Geblitzt ohne Haftpflichtversicherung
Hallo,
und zwar hab ich ein problem. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
Bin seit März bis mitte april ohne meines wissens ohne versicherungsschutz gefahren. Habe mit der Versicherung schon alles geklärt und alles lief normal weiter.
Dann kam eine Anhörung wo ich stellung zu nehmen soll wegwn fahren ohne versicherungsschutz. Kurz darauf kam ein schreiben wo ein weiterer eingetragener fahrer geblitzt wurde Anfang april.
Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Vielelicht könnt ihr mir da weiter helfen, hatte mit sowas nämlich noch nie etwas zu tun ?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe keinerlei Verständnis für den TE!
Offensichtlich Bockmist verzapft, andere hier dann mit "blöd rumkommentieren" runtermachen und bei selbst angegebener Hinfälligkeit des fehlenden Versicherungsschutzes ein Bußgeld erwarten? Da passt so einiges nicht! Und das hat mit Moralapostel nix zu tun.
Entweder es bestand Versicherungsschutz oder es bestand keiner.
45 Antworten
Einfach nichts tun ... wird sich von allein aufklären.
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:24:58 Uhr:
Was genau sollen wir dir denn raten? In zukunft deine rechnungen zu bezahlen und dir verträge durchzulesen die man abschließt? Oder dass du offensichtlich mist gebaut hast und nur darauf hoffen kannst, dass hier ein staatsanwalt oder richter gnädig ist? Mehr fällt mir jetzt echt nicht ein was wir dir raten könnten
Ich möchte einfach nur einen rat haben, was man in so einer situatuon jetzt machen kann.
Möglicherweise hatte jemand damit mal erfahrungen gemacht ?
Das hat sie doch hier hergeführt 😮
Von jemandem der selbst schon mal diese erfahrung gemacht hat, würde ich ehrlich gesagt keine ratschläge haben wollen...
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Nicht zahlen, aber weiterfahren und das nicht nur 4 Wochen und dann behaupten er hätte nicht sgewusst.. Bis die Vers. den Vers-Schutz entzieht gehen einige Mahnungen raus und das dauert. und auch der Hinweis dass der Versicherungsschutz mit einem Schreiben an die Zulassungstelle entzogen wird zieht noch eine Frist nach sich.
Ich schätze dass gegen 3 Monate seit Zahlungsverzug ins Land gehen bis als ultima ratio das Kfz zwangsabgemeldet wird.
Meiner Meinung nach viel zulange denn wenn Dir so einer reinfährt, dann beginnt der Spass erst richtig, und wenn er geblitzt wurde war er sicher flott unterwegs bzw. betrachtet Geschindigkeitsbegrenzungen als unverbindliche Empfehlung. Sauber!
Ob ihm die neue Versicherung überhaupt einen Vertrag gibt ist fraglich, wenn sie den Kündigungsgrund von der alten Versicherung erfährt.
Dann gibts Vers- Schutz nur gegen Vorkasse und Jahresprämie.
Zitat:
@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:23:14 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 17. Mai 2019 um 22:19:38 Uhr:
Zitat:
@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:23:14 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 17. Mai 2019 um 22:19:38 Uhr:
so etwas geht aus dem Schriftverkehr eigentlich ganz klar hervor....
Steht auf keinem meiner schreiben.
Wenn man hier unterwegs ist, um blöd rum zu kommentieren, kann man es auch gerne lassen, denn das hilft mir wenig weiter.
Schönen Abend noch.
Bitte, sehr gerne.
Ebenfalls einen schönen Abend noch 🙂
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:28:45 Uhr:
Von jemandem der selbst schon mal diese erfahrung gemacht hat, würde ich ehrlich gesagt keine ratschläge haben wollen...
Vielleicht kann man dadurch aber abschätzen was da so auf einen zukommt
Zitat:
@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:30:08 Uhr:
abschätzen was da so auf einen zukommt
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 17. Mai 2019 um 22:29:55 Uhr:
Nicht zahlen, aber weiterfahren und das nicht nur 4 Wochen und dann behaupten er hätte nicht sgewusst.. Bis die Vers. den Vers-Schutz entzieht gehen einige Mahnungen raus und das dauert. und auch der Hinweis dass der Versicherungsschutz mit einem Schreiben an die Zulassungstelle entzogen wird zieht noch eine Frist nach sich.
Ich schätze dass gegen 3 Monate seit Zahlungsverzug ins Land gehen bis als ultima ratio das Kfz zwangsabgemeldet wird.
Meiner Meinung nach viel zulange denn wenn Dir so einer reinfährt, dann beginnt der Spass erst richtig, und wenn er geblitzt wurde war er sicher flott unterwegs bzw. betrachtet Geschindigkeitsbegrenzungen als unverbindliche Empfehlung. Sauber!
