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Gebrauchtwagen abholen

Hallo liebe Motor-Talker,

ich habe mir einen Gebrauchtwagen von privat gekauft, der allerdings 300 km entfernt steht. Der Wagen ist zugelassen und hat eine gültige HU. Meine Frage dreht sich nun um den Versicherungsschutz für die Überführung. Ich möchte den Wagen möglichst schnell abholen und darum schlug mir der Verkäufer (entferntes Familien-Mitglied) vor, dass ich mit seinen Kennzeichen einfach bis nach hause fahren und den Wagen erst dann auf mich ummelden könne. Ist das legal und wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz? Kann ich jetzt eine Versicherung auf mich/den Wagen abschließen und wäre diese dann bei Überführung gültig, auch wenn ich noch nicht bei der Zulassungsstelle eingetragen wäre?

Falls ich sonst noch etwas übersehe, weist mich gerne darauf hin.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Das ist legal, einfach im Kaufvertrag vermerken. Das Problem wird das ummelden sein, bei uns sind die Zulassungsstellen zu

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Das ist legal, einfach im Kaufvertrag vermerken. Das Problem wird das ummelden sein, bei uns sind die Zulassungsstellen zu

kannst auch eine EVB bei deiner Versicherung für das Auto beantragen, wenn du Tk oder Vk noch haben willst auch dies festhalten.

Dann ist das Fzg für dich versichert und belastet im Fall der Fälle die Vers. des Vk nicht.
Er sollte es nur dann als verkauft melden.

Das Einfachste wäre doch sicher, wenn der Verkäufer Dir den Wagen bringen würde?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. März 2020 um 13:33:43 Uhr:


kannst auch eine EVB bei deiner Versicherung für das Auto beantragen, wenn du Tk oder Vk noch haben willst auch dies festhalten.

Dann ist das Fzg für dich versichert und belastet im Fall der Fälle die Vers. des Vk nicht.
Er sollte es nur dann als verkauft melden.

Eine EVB für ein bereits zugelassenes Auto? Das wäre eine unzulässige Doppelversicherung. Ob das geht: fraglich, wobei man natürlich (in der Theorie) im TK und VK vieles vereinbaren kann.

Das Fahrzeug ist ab Kauf automatisch auf den TE versichert, da die Versicherung mit Kauf auf den Käufer übergeht. Abgesehen von ein wenig Papierkram im Fall der Fälle belastet das auch den VK nicht.

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. März 2020 um 13:13:28 Uhr:


Das ist legal, einfach im Kaufvertrag vermerken. Das Problem wird das ummelden sein, bei uns sind die Zulassungsstellen zu

Das reicht noch nicht. Bei den gängigen Kaufverträgen (z.B. ADAC) gibt es weitere Seiten zur Anzeige des Verkaufs beim Straßenverkehrsamt und der Versicherung. Das sollte möglichst schnell am besten vor der Heimfahrt versendet werden, evtl. sogar per Fax. Erst mit diesem Schrieb geht die Versicherung zum TE über. Ein Unfall würde dann die Schadensfreiheit des Verkäufers nicht mehr reduzieren, sondern die des TE.

Mit einem entfernten Familienmitglied sollte auch möglich sein das Auto etwas länger angemeldet zu lassen, falls die Zulassungsstellen zu sind. Im Prinzip könnte man das Auto auch Online ummelden. Da kenne ich mich aber nicht aus.

Zitat:

@guruhu schrieb am 23. März 2020 um 14:13:35 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. März 2020 um 13:33:43 Uhr:


kannst auch eine EVB bei deiner Versicherung für das Auto beantragen, wenn du Tk oder Vk noch haben willst auch dies festhalten.

Dann ist das Fzg für dich versichert und belastet im Fall der Fälle die Vers. des Vk nicht.
Er sollte es nur dann als verkauft melden.

Eine EVB für ein bereits zugelassenes Auto? Das wäre eine unzulässige Doppelversicherung. Ob das geht: fraglich, wobei man natürlich (in der Theorie) im TK und VK vieles vereinbaren kann.

