Gebrauchtwagen und Mängel im TÜV Bericht

Da ich gerade erneut den Hinweis erhielt, diesen Beitrag im Forum "Verkehr & Sicherheit" vorzubringen, möchte ich dem auch nachkommen. Ich hoffe, dass man mir den Doppelpost nicht übel nimmt. Danke an Thomas und Golf.

Hallo Fachleute,

ich suche mir schon den ganzen Morgen lang einen Wolf und weis nun gar nicht weiter. Bin dabei über mehrere Hundert Seiten gestolpert und schüttele nun nur noch den Kopf...

Die Sache ist folgende: Wir haben in der vergangenen Woche einen neuen (gebrachten) PKW beim Händler gekauft.

Hierbei handelt es sich um einen Renault Megane 1,9 Liter, der mit Neu TÜV und AU angeboten wurde. Zudem gibt es eine 1 Jährige Händlergewährleistung bzw. Garantie. Der Wagen ist Baujahr 2003 und kostet knapp über 4000 Euro und sollte am vergangenen Freitag durch den TÜV gebracht werden.

Heute erhielten wir die Papiere damit wir den Wagen anmelden können.

Im Tüvbericht (ausgestellt durch GTÜ Siegen) sind allerdings einge (als gering eingestufte) Mängel eingetragen:

1.: Bremsleuchte(n): mitte Leuchtwirkung gemindert
2.: Steckdose/Stecker: Steckdosen-Deckel schadhaft

Bitte beachten Sie, das nach § 23 StVO usw.bla.bla.bla.bla

dann wird plötzlich angegeben:

zusätzl. Hinweis: Bremsscheiben etwas eingelaufen / Rostrand, Zustand beobachten
zusätzl. Hinweis: vorne Links Spurstange(n) innen mit beginnendem Spiel, Zustand bitte beobachten.

Als letztes fiel mir im TÜV-Bericht auf, dass die Wirkung der Bremsen unterschiedlich Eingestufft wurde:

Messwerte Betriebsbremse
Achse links rechts
(daN) (daN)
1 180 200
2 190 200

Feststellbremse
links rechts
(daN) (daN)
140 140 block.

Nun haben wir den Wagen ja mit 2 Jahren TÜV gekauft und ich würde gerne wissen, ob der Wagen denn nun mit 2 Jahren OHNE Mängel sein muss? Ich denke doch sicherlich JA?

Was mich im Moment am meisten verunsichert an der Sache, sind die beiden nur als "zusätzlicher Hinweise" bemerkten Mängel? Meines Erachtens sollte es sich doch hierbei um echte Mängel handeln? Oder sehe ich das Falsch?

Mit den "beiden echten Mängeln" hätte der Wagen vermutlich keinen TÜV bekommen?

Wird hier getrickst???

HILFE

Danke

Ralf

12 Antworten

Plakette wurde zugeteilt, also hast du auch 2 Jahre HU

Ein 9 Jahre alter Karren ist nie mängelfrei und was da so aufgelistet ist, sind doch ansich alles Verschleißerscheinungen.

Alles weitere ist Verhandlungssache mit dem VK

Bremswerte haben toleranzen, da ist er drin.

Das Fahrzeug muss bei der HU verkehrssicher sein, eine HU gibt dir aber nicht die Sicherheit das die nächsten 2 Jahre nichts passieren kann. Das Spiel an den Spurstangen wird wohl wahrscheinlich noch sehr gering sein deshalb ein geringer Mangel, aber da sie schon anfangen kann's ziemlich schnell gehen, dass sie ganz kaputt gehen. Eingelaufene Bremsscheiben? Müsste man sehen um das beurteilen zu können.

Zudem haben Prüfer spielraum. Er darf dir auch die Plakette zuteilen wenn du noch 1,6mm auf den Reifen hast.

Gruß

Du solltest dir stehst merken das der TÜV erstens nur Sicherheitsrelevante Teile begutachtet und zum zweiten nur den IST-Zustand sieht was nach dem TÜV Besuch passiert ist dann nicht mehr deren Bier und das können die auch nicht beeinflussen.

Ein Auto in diesem Alter hat mit sicherheit ein paar Mängel die aber nicht TÜV relevant sind, da stehst halt du in der Pflicht Augen und Ohren offen zu halten und am besten immer gleich zu handeln das es garnicht erst zu größeren Schäden kommt.

