Geblitzt ohne Haftpflichtversicherung

Hallo,
und zwar hab ich ein problem. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
Bin seit März bis mitte april ohne meines wissens ohne versicherungsschutz gefahren. Habe mit der Versicherung schon alles geklärt und alles lief normal weiter.
Dann kam eine Anhörung wo ich stellung zu nehmen soll wegwn fahren ohne versicherungsschutz. Kurz darauf kam ein schreiben wo ein weiterer eingetragener fahrer geblitzt wurde Anfang april.
Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Vielelicht könnt ihr mir da weiter helfen, hatte mit sowas nämlich noch nie etwas zu tun ?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe keinerlei Verständnis für den TE!
Offensichtlich Bockmist verzapft, andere hier dann mit "blöd rumkommentieren" runtermachen und bei selbst angegebener Hinfälligkeit des fehlenden Versicherungsschutzes ein Bußgeld erwarten? Da passt so einiges nicht! Und das hat mit Moralapostel nix zu tun.

Entweder es bestand Versicherungsschutz oder es bestand keiner.

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Zitat:

@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 21:55:28 Uhr:



Dann kam eine Anhörung wo ich stellung zu nehmen soll wegwn fahren ohne versicherungsschutz. Kurz darauf kam ein schreiben wo ein weiterer eingetragener fahrer geblitzt wurde Anfang april.

Liebe Grüße

Dann versuche ich mal aus Erfahrung die Sache aufzubröseln.
(ja ja in jungen Jahren war das Geld knapp)
- wer hat Dir diesen Anhörungsbogen zugeschickt?
- Erstbeitrag nicht bezahlt, oder Folgerechnungen nicht beglichen?

Normalerweise läuft das so ab:
Rechnung nicht bezahlt: ein paar Wochen später bekommt man eine Aufforderung / Mahnung.
Weitere Wochen später eine zweite Mahnung mit dem Hinweis auf fehlenden Versicherungsschutz mit Androhung der Kündigung falls nicht sofort bezahlt wird.
Wird eine Kündigung ausgesprochen, wird gleichzeitig das Straßenverkehrsamt informiert.
Von denen gibts Post, dass man sofort eine EVB vorzulegen hat.

Grüße Cokefreak

Ich habe keinerlei Verständnis für den TE!
Offensichtlich Bockmist verzapft, andere hier dann mit "blöd rumkommentieren" runtermachen und bei selbst angegebener Hinfälligkeit des fehlenden Versicherungsschutzes ein Bußgeld erwarten? Da passt so einiges nicht! Und das hat mit Moralapostel nix zu tun.

Entweder es bestand Versicherungsschutz oder es bestand keiner.

Die ursprüngliche grobe Frage war, was soll ich tun!?

1. Was da kommt über Dich ergehen lassen mit Demut und Ansage, dass Du
zukünftig darauf achten wirst. … Egal wie es konkret gelaufen ist.

2. Zukünftig die Versicherung zahlen und rechtzeitig zahlen oder das Auto abmelden.

3. Sich im Klaren darüber sein, dass in einem solchen Fall bei einem schuldhaften
Unfall wo möglicherweise alle möglichen Leute auf Deinem Auto rumreiten, Du diejenige
bist die für den Schaden haftet. Das hat zur Folge, dass Du möglicherweise
Privat-Insolvenz anmelden darfst, denn wenn Du schon solche Vers.-Beiträge schlecht
stemmen kannst, wirst Du Unfallschäden ja wahrscheinlich noch weniger begleichen
können.
Insolvenz hat zur Folge, dass gefändet wird, das Dir vom Gehalt oder Lohn nur das
Existenz-Minimum bleibt.
Also frag nicht was Du tun sollst !!!

Ist das schon das Sommerloch?

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Zitat:

@fplgoe schrieb am 18. Mai 2019 um 06:00:03 Uhr:


Hier sind ja echt wieder mal alle Moralapostel aus ihren Löchern gekrochen, die das Forum besiedeln. Ohne genaue Kenntnisse der Umstände wird hier wieder mit großem Einsatz der Zeigefinger geschwungen.

Und das mit vollem Recht. Wenn dir so jemand in die Karre fährt, so wie es mir passiert ist, bleibst du auf deinem Schaden sitzen. Bei mir waren es "nur" 2000 Euro. So sieht es aus. Und da ist der Wink mit dem Zeigefinger mehr als angebracht.