Ob ihm die neue Versicherung überhaupt einen Vertrag gibt ist fraglich, wenn sie den Kündigungsgrund von der alten Versicherung erfährt.Zur Aufklärung.. Meine Versicherung hat mir nicht gekündigt. Es kam zum Zahlungsverzug wir haben alles schon lange geklärt. Ich bin immer noch bei der selben Versicherung und so etwas is mir noch nie passiert.
Wieso hattest du keinen Ver.Schutz mehr, wenn Dir Deine Vers. nicht den Vers-schutz entzogen hat?
Du widersprichst Dir. Bist Du blond?
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 17. Mai 2019 um 22:39:18 Uhr:
Wieso hattest du keinen Ver.Schutz mehr, wenn Dir Deine Vers. nicht den Vers-schutz entzogen hat?
Du widersprichst Dir. Bist Du blond?
Ne bist du blond?
Soweit ich Es Jetzt weiß, sobald man im Zahlungsverzug ist besteht keine Versicherung mehr. Da bekommt man kein extra Schreiben, ich zumindest nicht??
Da kommt nicht nur ein Schreiben von der Versicherung und wenn die den Versicherungsschutz entzieht geht das sofort ans Straßenverkehrsamt und du hast dann auch sofort eine Aufforderung mit einer sehr kurzen Frist im Briefkasten entweder einen Versicherungschutz nachzuweisen oder das Auto still zulegen. Da steht auch drin, dass nicht mehr damit gefahren werden darf.
Wenn die Frist verstrichen ist wird das Fahrzeug zur Zwangsstillegung ausgeschrieben und gesucht. Kostenlos ist der Service auch nicht.
Also Fazit: Alles gut!
Du warst zu keiner Zeit ohne Vers.schutz...
Und selbst wenn, wer sollte davon wissen, ausser Dir und Deiner Versicherung.
Gib jetzt den Fahrer korrekt an , der wo Anfang April geblitzt wurde, und lass den den Bussgeldbescheid dafür bezahlen.
Und nun schalt ab und entspann Dich. 🙂
Bezüglich des Versicherungsschutzes gibt es einen Unterschied, ob man den ersten Beitrag oder einen Folgebeitrag nicht bezahlt.
Auszug:
Die Beitragszahlung ist die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers. Die Beiträge sind grundsätzlich in voller Höhe im voraus zu entrichten. Die Nichtzahlung von Prämien löst bestimmte Rechtsfolgen aus, bei denen ein wesentlicher Unterschied zwischen der Nichtzahlung einer Erst- und Folgeprämie besteht.
Nichtzahlung einer
Erstprämie oder Folgeprämie
Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Der Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmungen wurde in die Tarifbestimmungen aufgenommen, damit die Versicherungsnehmer davon Kenntnis nehmen können. Dies wurde vom Gesetzgeber im Versicherungsaufsichtsgesetz = VAG vorgeschrieben.
Erstprämie
Nach Versicherungsvertragsgesetz = VVG muss die Erstprämie sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nach Abschluss des Vertrages gezahlt werden. Der Versicherungsnehmer darf allerdings abwarten, bis ihm der Versicherungsschein ausgehändigt wird.
Diese strenge Regelung des VVG wurde zugunsten des Versicherungsnehmers in den Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung = AKB großzügiger ausgelegt. § 1 Abs. 4 AKB bestimmt, dass die Zahlungsfrist 14 Tage beträgt und erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist von ebenfalls 14 Tagen gemäß dem VVG beginnt. Somit kann der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins seine Prämie bezahlen, ohne dabei seinen Versicherungsschutz zu gefährden.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie kann der Versicherer gemäß dem VVG vom Vertrag zurücktreten.
Folgeprämie
Der Folgeprämie ist im voraus für die entsprechende Fälligkeit zu entrichten. Zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach dem VVG auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen bestimmen. Zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Dabei sind die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung anzugeben.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der Versicherer gemäß dem VVG den Vertrag fristlos kündigen
Hier sind ja echt wieder mal alle Moralapostel aus ihren Löchern gekrochen, die das Forum besiedeln. Ohne genaue Kenntnisse der Umstände wird hier wieder mit großem Einsatz der Zeigefinger geschwungen.
Der TE wird sich seiner Schuld -spätestens seit dieser Geschichte- sicher bewusst sein. Auch wenn da sicher irgendwo Fahrlässigkeiten gab, jetzt hier schon eine virtuelle Gerichtsverhandlung abzuhalten, ist wohl etwas übertrieben.
Aber das einfache Beantworten irgendwelcher Fragen ist auch wirklich zu langweilig, oder?
Also, ich kann da nicht wirklich viel mit Ratschlägen dienen, aber ich würde mal mit der Versicherung sprechen, ob Du wirklich zeitweise ohne Versicherungsschutz unterwegs warst, denn wenn Du keinerlei Nachricht darüber bekommen hast, wäre das schon ungewöhnlich. Vor allem bei dem langen Zeitraum.