Das Fahrzeug ist ab Kauf automatisch auf den TE versichert, da die Versicherung mit Kauf auf den Käufer übergeht. Abgesehen von ein wenig Papierkram im Fall der Fälle belastet das auch den VK nicht.

Tja, wo du es sagst bin ich mir jetzt auch nicht ganz sicher. Da es sich hier aber um ein Eigentumsübergang handelt könnte das dennoch gehen.

Würde die Versicherung mal dazu befragen.

Denn eins ist sicher, der VN und der Halter müssen nicht ein und der selbe sein.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. März 2020 um 16:46:16 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. März 2020 um 13:13:28 Uhr:


Das ist legal, einfach im Kaufvertrag vermerken. Das Problem wird das ummelden sein, bei uns sind die Zulassungsstellen zu

Das reicht noch nicht. Bei den gängigen Kaufverträgen (z.B. ADAC) gibt es weitere Seiten zur Anzeige des Verkaufs beim Straßenverkehrsamt und der Versicherung. Das sollte möglichst schnell am besten vor der Heimfahrt versendet werden, evtl. sogar per Fax. Erst mit diesem Schrieb geht die Versicherung zum TE über. Ein Unfall würde dann die Schadensfreiheit des Verkäufers nicht mehr reduzieren, sondern die des TE.

Das, insbesondere das Fett durch mich hervorgehobene, ist nicht korrekt. Für den Übergang der Versicherung ist zum einen der vollzogene Verkauf an sich und zum anderen die unverzügliche Meldung an die Zulassungsstelle bzw. auch die Versicherung nötig. Unverzüglich heißt hier aber keineswegs "muss noch vor Fahrtantritt per Fax geschenen", sondern schlichtweg "ohne Schuldhaftes Verzögern". Und das ist auch in Zeiten von Telefon, E-mail, und Co. immer noch durchaus ein Zeitraum von mehreren Tagen. Im Prinzip reicht es also aus, wenn man den Eigentumsübergang schriftlich per Post von zu Hause aus anzeigt.

Für die Versicherung gilt, gesondert, nochmal eine etwas längere Schonfrist.

Nachzulesen im 13(4) FZV, bzw. 97(1) VVG.

Aber: Natürlich ist um so schneller auch um so besser. Zumindest in manchen Konstellationen, wo potenziell mit einer höheren Betrugsgefahr zu rechnen wäre. Das sehe ich persönlich jetzt eher bei fremden Verkäufer-/Käuferverhältnissen, als innerhalb der Verwandschaft.
Denn: melde ich die Veräußerung im Unfallsfall erst nach dem eigentlichen Knall, könnten natürlich durchaus (berechtigt oder nicht) die unangenehmen Fragen aufkommen, auch wenn es formaljuristisch noch alles sauber ist. Man muss halt notfalls den Zeitpunkt der Veräußerung glaubhaft darlegen können. Dazu reicht aber auch ein Kaufvertrag aus.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. März 2020 um 17:17:14 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 23. März 2020 um 14:13:35 Uhr:


Eine EVB für ein bereits zugelassenes Auto? Das wäre eine unzulässige Doppelversicherung. Ob das geht: fraglich, wobei man natürlich (in der Theorie) im TK und VK vieles vereinbaren kann.

Das Fahrzeug ist ab Kauf automatisch auf den TE versichert, da die Versicherung mit Kauf auf den Käufer übergeht. Abgesehen von ein wenig Papierkram im Fall der Fälle belastet das auch den VK nicht.

Tja, wo du es sagst bin ich mir jetzt auch nicht ganz sicher. Da es sich hier aber um ein Eigentumsübergang handelt könnte das dennoch gehen.

Würde die Versicherung mal dazu befragen.

Denn eins ist sicher, der VN und der Halter müssen nicht ein und der selbe sein.

