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Geblitzt in Probezeit / Merkwürdiges Schreiben vom Landkreis

Themenstarteram 19. April 2011 um 8:43

Moin zusammen,

ich habe folgendes Problem:

 

Am 22.03.2011 wäre meine Probezeit abgelaufen (durch A1 Führerschein).

Am 16.03.2011 wurde ich innerorts nach der Arbeit (sehr schlechter Tag gewese) mit 74 Kmh geblitzt. (Mit Auto nicht Motorrad)

Was auf mich zu kommt mit Probezeitverlängerung und Bußgeld und Nachschulung ist mir bewusst. :-( leider...

Im ersten Schreiben sollte ich eine Aussage machen, dort habe ich ich schuldig bekannt.

Heute kam ein 2. Schreiben mit einem Überweisungsträger 103.50€ (80 Bußgeld, 20 Bearbeitung und 3,50 Auslagen).

Zitat:

Wegen dieser Ordungswiedrichkeit wird gegen Sie

1. eine geldbuße...

2. ein Fahrverbot von 0 Monaten...

3. Außerdem haben Sie die Kosten der Verfahrens zu tragen.

Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.

Kann es sein, dass meine Probezeit doch nicht verlängert wird und ich keine Nachschulung machen muss, weil ich den 1. Brief erst nach Probezeitende erhalten habe?

Drücken die da evtl. ein Auge zu? Eig. dachte ihc nämlich ja super is gelaufen, aber das jetzt nichts von einer Probezeitverlängerung da steht wundert mich.

LG Kolbe

Danke schonmal an alle Helfer ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kolbe93

Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.

Bisher hast Du auch mit der dafür "falschen" Behörde zu tun.

Probezeit und damit verbundene Maßnahmen ist die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") und was bisher hier läuft, ist die Bußgeldstelle.

Wenn die Buße rechtskräftig geworden ist, dann geht eine Mitteilung an das KBA nach Flensburg, um die zugehörigen Punkte einzutragen und wenn dort die Punkte eingetragen worden sind, ergeht eine Mitteilung an "Deine" Fahrerlaubnisbehörde.

Erst die prüft den Vorgang und wird dann ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Das dauert seine Zeit. "Drumrum" kommst Du nicht, weil unabhängig wann dieser Verwaltungskram abläuft, immer der Tattag ausschlaggebend ist und der liegt innerhalb der Probezeit.

Einzige Hoffnung bleibt, dass durch Krankheit, Urlaub, Verschlampen der Akte, ... dies alles so lange dauert, dass hier die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar und gleichzeitiger Mitteilung über die Verlängerung "zu spät" kommt, also bereits nach Ablauf der "eigentlich" verlängerten Probezeit, aber so richtig darauf hoffen sollte man nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von self

Welche B-Verstöße sind den punktebehaftet? Mir fällt keiner ein.

eigentlich alles, was mit dem technischen zustands des autos zu tun hat sowie kleinere vergehen gegen die stvo...

wenn du dir mal die mühe machst, und im bundeseinheitl. tatbestandskatalog nachblätterst, wirst du da massig verstöße finden....

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