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Gebrauchtwagen gekauft, Termin zur Ummeldung in einer Woche

Themenstarteram 7. April 2019 um 21:46

Guten Abend zusammen,

meine Freundin hat sich gestern einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Im Vertrag wurde eine "unverzügliche Ummeldung" angegeben (ADAC Mustervertrag).

Nun ist es so, dass sie erst in frühestens einer Woche einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommt …

Die Alternative wäre, den Wagen per Online-Zulassungsservice für min. 170 € innerhalb von 72 Stunden zuzulassen (inkl. Kennzeichen und co.).

Was macht man jetzt am schlauesten? Der Verkäufer hat seiner Versicherung wie auch seiner zuständigen Zulassungsstelle den Verkauf des Wagens an uns gemeldet (sagte er zumindest, aber er schien uns sehr vertrauenswürdig).

Ist meine Freundin nun verpflichtet, dieses bockteuren Service in Anspruch zu nehmen? Sagt man dem Verkäufer Bescheid, dass die Ummeldung erst in einer Woche durchgeführt wird (könnte er ja bei Zweifeln selbst verifizieren)? Bezahlt man ihm dann anteilig etwas von der Versicherung? Greift die komplette VK/TK/HF seiner Versicherung im Fall der Fälle? Fragen über Fragen. Ich hoffe, hier ist noch jemand, der Rat weiß :)

Guten Wochenstart und viele Grüße

Goldvater

Beste Antwort im Thema

"Unverzüglich" bedeutet nicht "sofort" sondern "ohne schuldhaftes Zögern" oder umgangssprachlich "so schnell wie möglich". Wenn erst in einer Woche die Zulassungsstelle einen Termin hat, dann ist das "unverzüglich".

 

Grüße vom Ostelch

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1 Woche ist nach m.Erfahrung gerade noch so vertretbar.

Also diesen Termin baldmöglichst wahrnehmen und dann passt das.

Würde hier jetzt weder dem Verk.noch was extra geben, noch den teuren Zul.dienst in Anspruch nehmen.

Ich habe selber auch schon mal 14 Tage gebraucht als Käufer zum ummelden bzw.ein Käufer umgekehrt bei mir auch mal.

Beides blieb für beide Seiten folgenlos.

PS: Die Versicherung geht zunächst zwar mal auf euch über, aber ich vermute ihr versichert das Fzg. neu bzw.anders weiter.

Um Scherereien im Fall der Fälle zu vermeiden würde ich jetzt aber bis zur Ummeldung nur soviel wie unbedingt nötig mit dem Auto herumkutschieren.

"Unverzüglich" bedeutet nicht "sofort" sondern "ohne schuldhaftes Zögern" oder umgangssprachlich "so schnell wie möglich". Wenn erst in einer Woche die Zulassungsstelle einen Termin hat, dann ist das "unverzüglich".

 

Grüße vom Ostelch

Hallo TE,

das Problem, welches Du hier beschreibst wird sich leider immer mehr verbreiten. Viele Zulassungsstellen arbeiten in einer Kombi. sprich Terminen und Laufkunden. Diese Kombi. halte ich pers. für die Bessere. Das Zulassen von Fahrzeuges ist eine Dienstleistung , die von der Zulassungsstelle vernünfig erbracht werden muss. Auch Deine Zulassungsstelle sollte neben den Terminen auch Zulassungszeiten ohne Termin anbieten. Frage dort doch noch einmal an geeigneter Stelle nach.

Schlimmer ist es, wie es große Zulassungsstellen schon machen, nur noch Termine. Da hast Du Wartezeiten, die eine Woche bei weitem übersteigen. In meinen Augen eine Unzumutbarkeit.

Im Hinblick auf die Online-Zulassung, schreibt der Gesetzgeber (event. Ländersache) vor, innerhalb von 3 Tagen muss eine Zulassung via Post raus sein.

Da fast man sich an den Kopf, eine Direktzulassung geht weitaus schneller und verursacht nur einen kleinen Zeitaufwand. Die Online-Zulassung benötigt einen höheren und aufwändigeren Zeit/Arbeitsaufwand und muss in 3 Tagen an den Kunden gehen.

Eine Woche würde ich auch gerade noch als vertretbar ansehen.

Je nachdem von welchen Zeitraum der Verkäufer überhaupt ausgeht, würde ich evtl. auch ein kurze Info geben.

Alternativ kann man natürlich auch die Ummeldung aufsplitten in Abmelden und Anmelden.

Abmelden geht m.W. schneller und auch ohne Termin, evtl. sogar online.

Ob Online-Abmeldung möglich ist, kann man an der Zulassungsbescheinigung Teil I sehen. Dann gibt es hinten einen grünen Aufkleber mit entsprechendem Hinweis. Eventuell geht die Abmeldung auch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Aber: Abgemeldet darf das Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Ich würde den Verkäufer darüber informieren und vielleicht per Whatsapp (sofern möglich) die Terminbestätigung des SVA schicken.

Kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt.

Das Fahrzeuge würde ich in der Woche allerdings noch nicht nutzen, denn wenn ein Unfall passiert, wird es sehr kompliziert.

Zitat:

@querys schrieb am 8. April 2019 um 09:30:13 Uhr:

Das Fahrzeuge würde ich in der Woche allerdings noch nicht nutzen, denn wenn ein Unfall passiert, wird es sehr kompliziert.

Quatsch. Steuerpflicht und Versicherung gehen laut Gesetz auf den Käufer über. Das FZ kann ganz normal genutzt werden.

Die eine Woche wird sich noch keiner gemeldet haben, das läuft so durch.

Quatsch. Steuerpflicht und Versicherung gehen laut Gesetz auf den Käufer über. Das FZ kann ganz normal genutzt werden. Die Pflicht schon aber machen die das dann auch ???? Wenn der ne EVB Nr. seiner Vers. für das Fahrzeug hat geht das, ansonsten läuft alles auf den alten Namen, erstmal und dann ?

Zitat:

@Bitboy schrieb am 8. April 2019 um 10:52:51 Uhr:

ansonsten läuft alles auf den alten Namen, erstmal und dann ?

die Versicherung muss doch sowieso per Formular vom Verkäufer über den Käufer mit seinen Daten informiert werden. Und wenn ein Unfall passiert, reguliert die Versicherung halt im Namen des Käufers. Und?

Erfahrungsgemäß dauert es aber sowieso 2-3 Wochen, bis der Zoll wegen der Steuer und die Versicherung beim Käufer nachfragen, ob die Versicherung fortgeführt werden soll bzw. eine Nachberechnung der KFZ-Steuer kommt.

Die Steuern bleiben bis zur Ummeldung beim Verkäufer. Versicherung geht über, das stimmt.

 

Wie soll die Versicherung auf den übergehen ohne EVB da ist ja noch keine Vers. Informiert ??

steht so im Gesetz und die Daten bekommen sie vom Verkäufer.

Wo ist das Problem? Auto abmelden, eine Woche stehen lassen, anmelden fertig. Verkäufer glücklich, Käufer glücklich und Staat, sowie Versicherung auch.

Hab ich auch so gemacht, als mich der Privatverkäufer mit seinen Nummernschildern hat heim fahren lassen. Abgemeldet und ein paar Wochen später erst angemeldet, als das Auto wirklich mal gebraucht wurde.

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