Gaspreise - Zusammensetzung?

LNG/CNG Steuersätze

Für mehr Transparenz im Steuerchaos ....

MinöStG § 3 Steuerermäßigungen, Begriffsbestimmungen
(1) Als Kraftstoff dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden
1. Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineralölen
a) zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember
2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,
b) in anderen Fällen zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,
2. Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 zum
Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2020 zum ermäßigten Steuersatz von 13,90 Euro für 1 MWh.

Zusammenfassung der Steuersätze:
Autogas bis 31.12.2009 -> 0,097 €/Liter
Autogas ab 01.01.2010 -> 0,221 €/Liter
Erdgas bis 31.12.2020 -> 0,07 €/kg

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von landcruiser707


Also bei jedem Preisanstieg hat Papa-Staat auch was von.
Oder liege ich falsch?

Die Aussage stimmt, aber das gilt nur für die Mehrwertsteuer, die natürlich auch auf Kraftstoff erhoben wird.

Der Mineralölsteuersatz dagegen z.B. für Diesel bleibt konstant bei ca. 44 ct. je Liter.

Zitat:

Original geschrieben von landcruiser707


Oder liege ich falsch?

Siehe VW-Hawky und MinöStG.

CU Martin

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