Ich wünsche dir jedoch eine allzeit gute, Kitter- und Pannenfreie fahrt.

Aufgschaut - auch geringfügige Mängel sind zu beheben, trotz der Plakettenzuteilung, nur die Hinweise sind eine reine Empfehlung!

§23 StVZO ist Quatsch (Oltimergutachten) - die richtige Grundlage ist diese:
"Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."
§29 Absatz 3 STVZO

Oder anders - die geringen Mängel sind unverzüglich abzustellen, die Hinweise sind insofern aber irrelevant.
Im Grunde müsstest Du bis dahin die Bescheinigung mitführen... theoretisch, weil es weiß ja sonst keiner.

Bei älteren Fahrzeugen schreiben fast alle Prüfer geringe Mängel und/oder Hinweise auf - das hat quasi "interne" Gründe und nicht selten wenig mit der Realität gemeinsam.
Die Bremsscheiben und den Spurstangenkopf würde ich evtl. mal woanders anschauen lassen - wenn beides schlicht an der Grenze ins Nirwana ist, würde ich das beim Verkäufer reklamieren. Nicht, dass man einen Anspruch hätte, solange das noch funktioniert insoweit... aber versuchen würde ich es, kommt ggf. ja eh bald und die beste Empfehlung für einen Händler wäre es ja nicht gerade, wenn an einem verkauften Wagen nach 3 tagen die Bremsen runter sind o.ä. 😉 Vielleicht geht ja ein Deal... Material zahlst Du, die Arbeit übernimmt er... das klappt eher und oft 🙂

Die Bremse als Verschleißteil ist übrigens von der Garantie ausgeschlossen, die Spurstangenköpfe höchstwahrscheinlich ebenfalls.

OT - bei 1,6mm Profil darf er nicht, er muss.
Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und in diesem Moment entspricht das nunmal den gesetzlichen Bestimmungen - er wird aber einen Hinweis auf das Erreichen der Mindestprofiltiefe reinschreiben. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


OT - bei 1,6mm Profil darf er nicht, er muss.
Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und in diesem Moment entspricht das nunmal den gesetzlichen Bestimmungen - er wird aber einen Hinweis auf das Erreichen der Mindestprofiltiefe reinschreiben. 🙂

Mein ich ja (; bissel umständlich ausgedrückt.

Hallo an Alle,

vielen Dank für die recht wertvollen Hinweise.

Nun aber wäre doch für mich von besonderen Interesse, wie es denn nun mit der Pflicht des Händlers mit der Beseitigung der vorhandenen Mängel aussieht? Denn ich kaufe schließlich einen Wagen mit 2 Jahren Tüv, bedeutet dieses denn nicht auch gleichlautend,

2 Jahre TÜV ohne Mängel?

Oder verstehe ich das nun wieder Falsch?

Einfach mal als Beispiel die bemängelte Bremsleuchte...

In der Theorie könnte es schon so sein, dass diese doch einen "Fehlerstrom" verursacht und dadurch die Leutwirkung gemindert ist?

Muss ich als der zukünftige neue Besitzer den Mängel beseitigen oder liegt dies in der Verantwortung des Verkäufers, welcher Händler ist.

Weiter würde ich gerne noch einmal die noch nicht als Mängel eingetragenen Bremsen bzw. Spurstange ansprechen. Nur einmal unterstellt, dass Händler und TÜV-Prüfer sich kennen, wäre es doch Möglich, dass gesagt würde, die Dinge sind in Zukunft zu beobachten. Damit wäre der Mangel bekannt und in kürze sind die Bremsen fällig.

Naja, vielleicht bin ich auch schizophren???

Danke aber noch mal an alle fachkundigen Beiträge!!!

Du kaufst ihn mit 2 Jahren TÜV das ist richtig doch er hat den TÜV auch mit kleineren Mängeln bestanden das heisst das du trotz der Mängel TÜV hast. Der Händler hat den Wagen doch nicht ausdrücklich als "Mit TÜV und Mängelfrei" inseriert oder?

Merke es dir doch endlich, TÜV heisst nicht Mängel und somit Sorgenfrei.

