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Gasflaschentransport

Themenstarteram 29. September 2009 um 8:29

Hallo Leute,

weiß irgendjemand, welche Strafe man bekommt, wenn man eine 50L Gasflasche (Argon) OHNE Schutzkappe im geschlossenen Auto transportiert?

Also sprich Sitz umklappen und reinlegen.

Beste Antwort im Thema

Das wird auf jeden Fall teurer, als ne Kappe kaufen.

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Das wird auf jeden Fall teurer, als ne Kappe kaufen.

Das wird Teuer - Gefahrengut - nur mit dafür und Kenntlich gemachte Fahrzeuge zu Transportieren - mit genügender/ausreichender Sicherung/Belüftung !!

 

Es gibt eine Vorschrift für den Transport von Gefahrengütern - ich glaube sogar zu wissen das man daführ einen Lehrgang machen muß - also eine Berechtigung haben muß !!

Es gibt aber eine Freigrenze, ich glaube bis 50 Kg, bis zu der man keinen Gefahrgutschein und keine Gefahrguttafel braucht.

Die Sicherheitsvorschriften müssen aber auch da beachtet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

http://www.westfalen-ag.de/technische/Gefahrguthinweise_Transport.pdf

Gruß Meik

Danke, nun zu meiner Frage:

Ich habe letztens eine 6kg profane Propan-Flasche als Privatmann natürlich stehend (die Flasche) transportiert, damit ich an Ort B meine Gasgrill betreiben konnte.

War das verboten (ich befürchte, ja)?

BTW; so ein Ding jetzt in der Nähe vom Oktoberfest im Auto und Du kommst nach Guantanamo.

Nein, wenn die Gasflasche einen Deckel auf dem Ventil hatte und ausreichend gesichert war ist das als Privatmann nicht verboten. 11kg-Flaschen gelten da noch als "haushaltsüblich".

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

Ich habe letztens eine 6kg profane Propan-Flasche als Privatmann natürlich stehend (die Flasche) transportiert, damit ich an Ort B meine Gasgrill betreiben konnte.

War das verboten (ich befürchte, ja)?

Ob die Flasche steht oder liegt ist zweitrangig.

Jede Ladung muß gesichert werden. Wenn das Ding im Kofferraum als loses Gepäck befördert wird, ist es egal ob liegend oder stehemd, es wird Ärger geben.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

BTW; so ein Ding jetzt in der Nähe vom Oktoberfest im Auto und Du kommst nach Guantanamo.

Alter Schwarzseher.Da wäre Guantanamo schon überfüllt bei den ganzen Wohnmobilen in München.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

Ich habe letztens eine 6kg profane Propan-Flasche als Privatmann natürlich stehend (die Flasche) transportiert, damit ich an Ort B meine Gasgrill betreiben konnte.

War das verboten (ich befürchte, ja)?

Ob die Flasche steht oder liegt ist zweitrangig.

Jede Ladung muß gesichert werden. Wenn das Ding im Kofferraum als loses Gepäck befördert wird, ist es egal ob liegend oder stehemd, es wird Ärger geben.

Gut, meine Pulle war unverrückbar im hinteren Fußraum zwischen vorderer Rücksitzlehne, Kardantunnel und hinteren Rücksitzfläche eingekeilt. Für einen Privatmann wäre das wohl Absicherung genug, ... hoffentlich auch in Österreich?!

Eine Flasche muss stehend angekettet transportiert werden.

Ja de 11kg Flasche darf man so als Privatmann rumfahren. Ladung sollte man sichern gegen verrutschen, hinterm Sitz hat man schon einem Menge getan und kein Ordnungshüter wird was dagegen haben.

Wenn ich mir einen Kasten Wasser im Kofferraum stelle ohne ihn zu sichern sagt auch keiner was.

Die 50L Argonflasche ist das ein bisschen heikler wegen der Menge. Aber ohne Kappe darf eine Beförderung gar nicht erfolgen. Du darfst sogar so eine Flasche nicht stehen lassen ohne das sie gegen Umfallen gesichert ist.

Solche Flaschen gehen nämlich ab wie Zäpfchien wenn das Vetil abreist und die 200m³ Gas sich rausdrücken.

Leer sind die Dinger auch nicht zu unterschätzen die wiegen ca 40kg, also gut sichern beim Transport.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Die 50L Argonflasche .......... und die 200m³ Gas sich rausdrücken.

:confused: 200m³ = 200.000 liter (Gas) geteilt durch 50 liter (Rauminhalt) wären 4.000 bar, das hält keine Flasche aus, bzw wäre sie schon beim Füllen um die Ohren geflogen.

 

LG r.

Ach was. Schwarzes Argonloch.

Themenstarteram 29. September 2009 um 20:51

hey leute,

danke für die antworten.

ich mein es ist schon getan,weil die flasche dringend von A nach B musste und weil wir Spät abends weder Deckel noch Anhänger auftreiben konnten. Wir ham uns danach nur gefragt wie hoch die Strafe dafür wäre. Aber wir sin schon vorsichtig gefahren mit Eskorte vor und hinter der Karre und einem Drinnen der hält. Weil wenn bei so nem teil des Ventil abschlägt dann is Polen offen, des is uns klar.

Zitat:

Original geschrieben von Chuck1Taylor

Weil wenn bei so nem teil des Ventil abschlägt dann is Polen offen, des is uns klar.

Halb so schlimm - Argon brennt nicht, das ist nur ein Zischen und Fauchen ungefähr wie Pressluft in einer Taucherflasche.

Anders bei Azetylengas - da steht u.U. der Ars.. in Flammen

LG robert

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