Garantieversicherung... Gewährlesitung...
Hallo!
Hatte den Beitrag schonmal im Renault Forum. Da hatte ich aber nur unzureichende Antworten bekommen. Ist auch schon drei Wochen oder so her. Ich habe den Text jetzt einfach mal kopiert:
So, an meinem Mégane Cabrio IDE, den ich ja erst gute 2 Monate habe, hat sich ja allerlei an Defekten herausgestellt. Die Fensterheber sind nix mehr, an der Einspritzanlage war was dran und dann noch so´n paar kleine Sachen. Nun macht auch die Kupplung immer merkwürdige Geräusche (Rasselt, wenn man im Leerlauf drehen lässt). Ich würde auch sagen, dass der Endschalldämpfer einen Riss hat. Das ist zwar alles nix weltbewegendes, nervt aber trotzdem. Zum Teil sind die Sachen schon repariert, die FH werden jetzt gemacht.
Nun habe ich den Wagen ja beim Händler gekauft. Da der Wagen sonst mehr als in Ordnung ist und ja nicht gerade günstig war, seh ich so manches halt nicht ein.
Zum einen: Der Händler lässt natürlich alles über die Garantieversicherung laufen. Was für mich bedeutet, dass ich die tollen Selbstbehalte zahlen muss. Das werden im Endeffekt so an die 100 EURO für alles zusammen sein (der Wagen hat 56000 km, der SB beträgt erst 10 %). Einerseits nicht viel, andererseits zu viel, da ich eigentlich ein mängelfreies Fahrzeug hätte bekommen sollen.
Zum zweiten: Natürlich ist die Kupplung ein Verschleißteil. Allerdings ist sie, wie´s aussieht, ja nicht verschlissen, sondern das Drucklager wird einen weg haben. Egal wie es ist, das darf bei einem solchen Fahrzeug mit DER Laufleistung nicht passieren. Ich denke, dass das schon auf Gewährleistung laufen sollte.
Wie sieht´s mit den Selbstbehalten aus? Die werd´ ich doch wohl zurückfordern können?
Was ist denn mit Kupplung und ESD??? Kann ja nicht sein, dass der Händler (übrigens kein Wald- und Wiesenhändler, sondern ein großes Honda Autohaus) das so verkauft und dann hinterher sagen kann, dass das Verschleiß ist und er nix zahlt.
Zusätzliche Angaben:
Den Wagen habe ich seit Juni diesen Jahres. Mittlerweile hat er 58000 km. Gekauft hatte ich ihn mit 53000.
Das Ausrücklager ist definitiv defekt. Der Wagen ruckelt beim Anfahren. Die Kupplung zeigt eigentlich keinen besonderen Verschleiß. Ist also ein außergewöhnlicher Schaden.
Desweiteren sind noch ein paar andere Sachen an Fahrwerk und so.... Da kommt immer mehr.
Nun würde ich den Wagen mal gerne absolut 100% überprüfen lassen. Alles, was einen noch so kleinen Defekt hat, sollte noch während der Gewährleistungszeit, innerhalb der ersten 6 Monate getauscht werden. Ein wenig fühl ich mich nämlich schon verarscht.
Normal muss der Händler doch zahlen???
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tigra-1.6
Moment!
In der Praxis handhabt das kein Schwein so!
...sollte auch nicht heißen, "in der Praxis handhabt das kein Schwein so, wie du das sagst", sondern dass kein Autohaus sich an die Gewährleistung hält, sondern immer alles über die Garantieversicherung abwickeln lässt, egal, ob es ein Garantie- oder Gewährleistungsfall ist.
O.K., man konnte das auch falsch verstehen.
Hier geht ja schon wieder was... :-)
Wenn man hier was fragt muß man auch damit rechnen eine Antwort zu bekommen.
Es besteht immer die Gefahr, dass man etwas falsch gemacht hat. Vielleicht sollte man beim nächsten mal gleich (oder vorher) jemanden fragen der sich auskennt.
Aber nun zum Thema:
Madcruiser hat vollkommen recht. Innerhalb der ersten 6 Monate ist dein Ansprechpartner der Händler wo du den Wagen gekauft hast.
Der hat nachzubessern.
Punkt. Das wird in der Regel auch so gehandhabt.
Vielleicht wird der Händler versuchen sich Geld von der Vesicherung zurückzuholen. (erhat sie ja bezahlt :-) )
Aber das ist nicht dein Problem.
Gruß.
Axl.
Ja, das ist ja, was ich meine. Also, für gewöhnlich gibt´s in den ersten 6 Monaten nix, was die Versicherung zahlen muss. O.K. Und in der Regel machen die Händler das auch so. Auch gut.
Dann heißt das ja, dass man´s bei mir nicht richtig gemacht hat, was ich mir ja fast hätte denken können. Oder anders: Wie ich´s hier verstehe, macht der Händler etwas recht unseriöses, was eigentlich die meisten Händler NICHT so machen. Vielen Dank, das wollte ich zum einen z.B. wissen.
