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geblitzt ohne HU

Hallo, und zwar wurde ich vor ein paar Tagen geblitzt. Ich dachte mir nichts Böses, da es nur 15€ werden (eigentlich)
Da ich umgezogen bin und mich noch nicht umgemeldet habe, empfange ich noch Post bei meiner Mutter wo ich ausgezogen bin.
Als ich sie heute besucht habe habe ich einen Brief meiner Versicherung aufgemacht, welche mir mitgeteilt hat, dass sie meine Versicherung kündigen, da sie keine Oldtimer mehr versichern wollen und dies der Zulassungsstelle mitteilen ( dies ist am 6.5 erfolgt) also vor fast einer Woche.
Davon habe ich erst nach dem Blitzer erfahren und stelle gerade fest dass ich ohne eine HU geblitzt wurde, jedoch mit meinem Kennzeichen, auf welchem sich auvh der HU Sticker befindet.
Ich bin übrigens in der Probezeit drinnen.
Bitte um Hilfe

Beste Antwort im Thema

Der TE schmeißt hier zig Begriffe durcheinander....was genau ist jetzt das Problem?

- Ist das Fahrzeug angemeldet (zahlst du Steuern)?
- Du hast KEINE 2 Haftpflichtversicherungen auf einem Fahrzeug
- Du musst der Zulassungsstelle nichts mitteilen, dass machen die Versicherungen

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn das Auto angemeldet ist, dann wirst du durch das Blitzerfoto erstmal nichts befürchten müssen (nach TÜV schaut da keiner, zumal deiner noch nicht abgelaufen ist). Hast du keine Versicherung mehr aktiv, dann würdest du das schon merken, denn dann wird dein Fahrzeug ratzfatz stillgelegt.

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Wie lange überzogen, die HU?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 13. Mai 2019 um 22:40:32 Uhr:


Wie lange überzogen, die HU?

Seit dem 06.05.2019

Du verwechselst da was HU=Hauptuntersuchung auf TÜV genannt.
Du meinst den Versicherungsschutz, denn kann dir deine Versicherung aber aus dem Grund nicht so kurzfristig kündigen. Da muss was anderes vorgefallen sein.

Das geht ja gar nicht!
Hauptuntersuchung ist wenn dann ab Monatsende überzogen.
Welche Farbe hat deine Plakette und welche Monatszahl steht oben?
Oder was steht im Fzg.schein. ZB 1.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 13. Mai 2019 um 22:48:01 Uhr:


Das geht ja gar nicht!
Hauptuntersuchung ist wenn dann ab Monatsende überzogen.
Welche Farbe hat deine Plakette und welche Monatszahl steht oben?
Oder was steht im Fzg.schein. ZB 1.

Die haben mir einen Monat vorher Bescheid gesagt ca aber solange war ich nicht mehr bei meinem alten zuhause, eine neue Versicherung habe ich bereits unabhängig davon schon gemacht, nur habe ich diese nicht der zulassungsbehörde mitgeteilt Weilchen jeder Zeit es ja tun kann ( weil ich dachte die alte habe ich noch) nur denkt die zulassungsbehörde mein Auto sei nicht versichert und somit habe ich keine Zulassung auf das Fahrzeug.

Alles in einem habe ich eine Versicherung sogar 2 die alte ist aber von denen aus gekündigt worden und meine neue ist nicht der zulassungsstelle nicht bekannt. Also wurde ich ohne Zulassung geblitzt aber mit Versicherung ( auf alten Kennzeichen die ich abmachen hätte müssen) das Kennzeichen ist ein historisches

Schaue, was genau in dem Breif steht. Die HU kann dir die Versicherung nicht entziehen. Die Haftpflichtversicherung kann dir die Versicherung nur mit einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Der Brief müsste schon mehrere Wochen bei deiner Mutter rumgelegen haben.
Du musst dir jetzt so schnell wie irgend möglich eine neue Haftpflicht suchen. Hat das Auto keine Haftpflichtversicherung, dann kommen sehr strenge Strafen auf dich zu. Das geht rein nach Aktenlage ganz ohne geblitzt zu werden. Baut man ohne HV einen Unfall, kann das den finanziellen Ruin für den Rest des Lebens bedeuten. Solange man keine Haftpflichtversicherung hat, muss man das Auto stilllegen und abmelden.

