Gartentor am öffentlichen Parkplatz.

Hallo Gemeinde…….
bei mir bahnt sich in absehbarer Zukunft eine weitere Eskalation des seit Jahren herrschenden „Nachbarschaftsstreit“ an.
Mein gegenüber Nachbar hat mit der Zufahrt zu seinem Carport (5,5m), natürlich berechtigter Weise, 2 Stellplätze auf öffentlichem Parkplatz unbrauchbar gemacht.
Von dort aus (rechts vom Haus) geht auch der gepflasterte Weg zum Hauseingang.
Jetzt allerdings scheint er vorzuhaben sich links vom Eingang noch einen Zugang zum Grundstück anzulegen.
Dieser würde wiederum ein Stück vom öffentlichen Parkplatz „reservieren“.
Eine normale Kommunikation diesbezüglich ist mit diesen Leuten leider (das meine ich ernst) nicht möglich.
Selbstverständlich ist mir bewusst das vor Türen,Toren oder Grundstückseinfahrten nicht geparkt werden darf/sollte.
Aber wie sieht die Sache in diesem Fall, nachträglich angelegter Grundstückszugang vom öffentlichen Parkplatz, rechtlich aus ?
Danke vorab für konstruktive Meinungen

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Ameise besorgen und die Palette so gegen 2:30 Uhr vorsichtig und leise etwas weiter schieben.

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