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Geblitzt in der Probezeit

Themenstarteram 6. Dezember 2004 um 16:41

Wie ist es eigentlich wenn man in der Probezeit über eine rote Ampel fährt und geblitzt wurde?

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23 Antworten

Unschön ist es.

;)

Sowas zieht ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre mit sich.

Themenstarteram 6. Dezember 2004 um 17:04

ja und wie ist es wenn die Rotphase der Ampel noch nicht länger als eine Sekunde rot war?

am 6. Dezember 2004 um 17:33

Es gibt immer dann Probleme, wenn du mehr als 35 Euro zahlen musst - also wenn du mindestens einen Punkt bekommst.

Da man selbst dann einen Punkt bekommt, wenn man nur 0,3 Sekunden zu spät über die Ampel fährt, ist bei einem Ampelblitz also immer eine Nachschulung fällig.

Ich hoffe, dass du genau das Glück hast, wie ich. - Bei mir haben sie die Nachschulung einfach vergessen!

// Joscha

am 6. Dezember 2004 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Ich hoffe, dass du genau das Glück hast, wie ich. - Bei mir haben sie die Nachschulung einfach vergessen!

hehe, bei mir auch. kommt doch öfters vor als man denkt

Zitat:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

  • 50 €
  • 3 Pkt.
  • A-Verstoß

Zitat:

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens

  • 125 €
  • 4 Pkt.
  • 1 Monat Fahrverbot
  • A-Verstoß

Folgen während der Probezeit:

  • Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Du kannst davon ausgehen, dass wenn es geblitzt hat, die Ampel ausreichend lange genug rot war, dass es nicht nur ein Kavaliersdelikt war und die beschriebenen Folgen nachsich zieht.

Gerade bei Rotlichtverstoß oder Stopschildverstoß ist nicht lange zu diskutieren um ein Seminar

Zitat:

Original geschrieben von Kim H.

ja und wie ist es wenn die Rotphase der Ampel noch nicht länger als eine Sekunde rot war?

Dann blitzt es (noch) nicht ;).

Erst ab einer sekunde ROT wird der blitzer aktiv und belichtet jeden der dann drüber fährt.

Die negativen nachfolgen wurden ja schon richtig beschrieben.

Ich würd ganz einfach sagen, aufmerksamer und vorrausschauender fahren dann passieren solche zwischenfälle erst gar nicht.

Gruss

Maik

am 8. Dezember 2004 um 2:22

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Erst ab einer sekunde ROT wird der blitzer aktiv und belichtet jeden der dann drüber fährt.

Es mag sein, dass es Ampeln gibt, bei denen dies so ist. Auf jeden Fall wurde ein Kumpel von mir mit 0,3 Sekunden geblitzt. Also gibt es zumindest eine Ampel (in Frankfurt) bei der auch unter 1 Sekunde geblitzt wird.

// Joscha

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Es mag sein, dass es Ampeln gibt, bei denen dies so ist. Auf jeden Fall wurde ein Kumpel von mir mit 0,3 Sekunden geblitzt. Also gibt es zumindest eine Ampel (in Frankfurt) bei der auch unter 1 Sekunde geblitzt wird.

// Joscha

Ich denke auch, dass bei Ampeln schon unter einer Sekunde Rot geblitzt wird. Warum sollte dies sonst im Bußgeldkatalog unterschieden werden?

Der Bescheid über das Aufbauseminar kommt manchmal einige Monate später...

Ähm ich würde irgendnen anderen Fahrer angeben falls das Auto auf einen selbst zu gelassen ist, sonst mit Vater oder Muttern mal reden ;-)

am 8. Dezember 2004 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815

Ähm ich würde irgendnen anderen Fahrer angeben falls das Auto auf einen selbst zu gelassen ist, sonst mit Vater oder Muttern mal reden ;-)

das wird aber kontorlliert und dann kommt die polizei vorbei oder mußt dahin, damit die das bild und die person vergleichen und weiter ermitteln

am 8. Dezember 2004 um 15:40

bis wielang kann man eigentlich nach dem verstoß noch zu einer nachschulung aufgefordert werden???

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815

Ähm ich würde irgendnen anderen Fahrer angeben falls das Auto auf einen selbst zu gelassen ist, sonst mit Vater oder Muttern mal reden ;-)

Ein beschissener Vorschlag und zudem noch strafbar!!!!!

Von solchen Machenschaften kann ich jedem nur abraten. Sowas landet im Ernstfall sogar vor Gericht und kann ziemlich übel für alle ausgehen!

am 8. Dezember 2004 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von valium

bis wielang kann man eigentlich nach dem verstoß noch zu einer nachschulung aufgefordert werden???

Unbegrenzt lange. (Jedoch wird es nicht länger als 12 Monate dauern - aber 6 Monate sollen da schon eher normal sein)

Dazu noch einige Informationen:

Normalerweise ist es so, dass eine Tat erst am Tage der Bezahlung von Bedeutung gewinnt.

Beispiel:

Man hat 2 Punkte in Flensburg und wird 1 Woche vor Löschung der Punkte (nach 2 Jahren) geblitzt und würde Punkte bekommen. Zwei Wochen später zahlt man den erhaltenen Bußgeldbescheid. Das bedeutet nun, dass die alten Punkte weg sind, da das Datum genommen wird, wann das Vergehen rechtskräftig wurde.

Bei der Probezeit ist dies anders: da zählt der Tag des Vergehens. Bedeutet also:

Man wird 1 Monat vor Ende der Probezeit geblitzt und bekommt Punkte. Nun könnte man mit einem RA ja locker das Ganze so hinausziehen, dass der Bescheid zwei Tage nach Ende der Probezeit wirksam wird. Das ist dem Kraftfahrtbundesamt (oder wer auch immer die Nachschulungen anordnet) dann allerdings egal, da der Verstoß in der Probezeit passiert ist.

Wie geschrieben: Ich hatte Glück und mein Punkt führte zu keiner Verlängerung der Probezeit. Und das ist mitlerweile 4 Jahre her.

Gruss

// Joscha

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