Geblitzt im Urlaub
Moin zusammen,
leider hat es mich nun auch mal erwischt...
Geschehen ist das ganze auf einer der kanarischen Inseln, 60Km/h anstelle erlaubter 50Km/h.
Gestern, etwas über einen Monat nach dem Blitzdings kam auch schon der Busgeldbescheid.
Das ist mal recht ordentlich, man hört ja die deutschen sind da teilweise nicht so schnell...
Theoretisch könnte man ja wie hier so oft beschrieben einfach nicht reagieren, in meinem Falle sind sogar mehrere Rechtschreibfehler im Namen vorhanden.
Da das aber generell nicht mein Ding ist und ich gerne wieder da hin und auch wieder ein Auto mieten möchte, zahle ich das natürlich.
Daher eher informativ für euch: 10Km/h kosten schlanke 100€ und der Bescheid ist komplett auf spanisch.
Allerdings schön ordentlich mit Foto und allem Drum und Dran - Auto aber nur von hinten.
Nichtmal eine Bankverbindung ist angegeben, dafür aber eine offizielle Internetseite auf der dann bezahlt werden kann.
Hoffe es sensibilisiert ein wenig, hätte ich um die Preise gewusst wäre ich noch moderater gefahren.
Nicht auszudenken wenn die in Deutschland manchmal üblichen +20 angewendet würden.
Teils sind die Touris da auch ganz schön langgehämmert,
da wird sicherlich an manchen Stellen nach dem Urlaub nochmal ordentlich reingeblutet...
Also erspart euch das lieber, das Bußgeld kostet mehr als der Leihwagen.
Gruß vom Spiesel
Beste Antwort im Thema
Hier wird dir empfohlen: geh zu einem Anwalt.
ich sage, zahl dein Ticket.
29 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. November 2018 um 17:01:03 Uhr:
in der Regel haben die Mietwagenunternehmen noch die Abbuchungsberechtigung über die Kreditkarte und sind sich auch nicht zu fein, die Gelder für den Staat zu vereinnahmen, weil es sonst nämlich beim Mietwagenunternehmen selber hängen bleibt.
Strafzettel die nicht wirklich verifiziert sind über die Anmietungsfreigabe der Kreditkarte abrechnen?
Das meinst du doch hoffentlich nicht ernst.
Da kann ja dann der 300000T€ Schaden ja auch mal eben abgebucht werden, der mit dem Mietwagen verursacht worden sein soll. Weil man möchte ja die Haftpflicht nicht belasten.
Nee, die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf Schäden am Wagen.
Moorteufelchen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. November 2018 um 17:01:03 Uhr:
in der Regel haben die Mietwagenunternehmen noch die Abbuchungsberechtigung über die Kreditkarte und sind sich auch nicht zu fein, die Gelder für den Staat zu vereinnahmen, weil es sonst nämlich beim Mietwagenunternehmen selber hängen bleibt.
kannst du dies irgendwie belegen? ich halte es für falsch.
peso
Hinfliegen und im lokalen ayuntamiento klären. Ryanair bietet Flüge auf die Kanaren für 10€ Hin- und Rück im Dezember an 😉
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 29. November 2018 um 19:22:05 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. November 2018 um 17:01:03 Uhr:
in der Regel haben die Mietwagenunternehmen noch die Abbuchungsberechtigung über die Kreditkarte und sind sich auch nicht zu fein, die Gelder für den Staat zu vereinnahmen, weil es sonst nämlich beim Mietwagenunternehmen selber hängen bleibt.Strafzettel die nicht wirklich verifiziert sind über die Anmietungsfreigabe der Kreditkarte abrechnen?
Das meinst du doch hoffentlich nicht ernst.
Da kann ja dann der 300000T€ Schaden ja auch mal eben abgebucht werden, der mit dem Mietwagen verursacht worden sein soll. Weil man möchte ja die Haftpflicht nicht belasten.
Nee, die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf Schäden am Wagen.
Moorteufelchen
Genauso ist das.
Ähnliche Themen
In Ländern, in denen es eine Halterhaftung gibt, ist die Autovermietung sogar verantwortlich dafür, dass der Fahrer ermittelt wird oder sie zahlen das Bußgeld selbst. Was sie sich dann vom Mieter wiederholen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. November 2018 um 21:35:54 Uhr:
In Ländern, in denen es eine Halterhaftung gibt, ist die Autovermietung sogar verantwortlich dafür, dass der Fahrer ermittelt wird oder sie zahlen das Bußgeld selbst. Was sie sich dann vom Mieter wiederholen.
Das ist richtig, die Freigabe der Kreditkarte ist aber da nicht drin.
Und ob der Versuch EU-Rechtlich Bestand haben mag ist fraglich.
Moorteufelchen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. November 2018 um 17:01:03 Uhr:
in der Regel haben die Mietwagenunternehmen noch die Abbuchungsberechtigung über die Kreditkarte und sind sich auch nicht zu fein, die Gelder für den Staat zu vereinnahmen, weil es sonst nämlich beim Mietwagenunternehmen selber hängen bleibt.
Bist du da sicher? Auch in den Ländern mit Halterhaftung wird doch nur gegen den Halter vorgegangen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Es kann doch immer der tatsächliche Fahrer angegeben werden, was ja bei Leihwagenunternehmen kein Problem ist und hier auch schon geschehen ist. Damit wäre ein Eintreiben des Geldes bei der Firma bzw. die Belastung der Kreditkarte unzulässig.
Moin zusammen,
zu den Fragen:
1. Der Wagen wurde über die Kreditkarte bezahlt, allerdings wird hier nicht einfach ein Bußgeld abgebucht.
Wäre ja auch der Hammer...
