Gasanlage im Oldie
Tach zusammen,
Ich baue seit einiger Zeit einen 42 Jahre alten Dethleffs Camper wieder auf.
Zur Erinnerung, das ist ein Klappwohnwagen bei dem das Unterteil und das Dach fest ,aber die oberen Seitenteile und das ausklppbare Heck aus Zeltstoff sind.
Jetzt hab ich mal ein paar Fragen an die Fachleute unter euch.
Die Gasflasche wird im Küchenblock vom Innenraum zugänglich untergebracht. Die Tür ist nicht Gasdicht. Unter der Flasche ist eine Zwangsentlüftung.
Ist das heute noch erlaubt?
An diese Flasche wird über einen Schlauch nur ein Kocher angeschlossen.
Muß eine Gasprüfung durchgeführt werden?
Und...
Ich suche noch zwei kleine leichte Kurbelstützen.
Hat jemand noch so etwas in der Ecke liegen?
Danke im Voraus und einen schönen Abend noch.
17 Antworten
Hi,
viel Halbwissen und Falschdarstellungen hier im Thread.
Zum Threadersteller: a) es gibt Bestandschutz. b) wenn Du nur einen Kocher und eine Gasflasche lose mitführst, dann brauchst Du keine Gasprüfung. Wenn der Kocher fest montiert ist, dann schon.
Wohnwagen und Gasprüfung: Auch ein Wohnwagen braucht die Gasprüfung gemäß DVGW Arbeitsblatt G607. Beim TÜV ist die fehlende Gasprüfung beim Wohnmobil ein erheblicher Mangel, beim Wohnwagen wird (wegen des geringeren Gefährdungspotentials) die Plakette erteilt, die fehlende Gasprüfung aber im Prüfbericht vermerkt. So sollte es zumindest sein.
Wenn die Gasanlage entsprechend G607 Aufgebaut und geprüft ist, dann darf während der Fahrt der Regler an der Flasche angeschlossen sein. Wenn die Prüfung fehlt, dann nicht. (Durchführungsverordnung zur Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, Anhang 2)
Das betreiben von Gasgeräten ist (zumindest bei älteren Anlagen) in D nicht verboten. Das betreiben von Gasheizungen während der Fahrt explizit erlaubt. (Nur in D. ). In anderen Ländern (wie z. B. F oder GB muß die Flasche zugedreht sein - zumindest, wenn keine Secumotion bzw. eine andere entsprechende Anlage gemäß der Heizgeräteverordnung verbaut ist.)
Europaweite Regelung zum betrieb von Gasgeräten während der Fahrt (bzw. zur Frage, ob die Gasflasche während der Fahrt offen sein darf) gibt es erst mit der Heizgeräteverodnung.
Danke emi b5,
wenn Du was quasi "amtliches" bist, ist mein Wissen ja auf Stand! 😁
Und ich kann ganz beruhigt mit Heizung und Kühli im Gasbetrieb Ende Oktober zum Abcampen fahren. 😉 😉
Gruß
Franjo001
Hi,
ja, im Prinzip darfst Du Deine Heizung und Deinen Kühlschrank während der Fahrt in Deutschland auf Gas betreiben.
Aber natürlich keine Regel ohne Ausnahme.
a) Du musst die Geräte aber auch entsprechend den Herstellervorschriften betreiben. Wenn nun der Heizungs- oder Kühlschrankhersteller etwas anderes in seiner Bedienungsanleitung schreibt, oder spezielle Auflagen macht (Wie z. B. bei einigen Truma-Heizungen bezüglich den Kamins), dann musst Du Dich daran halten.
b) Wenn Dein Fahrzeug neuer ist und eine EG-Zulassung hat und unter die Heizgeräterichtlinie (2001/56/EG i. V. m. 2004/78/EG) fällt, dann darfst Du die Heizung bzw. die Gasanlage nicht betreiben, wenn der Fahrzeughersteller dies untersagt, bzw. wenn die Bedingungen der Heizgeräterichtlinie nicht eingehalten sind. Dann muss die Flasche auch in Deutschland während der Fahrt verschlossen sein, oder das Fahrzeug muss entsprechend der Heizgeräterichtlinie umgerüstet werden.
Generell würde ich die Heizung bzw. Gasgeräte im Wohnwagen aber während der Fahrt persönlich eher nicht betreiben, da sie dort mehr oder weniger „unkontrolliert“ vor sich hinwerkeln. Beim Wohnmobil ist das m. E. etwas anderes, da man da eher mitbekommt, wenn etwas nicht stimmt.