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel



Merke es dir doch endlich, TÜV heisst nicht Mängel und somit Sorgenfrei.

So ist es! Der TÜV prüft nur, ob du mit deinem Auto zu Zeitpunkt X andere nicht gefärdest. Ob dein Auto dabei auseinander fällt, ist dem TÜV-Prüfer egal, solange dabei andere nicht gefärdet werden.

Die TÜV-Prüfung kann gar kein Garantei für die nächsten 2 Jahre sein, da er nicht wissen kann wie das Auto gepflegt und gewartet wird. Ich bin z.B. in letzten 6 Monaten 25.000 km gefahren, da kommt in zwei Jahren schon einiges zusammen. Wie soll der TÜV-Prüfer garantieren, dass das Auto diese Zeit schadlos übersteht?

Hallo an alle,

das beantwortet aber noch immer nicht die Frage nach dem Zustand des PKW gekauft mit 2 Jahren TÜV?

Wie weit geht die Obliegenheit zu lasten des Verkäufers das Auto auch in ordentlichem Zustand zu übergeben.

Wenn ich einen Auftrag zu einer Reparatur gebe und bekomme ein schadhaft repariertes Ding zurück, dann ist natürlich auch das Geschrei groß?

Vergleichbar hält es sich doch hier auch mit dem Wagen?

Zitat:

Original geschrieben von ichbrauchehilfe62


Nun aber wäre doch für mich von besonderen Interesse, wie es denn nun mit der Pflicht des Händlers mit der Beseitigung der vorhandenen Mängel aussieht? Denn ich kaufe schließlich einen Wagen mit 2 Jahren Tüv, bedeutet dieses denn nicht auch gleichlautend,

2 Jahre TÜV ohne Mängel?

Oder verstehe ich das nun wieder Falsch?

Einfach mal als Beispiel die bemängelte Bremsleuchte...

In der Theorie könnte es schon so sein, dass diese doch einen "Fehlerstrom" verursacht und dadurch die Leutwirkung gemindert ist?

Muss ich als der zukünftige neue Besitzer den Mängel beseitigen oder liegt dies in der Verantwortung des Verkäufers, welcher Händler ist.

Du willst es nicht verstehen oder?

Der TÜV stellt den IST-Zustand der Sicherheitsrelevanten Teile zu dem Zeitpunkt fest an dem das Auto bei ihm ist, fährt das Auto vom Hof und die Achsen fallen auseinander dann ist das nicht mehr die Sache des TÜV´s solange die Teile zum Zeitpunkt der abnahme in Ordnung waren.

Wenn du dein Auto in die Werke gibts und es wird nicht Ordnungsgemäß repariert dann hast du das recht auf nachbesserung.

Wenn du das Auto von einem Händler Kauft dann hast du sofern er die Zweijährige Gewährleistung nicht ausschließt 2 Jahre gewärhleistung aber die Rechtlichen Details dazu kannst du dir über die suche ersuchen da gibt es genügend Threads zu.

Zitat:

Original geschrieben von ichbrauchehilfe62


Hallo an alle,
das beantwortet aber noch immer nicht die Frage nach dem Zustand des PKW gekauft mit 2 Jahren TÜV?
Wie weit geht die Obliegenheit zu lasten des Verkäufers das Auto auch in ordentlichem Zustand zu übergeben.

Wenn du als Verbraucher den Wagen beim einem Händler kaufst, hast du mind. 12 Monate Gewährleistung auf das Fahrzeug. Was Gewährleistung bedeutet, kann man z.B.

hier

nachlesen.

Zitat:

Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Quelle:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

§ 434 BGB Sachmangel sagt dazu folgendes:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Ob der TÜV-Bericht dir vorher bekannt war und du somit die Beschaffenheit der Sache genau kanntest, oder die Sache die Beschaffenheit aufweist, die üblicherweise erwartet wird, kann im zweifelsfall nur ein Rechtsanwalt oder das Gericht entscheiden.

Es klngt zwar bitter, aber vermutlich ist ein Händler nur verpflichtet, ein verkehrssicheres Auto zu verkaufen und nicht ein auf den Neuwagenzustand durchrepariertes. Die Rechtsexperten hier im Forum mögen mich bitte eines anderen belehren, denn ich bin weder Rechtsanwalt noch Autohändler.

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