Ja, theoretisch können wir beide ja jetzt eine TK bzw. VK. untereinander kontrahieren, bzw. uns ein Vertragskonstrukt gleichen Inhalts zusammenreimen. Ohne irgendeine EVB.
Ist der Zulassungsstelle ja auch schnurz egal. Die Interessiert nur, ob die HP vorhanden ist, oder nicht. Das ist sie hier ja zweifelsohne.
Meine Frage wäre dahingehend eher, ob die Versicherung da überhaupt mitspielt. Ich erinnere mich an einen Autokauf, da hatte ich bereits probleme eine vorläufige VK Deckung für eine Neuanmeldung zu erhalten. Ich meine gut, ist jetzt schon ein paar Tage her und mittlerweile ist diese Prozess, bei den mir bekannten Assekuranzen durchaus üblich, aber für die Konstellation Kaskodeckung "irgendeines" Fahrzeuges, welches möglicherweise ohnehin schon eine solche Deckung inne hat, wäre ich mir nicht so sicher.

Ich würde daher sagen: wenn der bisherige Versicherungsschutz ausreichend ist, wäre es im Grunde quatsch da jetzt vor dem Verkauf etwas zu ändern.
Wenn der Schutz jetzt zu gering ist (bspw. keine Kasko) würde ich einfach mal behaupten, dass eine Abmeldung und entsprechende Anmeldung auf den TE hier mit weniger Aufwand und grauen Haaren verbunden sein wird.

Zitat:

@WQ33 schrieb am 23. März 2020 um 13:43:46 Uhr:


Das Einfachste wäre doch sicher, wenn der Verkäufer Dir den Wagen bringen würde?

Der Verkäufer fährt 300km zum Te um ihm das Fahrzeug vor die Tür zu stellen und steht dann da ohne Auto rum und fährt per anhalter zurück? Klar wäre dass das einfachste für den Te, allerdings ist dein Vorschlag mehr als unrealistisch. Wer macht das bitte ?

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 24. März 2020 um 05:37:48 Uhr:



Zitat:

@WQ33 schrieb am 23. März 2020 um 13:43:46 Uhr:


Das Einfachste wäre doch sicher, wenn der Verkäufer Dir den Wagen bringen würde?

Der Verkäufer fährt 300km zum Te um ihm das Fahrzeug vor die Tür zu stellen und steht dann da ohne Auto rum und fährt per anhalter zurück? Klar wäre dass das einfachste für den Te, allerdings ist dein Vorschlag mehr als unrealistisch. Wer macht das bitte ?

Das gleiche Problem hat der TE, wenn er das Auto beim Verkäufer abholen will. 🙂

Mein Vorschlag bezog sich in erster Linie auf das Versicherungsproblem!

Legal ist das auf jeden Fall und wird auch oft so praktiziert.
Beachten solltest du als Käufer eines zugelassenen Fahrzeugs aber auch, dass du bzw. das Fahrzeug lediglich den Versicherungsumfang hast den der Verkäufer abgeschlossen hat.
Also u.U. nur Haftpflicht und keine TK oder gar VK.

Zitat:

@WQ33 schrieb am 24. März 2020 um 09:12:20 Uhr:



Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 24. März 2020 um 05:37:48 Uhr:


Der Verkäufer fährt 300km zum Te um ihm das Fahrzeug vor die Tür zu stellen und steht dann da ohne Auto rum und fährt per anhalter zurück? Klar wäre dass das einfachste für den Te, allerdings ist dein Vorschlag mehr als unrealistisch. Wer macht das bitte ?

Das gleiche Problem hat der TE, wenn er das Auto beim Verkäufer abholen will. 🙂

Mein Vorschlag bezog sich in erster Linie auf das Versicherungsproblem!

Da gibt es kein Problem. Wenn man sich 300km weitvweg ein Auto holt, muss man wissen wie man es macht.wenn man sich da keine Gedanken gemacht hat ist es das eigene Problem. Entweder mit Auto und Anhänger hin und zurück, oder Bahn hin und Auto zurück oder mit n Freund mitn auto hin und dann wieder zurück.. Das man das vom Verkäufer erwartet ist nicht nett, ggf für mehr geld..

Ich habe vor ner Woche über einen Dienstleister, war eine Kennzeichen Prägestelle, mein Auto an- und abmelden lassen. Verdammt teurer Spaß.. Habe aber jetzt gehört das die Zulassungsstellen in Notfällen, z.B wenn du das Auto für die Arbeit brauchst, auch ausnahmen machen. Einfach mal anrufen und fragen.

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