2. @Gleiterfahrer
Stimmt - Sollte ich die Zahlung rechtzeitig auslösen, kann sich das Bußgeld verringern.
Ob es klappt, kann ich dann mal berichten. Momentan funktioniert die Seite zum bezahlen nicht und das ganze muss telefonisch geklärt werden. Wie gesagt ist leider keine Bankverbindung angegeben.
3. Weiter vorne kam die Frage warum das so wichtig sein sollte zu bezahlen, hätte nichts mit einem Mietwagen zu tun. Das ist ganz einfach, als Zechenpreller kommt man automatisch auf eine "Blacklist" und bekommt am Reiseziel keinen Mietwagen mehr. So geschehen bei einer Bekannten, die sich verrechnet hat und nicht die gesamte Höhe der anfänglich noch verringerten Strafe gezahlt hat. Dadurch verlor sie wohl den Anspruch auf diese Vergünstigung und sollte alles bezahlen. Sie bezahlte aber nur die fehlende Differenz und ignorierte weitere Teuerungen. Am Ende gab es dann auf ihren Namen keinen Mietwagen mehr. Wie lange diese Sperrfrist gilt weiß ich aber nicht.
Immerhin macht der Rabatt bei schneller Zahlung gleich mal 50-60% aus. Statt 100 wären also nur 50/ev. nur 40 zu zahlen. Das wäre fast auf dem Niveau von Deutschland.
Zitat:
@330Spiesel schrieb am 30. November 2018 um 08:08:54 Uhr:
Moin zusammen,
zu den Fragen:1. Der Wagen wurde über die Kreditkarte bezahlt, allerdings wird hier nicht einfach ein Bußgeld abgebucht.
Wäre ja auch der Hammer...2. @Gleiterfahrer
Stimmt - Sollte ich die Zahlung rechtzeitig auslösen, kann sich das Bußgeld verringern.
Ob es klappt, kann ich dann mal berichten. Momentan funktioniert die Seite zum bezahlen nicht und das ganze muss telefonisch geklärt werden. Wie gesagt ist leider keine Bankverbindung angegeben.3. Weiter vorne kam die Frage warum das so wichtig sein sollte zu bezahlen, hätte nichts mit einem Mietwagen zu tun. Das ist ganz einfach, als Zechenpreller kommt man automatisch auf eine "Blacklist" und bekommt am Reiseziel keinen Mietwagen mehr. So geschehen bei einer Bekannten, die sich verrechnet hat und nicht die gesamte Höhe der anfänglich noch verringerten Strafe gezahlt hat. Dadurch verlor sie wohl den Anspruch auf diese Vergünstigung und sollte alles bezahlen. Sie bezahlte aber nur die fehlende Differenz und ignorierte weitere Teuerungen. Am Ende gab es dann auf ihren Namen keinen Mietwagen mehr. Wie lange diese Sperrfrist gilt weiß ich aber nicht.
Das dürfte reine Phantasie sein. Wenn der Fahrer benannt wird, kann nur gegen den Fahrer ermittelt werden. Die Spanier können doch den internationalen Rechtsweg beschreiten. Eine Belastung der Mietwagenfirma ist da wohl kaum drin. Im Übrigen dürfte es wohl keine "Blacklist" aller Vermieter geben.
Macht doch hier nicht so einen Wind. Im Übrigen sehe ich keinerlei Gründe, warum ich mich im Ausland anders verhalten soll, als die Ausländer hier.
peso
Dieser Blödsinn von wegen "Bussgeld verringert sich bei Frühzahlung" und ähnlichem Quatsch ist zu finden bei den Chaoten von "Bu***ld.de" und allen gleichgearteten.
Sinn und Zweck ist es, die erwischten zu deren Bedingungen angeblich vor Gericht des jeweiligen Landes zu vertreten.
Das funktioniert schon seit Jahren nicht, aber die Erwischten glauben das noch heute!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 12:36:39 Uhr:
Dieser Blödsinn von wegen "Bussgeld verringert sich bei Frühzahlung" und ähnlichem Quatsch ist zu finden bei den Chaoten von "Bu***ld.de" und allen gleichgearteten.
Trotzdem steht es beim ADAC und auch auf anderen, auch ausländischen Seiten. Es muss also doch was dran sein.
Zitat ADAC): Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.
Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien. (Zitatende)
Ich habs tatsächlich jetzt auch gelesen.
In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro vollstreckt (Strafen aus Österreich schon ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen, die deutlich unter 70 Euro liegen, geahndet werden können.
Das relativert das Ganze schon etwas. Bleibt inj der Sache aber klar.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 12:36:39 Uhr:
Das funktioniert schon seit Jahren nicht, aber die Erwischten glauben das noch heute!
natürliich funktioniert das, Du verstehst es nur nicht.
Es gibt unterschiedliche Vollstreckungswege. Dass im Rahmen des europäischen Vollstreckungsabkommens Bußgelder ab 70.- € geahndet werden können, hast Du ja jetzt nachvollzogen. Das machen aber viele Länder gar nicht, weil 1. der Fahrer beweisbar sein muss und 2. das Bußgeld sowieso in D bliebe. Es gibt auch den Weg, dass die Länder Dir den Bußgeldbescheid mit Zahlungsaufforderung direkt nach Hause schicken. Dann ist es zwar in D nicht vollstreckbar, aber im Ausland natürlich schon. Und damit man freiwillig (und schnell) bezahlt, wird einem dann ein Rabatt angeboten bzw. wird es ab einer Frist so abschreckend teuer, dass alle die, die ein Land irgendwann noch einmal besuchen wollen, lieber freiwillig zahlen.