Geblitzt , aber nicht selbst gefahren !
Hi ,
hab gestern Post bekommen , waren am Bodensee auf der Tuningmesse abends zu schnell unterwegs .
Meine Frau ist gefahren , nach abzug 7 kmh zu schnell , da ist aber kein Foto bei .
Sollte man Einspruch einlegen ?
Meine Frau möchte schon gerne das Foto haben , soll ja schließlich 15 EUR kosten , kann man ja mit ins Fotoalben legen .
Kann man das Foto anfordern ?
Bye
Frank
17 Antworten
meine RS hat das letztens bezahlt, auch den Gutachter, der das Band des Videowagens überprüft hat; für mich blieb netto das Bußgeld
nebenbei: Ein Bußgeld über 15 Euro würde ich auch sofort bezahlen, wenn der Beweis (das Photo) beigefügt ist, sonst eben nicht
vor der Gerichtsverhandlung ist ja auch dann noch von "mutmaßlichen" Kindermördern die Rede, wenn diese bereits gestanden haben
Prinzip: Dasselbe Recht sollte für Geschwindigkeitssünder gelten
meine Meinung
Hi ,
danke für die vielen Infos !
Hab es gestern bezahlt , habe halt schon mal so nen netten Brief bekommen und da war halt nen Foto bei .
Wenn die da noch extra Geld für haben wollen ,
dann sollen die sich das Foto sonst wo hinkleben .
War halt das erste mal das meine Frau geblitzt wurde , dann noch nicht mal mit Ihrem eigenen Auto , deshalb hätte Sie dann wenigstens gerne das Foto gehabt .
Wegen der 15 € mach ich da auch keinen Stress mit denen .
Bye
Frank
Ich habe noch nie den Fall gehabt, dass man für das Anfordern der Beweismittel (Fotos) eine zusätzliche Gebühr zu entrichten hat.
Grundsätzlich kann das Foto angefordert werden, aber es wird einem nicht nach Hause geschickt, sonder zur nächst gelegenen Polizeistation. Sobald es da ist, wird man angerufen und kann es sich ansehen.
Nachteil bei der ganzen Sache ist natürlich, dass die Polizei entscheidet, ob man zu erkennen ist, oder nicht.
Alternativ kann der Rechtsanwalt die Beweismittel anfordern.
Ich hatte aber auch mal den Fall, dass ich an einer Stadtgrenze geblitzt wurde. Mit 33Km/h zu schnell.
Bin ich zu Anwalt getigert und der Meinte: "Bist Du es gewesen? Erst mal Einspruch einlegen und erst den Führerschein abgeben, wenn man ihn am wenigsten benötigt"
Das habe ich so gemacht. Aber durch den Einspruch wurde das Verfahren eingestellt, da das Foto, wie sich später bei Anfrage in Kassen, war zu unscharf. Man konnte nicht erkennen, weer gefahren ist.
Nochmal Dusel gehabt...;-))
Gruss
Ken