Garantieversicherung... Gewährlesitung...

Hallo!

Hatte den Beitrag schonmal im Renault Forum. Da hatte ich aber nur unzureichende Antworten bekommen. Ist auch schon drei Wochen oder so her. Ich habe den Text jetzt einfach mal kopiert:

So, an meinem Mégane Cabrio IDE, den ich ja erst gute 2 Monate habe, hat sich ja allerlei an Defekten herausgestellt. Die Fensterheber sind nix mehr, an der Einspritzanlage war was dran und dann noch so´n paar kleine Sachen. Nun macht auch die Kupplung immer merkwürdige Geräusche (Rasselt, wenn man im Leerlauf drehen lässt). Ich würde auch sagen, dass der Endschalldämpfer einen Riss hat. Das ist zwar alles nix weltbewegendes, nervt aber trotzdem. Zum Teil sind die Sachen schon repariert, die FH werden jetzt gemacht.

Nun habe ich den Wagen ja beim Händler gekauft. Da der Wagen sonst mehr als in Ordnung ist und ja nicht gerade günstig war, seh ich so manches halt nicht ein.

Zum einen: Der Händler lässt natürlich alles über die Garantieversicherung laufen. Was für mich bedeutet, dass ich die tollen Selbstbehalte zahlen muss. Das werden im Endeffekt so an die 100 EURO für alles zusammen sein (der Wagen hat 56000 km, der SB beträgt erst 10 %). Einerseits nicht viel, andererseits zu viel, da ich eigentlich ein mängelfreies Fahrzeug hätte bekommen sollen.

Zum zweiten: Natürlich ist die Kupplung ein Verschleißteil. Allerdings ist sie, wie´s aussieht, ja nicht verschlissen, sondern das Drucklager wird einen weg haben. Egal wie es ist, das darf bei einem solchen Fahrzeug mit DER Laufleistung nicht passieren. Ich denke, dass das schon auf Gewährleistung laufen sollte.

Wie sieht´s mit den Selbstbehalten aus? Die werd´ ich doch wohl zurückfordern können?

Was ist denn mit Kupplung und ESD??? Kann ja nicht sein, dass der Händler (übrigens kein Wald- und Wiesenhändler, sondern ein großes Honda Autohaus) das so verkauft und dann hinterher sagen kann, dass das Verschleiß ist und er nix zahlt.

Zusätzliche Angaben:

Den Wagen habe ich seit Juni diesen Jahres. Mittlerweile hat er 58000 km. Gekauft hatte ich ihn mit 53000.

Das Ausrücklager ist definitiv defekt. Der Wagen ruckelt beim Anfahren. Die Kupplung zeigt eigentlich keinen besonderen Verschleiß. Ist also ein außergewöhnlicher Schaden.

Desweiteren sind noch ein paar andere Sachen an Fahrwerk und so.... Da kommt immer mehr.

Nun würde ich den Wagen mal gerne absolut 100% überprüfen lassen. Alles, was einen noch so kleinen Defekt hat, sollte noch während der Gewährleistungszeit, innerhalb der ersten 6 Monate getauscht werden. Ein wenig fühl ich mich nämlich schon verarscht.

Normal muss der Händler doch zahlen???

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AVierschrodt


Hallo zusammen,

ich muss den Fred mal wieder hochholen, weil bei mir ähnliches passiert.

Der Händler repariert jetzt den Defekt als Gewährleistungsfall (Kombiinstrument direkt nach einer Woche kaputt). Wer trägt die Kosten für die Anlieferung des Fahrzeugs? Ich wohne in Düsseldorf, der Händler sitzt in Berlin. Ich habe ihm das Angebot gemacht, das hier bei Audi machen zu lassen, er wollte es aber unbedingt selbst sehen bzw. reparieren. Dadurch entstehen mir natürlich ordentlich Kosten, Wagen hinfahren (Sprit), zurück (Bahnticket), 1 Woche später wieder nach Berlin (wieder Bahnticket) etc. Muss er das nicht auch übernehmen?

Hallo,

hier helfen die §§ 437 und 439 BGB weiter. Danach hat der Verkäufer bei Nacherfüllung (=Beseitiung eines Mangels) sämtliche erforderlichen Kosten, insbesondere Fahrtkosten zu tragen.

Solltest Du den Wagen privat bei einem Händler gekauft haben (=Verbrauchsgüterkauf nach § 475 BGB), so sind anderslautende Vereinbarungen im Kaufvertrag oder in AGBs zum Nachteil des Käufers unwirksam.

Liegt also ein Mangel vor, dann wird die Fahrerei nach Berlin für den Verkäufer ziemlich teuer. Insbesondere könnten ja noch andere Kosten außer der Fahrt eintreten (z.B. Verpflegung, entgangene Einkünfte durch Zeitaufwand, Betreuungskosten für Kinder,...).

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Muss er das nicht auch übernehmen?

Muss er in voller Höhe , wie von celeste beschrieben.

Zitat:

lso entweder fährst du dort hin und nimmst die Umstände in kauf, oder zahlst es selbst, hast ja bestimmt durch den kauf übers Internet eine dicke Summe gespart gegenüber einem Markenhändler vor Ort.

Schwachsinn. Und je mehr leute sowas schreiben wird es auch nicht wahrer.

Fakt ist:
1. Gewährleistung heißt NICHt dass keine Abzüge vorgenommen werden dürfen.
2. In Gewährleistungsfällen ist der komplette Schaden zu ersetzen (aber: schadensminderungspflicht)
3. Die Abwälzung auf die Garantie ist möglich und rechtlich einwandfrei solange die gesetzlichen Ansprüche nicht beschnitten werden. Eine Garantieversicherung dient in erster Linie der Minderung des Risikos des HÄNDLERS.
4. Wenn bei einem Händler gekauft wir ist prinzipiell egal ob duies im Internet oder vor Ort geschieht.

Danke für die Hinweise! Werde den Händler jetzt mal darauf ansprechen.

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