Falls nach der Kündigung dich keine Versicherung haben will, musst du das Auto ggf. auf deine Mutter ummelden.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 13. Mai 2019 um 23:20:28 Uhr:


Schaue, was genau in dem Breif steht. Die HU kann dir die Versicherung nicht entziehen. Die Haftpflichtversicherung kann dir die Versicherung nur mit einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Der Brief müsste schon mehrere Wochen bei deiner Mutter rumgelegen haben.
Du musst dir jetzt so schnell wie irgend möglich eine neue Haftpflicht suchen. Hat das Auto keine Haftpflichtversicherung, dann kommen sehr strenge Strafen auf dich zu. Das geht rein nach Aktenlage ganz ohne geblitzt zu werden. Baut man ohne HV einen Unfall, kann das den finanziellen Ruin für den Rest des Lebens bedeuten. Solange man keine Haftpflichtversicherung hat, muss man das Auto stilllegen und abmelden.

Falls nach der Kündigung dich keine Versicherung haben will, musst du das Auto ggf. auf deine Mutter ummelden.

Danke das weiß ich und ja der Brief lag lange rum leider Gottes.... eine HV habe ich bereits am wirken die hätte ich auvh während dem Blitzer, nur habe ich keine Zulassung das ist mein Problem.. ich melde das Auto sofort mit der neuen HV an morgen aber ich wurde ohne eine Zulassung geblitzt und ich habe niemanden darüber informiert eine neue HV zu haben, da ich dies erst bei Kündigung der alten machen wollte.. dass diese automatisch erfolgt ist und somit mein Auto angemeldet wurde wusste ich nicht. Also ist das schlimmste vom Fenster ich hatte stets eine HV

Nachtrag: Post obsolet, wenn du schon eine neue Versicherung hast. Dann ist alles gut. Falls du wegen der Versicherung Post von der Zulassungsstelle bekommst, dann kannst du nachweisen, dass du versichert bist. Das ist uns mal passiert, dass bei einem Versicherungswechsel die neue Versicherung die Meldung an die Zulassungsstelle vergessen hatte. Schaue bitte genau, ob du einen Lückenlosen Übergang der Versicherungen hast., Ein Auto darf auch nicht doppelt versichert sein.

Zitat:

@Adi126p schrieb am 13. Mai 2019 um 23:25:32 Uhr:



nur habe ich keine Zulassung das ist mein Problem.. ich melde das Auto sofort mit der neuen HV an morgen aber ich wurde ohne eine Zulassung geblitzt

Wenn du mit einem abgemeldeten Auto geblitzt wurdest, dann ist das richtig teuer. Keine Zulassung heißt Auto ist nicht angemeldet.

Der TE schmeißt hier zig Begriffe durcheinander....was genau ist jetzt das Problem?

- Ist das Fahrzeug angemeldet (zahlst du Steuern)?
- Du hast KEINE 2 Haftpflichtversicherungen auf einem Fahrzeug
- Du musst der Zulassungsstelle nichts mitteilen, dass machen die Versicherungen

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn das Auto angemeldet ist, dann wirst du durch das Blitzerfoto erstmal nichts befürchten müssen (nach TÜV schaut da keiner, zumal deiner noch nicht abgelaufen ist). Hast du keine Versicherung mehr aktiv, dann würdest du das schon merken, denn dann wird dein Fahrzeug ratzfatz stillgelegt.

Die Zulassungsstelle hat Dir eine Zwangsstillegung geschickt, weil Dein Auto nicht mehr versichert war bzw. Du die neue Versicherung nicht gemeldet hast? Und dann bist Du mit dem stillgelegten Fahrzeug, wovon Du nichts wusstest, geblitzt worden? Um die HU (Hauptuntersuchung) geht es überhaupt nicht?