As60: Zahlt da denn nicht die Versicherung den Geschädigten aus und nimmt dann dafür ihren Kunden in Regress?

Wieso sollte die versicherung zahlen, wenn das auto nicht versichert ist?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 18. Mai 2019 um 14:14:48 Uhr:


As60: Zahlt da denn nicht die Versicherung den Geschädigten aus und nimmt dann dafür ihren Kunden in Regress?

Es gab keine Versicherung mehr. Und das schon seit mehr als einem Jahr. Dementsprechend nein. Zumindest wüßte ich nicht warum das so sein sollte. Ist aber auch schon ca. 15 Jahre her.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:16:53 Uhr:


Auch das weiß man als VN!
Aussagen, bei der Wahrheit bleiben und in Zukunft sein Leben hoffentlich besser organisieren. Mehr bleibt jetzt nicht zu tun...

Genau.

Nicht nur als VN. Es sollte jedem bewußt sein, dass ich keine Leistung erwarten kann, wenn ich nicht zahle. Das ist überall so und sollte eigentlich jedem, der einigermaßen lebensfähig ist, bekannt sein.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 18. Mai 2019 um 06:00:03 Uhr:


Ohne genaue Kenntnisse der Umstände...

Dieses Informations-Manko kann man

nicht

den Usern anlasten...

Diskutieren kann man immer nur auf Basis der Informationen, die vom TE zur Verfügung gestellt werden.

Die Nachhaftung beträgt 1 Monat ab Ende des Versicherungsschutzes

Zitat:

@GerhHue schrieb am 18. Mai 2019 um 12:03:35 Uhr:



2. Zukünftig die Versicherung zahlen und rechtzeitig zahlen oder das Auto abmelden.

Oder einfach die Versicherung in die Pflicht nehmen und Abbuchen lassen, dann sollte man aber genügend Kohle auf dem Konto haben. Bei geplatzen Abbuchungen reagieren Versicherungen schon mal verschnupft und leiten gewisse Maßnahmen schneller ein als bei Zahlung per Rechnung oder auf Mahnung.

Zitat:

3. Sich im Klaren darüber sein, dass in einem solchen Fall bei einem schuldhaften
Unfall wo möglicherweise alle möglichen Leute auf Deinem Auto rumreiten, Du diejenige
bist die für den Schaden haftet. Das hat zur Folge, dass Du möglicherweise
Privat-Insolvenz anmelden darfst, denn wenn Du schon solche Vers.-Beiträge schlecht
stemmen kannst, wirst Du Unfallschäden ja wahrscheinlich noch weniger begleichen
können.
Insolvenz hat zur Folge, dass gefändet wird, das Dir vom Gehalt oder Lohn nur das
Existenz-Minimum bleibt.
Also frag nicht was Du tun sollst !!!

Wobei man wissen sollte das Schulden die aus strafbaren Handlungen resultieren nicht vom Insolvenzverfahren erfasst werden.
Es gibt Arten von Schulden die man nicht mit der Privatinsolvenz abwälzen kann.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Mai 2019 um 15:31:40 Uhr:


Dieses Informations-Manko kann man nicht den Usern anlasten...
Diskutieren kann man immer nur auf Basis der Informationen, die vom TE zur Verfügung gestellt werden.

Und wenn man keine Infos hat, hackt man einfach aufgrund von Vermutungen herum? Super, noch besser.

Zitat:

@UliBN schrieb am 18. Mai 2019 um 10:32:57 Uhr:


Ich habe keinerlei Verständnis für den TE!
Offensichtlich Bockmist verzapft, andere hier dann mit "blöd rumkommentieren" runtermachen und bei selbst angegebener Hinfälligkeit des fehlenden Versicherungsschutzes ein Bußgeld erwarten? Da passt so einiges nicht! Und das hat mit Moralapostel nix zu tun.

Entweder es bestand Versicherungsschutz oder es bestand keiner.

Dieses forum is da um Fragen zu stellen. Und wenn fir was nicht passt dann klick es doch einfach weg 😉

Und wenn man dann die einem nicht genehmen Antworten kommen, werden die entsprechend als "blöd rumkommentieren" bezeichnet?
Könnte mit der Fragestellung zu tun haben. Mit dem eigenen Unvermögen? Und wer entsprechend Fagen stellt, muss mit den passenden Antworten rechnen.

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