Gasflasche als Druckluftspeicher
Hallo,
hat von Euch schon jemand eine 33kg/70Liter Gasflasche als Druckluftspeicher wie im Bild umgebaut?
Falls Ja, welches Gewinde hat die Flasche oben?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
was ich mit den 200 als Produkt
Wie kommt man auf diesen Wert/Zahl ?
Prüfpflicht besteht bei "Druckinhaltsprodukt" ab 1000.
Also Kessel 10bar mit 100l unterliegt der Prüfpflicht in festgelegten Intervallen.
Daher werden viele Kompresoren in dieser Klasse mit 90l Kessel gefertigt/geliefert.
49 Antworten
Drckbehälter sind Tüv pflichtig . niemals eigenbauversuche
Der Behälter ist doch geTÜVt, geht doch nur um den Anschluß.
Gruß Metalhead
...war auch mein Gedanke einfach eine Gasflasche als Erweiterung des Fassungsvermögens zu nehmen. Den Druck hält sie locker aus, maximal zischt´s wenn ich am Anschluß was nicht richtig verschraube. Willst Du da die Flasche an den vorhandenen Druckbehälter einfach zusätzlich anschrauben oder wie ist der Gedankengang? Natürlich kann alles im Zweifelsfall wenn irgendwas passiert gegen mich verwendet werden, auch Reparaturen am eigenen Fahrzeug ;-) grüßend, tata3
Zitat:
@hans12345678 schrieb am 30. Oktober 2018 um 10:01:32 Uhr:
Druckbehälter sind Tüv pflichtig, niemals Eigenbauversuche
Braucht dann mein Druckbehälter an meinem Kompressor auch TÜV oder ähnliches?
Das betrifft doch nur die gewerbliche Nutzung.
Zitat:
@rafi911 schrieb am 30. Oktober 2018 um 09:57:33 Uhr:
...welches Gewinde hat die Flasche oben?
Laut meinem Gas-Fuzzi ein Standard-Gewinde. Also rausschrauben und messen.
Gibt es bei Schweißzubehör und im Sanitärhandel aus Messing.
Hallo,
ich bin zwar kein Tuev Pruefer, kenne aber einen.
Soweit mir daher bisher bekannt ist, muessen auch private Druckspeicher eigentlich ab einem gewissen Gasinhalt in Intervallen geprueft werden.
Dabei gilt der Gesamtinhalt eines Druckspeichers unter Normaldruck, also Volumen * Druck.
Und ich meine mich unverbindlich zu erinnern, dass das bei 200L war.
Also 20 L Behaelter ist ab 10 bar pruefpflichtig.
50L Behaelter ab 4 Bar.
Das kontrolliert natuerlich keiner bei Dir zuhause, ist aber theoretisch erst einmal so in der Art geregelt.
Ich habe gerade nochmal nachgesehen. Das mit den 200 scheint zu stimmen.
Ueber 200 bis unter 1000 als Produkt ist die Wiederholungspruefung auch durch eine befaehgte Person mit Lehrgang moeglich, die Erstpruefung muss dann aber vom Tuev sein.
Daher sind Gasflaschen wohl auch praktisch immer pruefpflichtig (meistens mit Tuev). denn da erreicht man die 1000 ja scnell (200bar * 5L).
Als Alternative kann man auch die Druckluftkessel der LKW- Bremsanlage verwenden.
Gibt es günstig auf jedem Schrottplatz.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 30. Oktober 2018 um 14:23:11 Uhr:
Als Alternative kann man auch die Druckluftkessel der LKW- Bremsanlage verwenden.
Gibt es günstig auf jedem Schrottplatz.
Auch ne Idee.
Allerdings hat so ne Gasflasche eindeutig nen hoeheren Pruefdruck und ich wuerde der eher vertrauen, selbst wenn die abgelauen ist.
Man kann diese ganzen Behaelter aber auch mal mit nem Endoskop innen auf Rost pruefen oder mit Ultraschall auf Dicke pruefen lassen.
klein druckbehälter werden zur herstellung 1 mal getüvt. andere behälter müssen nach wartungsintervallen geprüft werden. das hat einen sehr berechtigten Grund.
im forum kann ich nur das sagen
Danke für die Antworten.
Ich wollte die Flasche an den Kompressor hängen, aber das Risiko bei Bastelprojekten ist natürlich im Schadensfall ein Problem :-(
Zitat:
@hans12345678 schrieb am 30. Oktober 2018 um 15:05:39 Uhr:
klein druckbehälter werden zur herstellung 1 mal getüvt. andere behälter müssen nach wartungsintervallen geprüft werden. das hat einen sehr berechtigten Grund.
im forum kann ich nur das sagen
Das ist ja genbau das, was ich mit den 200 als Produkt gemeint habe.
Es sei denn so ein Behaelter hat weniger als 1 Liter reales Volumen, da gelten etwas andere Grenzen, aber sowas war ja nicht diskutiert.
Daher sind wohl die meisten Baumarktkompressoren nicht pruefpflichtig, denn da werden nominal die 200 wohl unterschritten.
Zitat:
was ich mit den 200 als Produkt
Wie kommt man auf diesen Wert/Zahl ?
Prüfpflicht besteht bei "Druckinhaltsprodukt" ab 1000.
Also Kessel 10bar mit 100l unterliegt der Prüfpflicht in festgelegten Intervallen.
Daher werden viele Kompresoren in dieser Klasse mit 90l Kessel gefertigt/geliefert.
Genauso kenne ich es auch!
Bei 10 - 15 bar halte ich das Risiko zum Gefäßzerknall auch für nicht sonderlich hoch. Mein Kessel vom Kompi war eigentlich vom Kauf an leicht inkontinent. Vor zwei drei Jahren würde es mehr und man konnte es sogar hören. Da war eine Schweißnaht mit Farbe abgedichtet. Habe dann auch lange überlegt, was zu tun ist. 🙂
Bei 200 ist das mit der benannten Fachkraft relevant ab 1000 eben der Tuev, wohl mit einer Schulung etc. Aber was Ihr da privat macht ist ja eh egal. Gewerblich sind erst einmal alle Druckbehaelter prinzipiell meldepflichtig, nicht unbedingt pruefpflichtig.
An diese ganzen Dinge werden sich die meisten Leute eh nicht halten.
Etwas gesunder Menschenverstand gehoert ja auch dazu. Einen wer weiss wie verrosteten Kessel sollte man pruefen oder nicht mehr betreiben und ab und zu mal das Wasser ablassen kann auch nicht schaden..