertrag steht, dass der Verkauf "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc." erfolgt.
Ich hoffe, ihr könnte mir helfen.
LG fussball99
Beste Antwort im Thema
Ich sehe keinerlei Anlass dafür, schon über Anwälte, Gerichtsstreits etc. nachzudenken.
Du hast das Auto am 21., also gestern erst, gekauft.
Und laut Deiner Aussage wird und will der Verkäufer sich kümmern, den Fehler zu beheben.
Ich sehe das Problem nicht?
27 Antworten
Eine weitere spannende Frage wäre noch, kann der Verkäufer irgendwie darlegen, dass der TE von dem Mangel wusste?
Denn am Ende muss man klar sagen, dass ein Fehler von dem man weiß, kein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist, sondern eine Produkteigenschaft. Als Laie kann man sich das auch immer gut verdeutlichen, indem man sagt, dass ein Händler nur für versteckte Mängel haftet.
Ansonsten soll uns der TE erst einmal aufklären, wer ihm eigentlich das Fahrzeug verkauft hat, sprich wer steht im Kaufvertrag?
Klar kann er das, hat der TE ja selbst geschrieben:
Zitat:
Zurück auf dem Hof des Händlers ging die Abgaswarnleuchte auf. Er las den Fehlerspeicher aus und die Leuchte war aus (wir dachten uns nichts dabei, da er ja so oder so nochmal gecheckt wird)
Allerdings hat der Verkäufer auch eine Überprüfung nebst Checkliste zugesichert, und wenn in dieser Checkliste und im Vertrag nichts vom Fehler steht, darf er auch nicht vorhanden sein.
Zitat:
Der Händler versicherte uns, dass das Auto auf jedenfall vor Übergabe in der Werkstatt überprüft, wir eine Checkliste erhalten und der Keilriemen bis morgen gewechselt wird. Soweit war alles gut.
Naja, er hätte den Fehlerspeicher auch vor der Probefahrt löschen können. Dann wäre die Leuchte auch zum ersten mal nach Kauf auf dem Heimweg angegangen.
Denn heute hat er sie wieder gelöscht und gesagt, dass wir es mal beobachten sollen.
Nach 70km erst auf der Heimreise ging die Lampe aber wieder an.
Ich mein, während der Probefahrt war die Lampe zwar an, aber er versicherte uns Den Fehler zu beheben. Am nächsten Tag bei Abholung war die Lampe aus, wir dachten, er hat den Fehler behoben. Hat er anscheinend nicht, sondern nur gelöscht.
Wenn er die Beseitigung des Fehlers zugesichert hat, dann muss er das auch tun. Ganz einfach. Bleibt die Frage, wie diese Zusicherung nachweisbar ist.
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Zitat:
@fussball99 schrieb am 21. Februar 2015 um 19:46:08 Uhr:
Ich mein, während der Probefahrt war die Lampe zwar an, aber er versicherte uns Den Fehler zu beheben. Am nächsten Tag bei Abholung war die Lampe aus, wir dachten, er hat den Fehler behoben. Hat er anscheinend nicht, sondern nur gelöscht.
Und schriftlich ist auch nichts anderes vereinbart?
Dann sind deine Chancen optimal, sofern du uns noch die ausstehende Antwort lieferst, wer steht im Kaufvertrag????
Eine Firma oder ein Privatmensch?
Gerne beantworte ich das noch einmal. Im Vertrag steht keinerlei eine Privatperson als Verkäufer, sondern Automobile XY mit Steuernummer und Adresse.
Da die Lampe heute auf dem Heimweg erneut an ging, riefen wir sofort den Verkäufer an. Er sagte, er würde am Dienstag mit einem Leihwagen vorbeikommen und unseren mit in die Werkstatt nehmen.
Wie gesagt, ich traue ihm nicht. Ich weiß nicht warum, aber mehr als abwarten kann ich glaube ich im Moment nicht.
Die Sache ist, ich möchte einen Rechtsstreit vermeiden, da wir keine Rechtschutzversicherung haben.
Ich habe hier zu folgendes auf einer Internetseite eines Anwalts gelesen. Er schreibt:
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Der Verkäufer haftet nur für die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe (Lieferung). Daß der Mangel schon bei der Lieferung vorhanden war, muß grundsätzlich der Käufer beweisen. Wenn ungeklärt bleibt, wann der Mangel aufgetreten ist, hat der Käufer Pech.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Waren, die bei einem gewerblichen Händler für den privaten Bedarf gekauft werden: wenn der Käufer beweisen kann, daß der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung aufgetreten ist, dann wird vermutet, daß der Mangel von Anfang an vorhanden war. Um eine Haftung zu vermeiden, muß dann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr). Wenn ungeklärt bleibt, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war oder innerhalb der ersten sechs Monate danach aufgetreten ist, hat der Verkäufer Pech. So ist es meistens.
Versteh ich den Absatz richtig, dass ich als Käufer gute Karten habe?
Sollte ich bei einem möglichen Rechtsstreit sagen, dass die Lampe bei der Probefahrt an ging? Nicht das dann gesagt wird, dass ich den Fehler kannte und dennoch gekauft habe.
Ich sehe keinerlei Anlass dafür, schon über Anwälte, Gerichtsstreits etc. nachzudenken.
Du hast das Auto am 21., also gestern erst, gekauft.
Und laut Deiner Aussage wird und will der Verkäufer sich kümmern, den Fehler zu beheben.
Ich sehe das Problem nicht?
Zitat:
@jackb schrieb am 22. Februar 2015 um 10:21:45 Uhr:
Ich sehe das Problem nicht?
Ich auch nicht, mach dir nix draus.
Ich denke aber, dass der TE schon zuviele Geschichten über böse Autoverkäufer gelesen hat und dies auf jeden projeziert. Vertrauen muss man sich schliesslich verdienen, das ist nicht sofort da.
Lasse den Verkäufer erstmal ran. Die Pflicht zur Nachbesserung/Fehlerbeseitigung hat er sowieso. Erst, wenn mind. 2 Versuche zur Reparatur fehlschlagen, kannst du über weitere Massnahmen nachdenken.
Und schlussendlich stellt sich mir auch folgende Frage: Wenn du dem Verkäufer misstrauisch gegenüber stehst, warum hast da überhaupt was gekauft ?
Hallo lieber themenstarter wenn der haendler am dienstag vorbei kommen will und sogar einen leihwagen mitbringt denke ich schon das der haendler den fehler beheben moechte.Anderenfalls wuerde er nicht so einen aufwand betreiben.Sowas macht nicht jeder haendler und von daher wuerde ich erst mal ein gutes gefuehl haben und abwarten was bei raus kommt.
Wenn der wagen wieder fertig ist frage den haendler was es genau gewesen ist.Und solltest du dann noch zweifel haben kannst du es ueberpruefen lassen.
Schreibe mal wenn der wagen wieder fertig ist.Allen noch einen schoenen sonntag mfg
Okay, ich werde es abwarten. Sollte ich über die Reperatur etwas schriftliches (Rechnung) verlangen? Besser gesagt, wie kann ich später nachweisen, dass ein Reperaturversuch stattgefunden hat?
Eine Rechnung wirst kaum bekommen, da du eh nix zahlst. Ob die Repa erfolgreich war, merkst ja sicherlich beizeiten:-)