Dann hast Du jetzt mehrere Dinge zu tun:
- sofort an die Zulassungsstelle wenden und die Versicherung nachweisen. Zusehen, dass man die Stilllegung aufhebt. Den besten Weg sprichst Du mit der Zulassungsstelle ab
- wenn wegen des Blitzers auch ein Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz bzw. mit stillgelegtem FZ angestrengt wird, mit Zeugen nachweisen, dass Du davon nichts wusstest
- sofort Deinen Wohnsitz korrekt anmelden
- künftig etwas gewissenhafter handeln

Wenn man die Versicherung wechselt, muss man der Zulassungsstelle eine neue Deckungszusage bzw. EVB-Nummer schicken. Sonst erfährt sie nur den Entfall von der alten Versicherung und leitet ein Verfahren zur Stilllegung ein. Vorher wird man natürlich angeschrieben, aber davon hat der TE ja nichts mitbekommen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Mai 2019 um 09:41:02 Uhr:


Die Zulassungsstelle hat Dir eine Zwangsstillegung geschickt, weil Dein Auto nicht mehr versichert war bzw. Du die neue Versicherung nicht gemeldet hast? Und dann bist Du mit dem stillgelegten Fahrzeug, wovon Du nichts wusstest, geblitzt worden? Um die HU (Hauptuntersuchung) geht es überhaupt nicht?

Dann hast Du jetzt mehrere Dinge zu tun:
- sofort an die Zulassungsstelle wenden und die Versicherung nachweisen. Zusehen, dass man die Stilllegung aufhebt. Den besten Weg sprichst Du mit der Zulassungsstelle ab
- wenn wegen des Blitzers auch ein Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz bzw. mit stillgelegtem FZ angestrengt wird, mit Zeugen nachweisen, dass Du davon nichts wusstest
- sofort Deinen Wohnsitz korrekt anmelden
- künftig etwas gewissenhafter handeln

Wenn man die Versicherung wechselt, muss man der Zulassungsstelle eine neue Deckungszusage bzw. EVB-Nummer schicken. Sonst erfährt sie nur den Entfall von der alten Versicherung und leitet ein Verfahren zur Stilllegung ein. Vorher wird man natürlich angeschrieben, aber davon hat der TE ja nichts mitbekommen.

Wenn aber rauskommt, dass zum Zeitpunkt des Geblitzt-Werdens kein Versicherungsschutz resp. keine Zulassung bestand, wird er mit "ich wusste das nicht" aber auch nicht um eine Strafe herumkommen. Denn schließlich IST er ja ohne HV gefahren.

Um die HU kann es gar nicht gehen, denn in der Regel hat man die HU-Plakette ja hinten und geblitzt wird von vorne. / Wobei es ja auch Spezialisten gibt, die das Kennzeichen mit der HU-Plakette partout nach vorne montieren.

wenn er von der Stilllegung nichts wusste und auch nichts ahnen konnte, kann er dafür auch nicht bestraft werden. Abgesehen davon bestand ja Versicherungsschutz, damit ist das Verfahren sowieso hinfällig. Muss man halt nur nachweisen.

Das Ärgerlichste ist, die Stilllegung wieder rückgängig zu machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Mai 2019 um 10:33:05 Uhr:


wenn er von der Stilllegung nichts wusste und auch nichts ahnen konnte, kann er dafür auch nicht bestraft werden. Abgesehen davon bestand ja Versicherungsschutz, damit ist das Verfahren sowieso hinfällig. Muss man halt nur nachweisen.

Das Ärgerlichste ist, die Stilllegung wieder rückgängig zu machen.

Falsch
wenn er postialisch nicht erreichbar ist, ist das keine Ausrede, er hätte zb seiner Mama sagen können mach alle Post auf die kommt und schaue ob da was wichtiges bei ist, oder er muss dann halt 1 oder 2 mal die Woche seinen "Briefkasten" leer machen, in dem Falle alt zu seiner Mami fahren und schauen ob Post da ist.
SOmit denke ich, dass das nicht zieht, genauso wenn du Fristen versäumst weil du 4 Wochen
auf Malle bist -> Pech gehabt

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