Bei mir war´s aber ja nunmal so:
Bei der Einspritzrampe hatte ich den Verkäufer angerufen. Eben, weil ich der Meinung war, der ist zuständig, was ja auch so ist. Der sagte dann, ich solle zur Renault gehen, denen die Vers.Nummer geben und das über die Garantieversicherung abwickeln. Da der Händler nun mal wirklich ne ganze Ecke weit weg ist, kam es für IHN schon gar nicht in Frage, ob das bei ihm gemacht wird. Also hatte er auch gar nix damit zu tun, denn die Renault bei mir vor Ort hat mit der Versicherung abgerechnet, ich habe meinen SB gezahlt und der Verkäufer hat davon nix mitbekommen. Was mich ja auch wundern muss. Denn so spart der Händler Geld und wicklet über die Versicherung ab, die für ihn den Schaden übernimmt, obwohl sie ja eigentlich gar nicht müsste. Hat sie aber, wie gesagt. Und nochmal: Weil der Händler das so wollte. Mich braucht ja eigentlich nicht zu interessieren, wenn die zahlen. Das ist ja deren Problem. Und dem Händler hab ich ja den Schaden ordnungsgemäß angezeigt. Dann stellt sich also jetzt die Frage, ob er dann auch den SB zahlen muss, weil er ja EIGENTLICH hätte alles zahlen müssen und die Versicherung ja dann im Prinzip nur fälschlicherweise gezahlt hat, oder ob es mir anzulasten ist und ich hintenrum einen GARANTIEFALL anerkannt habe, also automatisch zugegeben habe, dass der Mangel ja bei Auslieferung nicht bestand, was ich eigentlich definitiv nicht tun wollte.
Ich hoffe, mein Text ist verständlich und nicht zu verwirrend geschrieben.
na fälschlicherweis hat er die Garantie nicht bemüht. Wenn die Garantieversicherung, die er abgeschlossen hat, den Schaden übernimmt dann hat er seiner Pflicht genüge getan.
Eventuelle darüber hinausgehende Schäden (Selbstbehalt, wobei die Frage ist ob er ein gebrauchtes Teil gegen ein neues ersetzen muss, die Fahrzeug muss in einen Zustand versetzt werden den es bei ordungsgemmäßer Erfüllung hätte, und das ist ein gebrauchtes Teil, kein neues!)
Mediamarkt schickt den kaputten MP3 Player auch zum Hersteller, wälst also die Gewährleistungskosten auf diesen ab.
Problematisch ist es nur dann wenn Deine Rechte dadurch beschnitten werden. die fahrtkosten zum Autohaus muss er definitiv ersetzen. Den abschlag neu für gebraucht eher nicht.
Wenn ein genereller selbstbehalt pro Schadenfall (also kein teileabschlag) besteht muss er diesen ersetzen.
Die Mängeleinrede hat stattgefunden, Du hast die Pflicht zur schadensminderung, also gemäß Vereinbarung gehandelt.
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Ja, der SB ist gestaffelt. Also ein genereller. Ein gebrauchtes Teil einzubauen, kam gar nicht in Frage, denn solche Teile gibt´s fast nicht und wenn, ist die Gefahr immens, dass der Schaden wieder auftaucht. Aber bei anderen Teilen wäre das durchaus ein Punkt, auf den man achten müsste, stimmt.
Wenn der Händler sagt: "Mach es so", dann muss er auch die SB zahlen.
Wenn Du den Auftrag des Händlers schriftlich hast.
Hab ich natürlich nicht. Aber beim nächsten Mal, sofern es denn ein nächstes Mal gibt, werde ich daran denken!
Und? Die Kupplung? Da kann er wohl schlecht sagen: Pech gehabt, der Wagen läuft doch, wenn das Ausrücklager definitiv defekt ist. Wie gesagt, ich hab´ noch nix gesagt, wäre nur gern vorbereitet.
Klar, der Wagen läuft. Die Kupplung geht, ruckelt halt nur beim Anfahren und die Lebensdauer der Kupplung wird wohl auch recht beschnitten sein.
also ich fahre zwar erst seit 8 jahren auto, aber habe in der zeit doch einiges an km zurückgelegt. bin jetzt seit 2 jahren beim 3ten auto und es läuft super
bei allen dreien erst einen defekt gehabt. aber gut
nur mal am rande.
ich weiß ja nicht, aber macht es nicht eher sinn einen defekt so früh wie möglich dem händler mitzuteilen??? egal ob es gut oder nicht zwischen einem selbst und dem händler läuft
der freut sich sicher auch, wenn du in 3 monaten sagst "ja die kupplung ist kaputt. das weiß ich aber schon seit 4 moanten"
Zitat:
Ja, der SB ist gestaffelt. Also ein genereller. Ein gebrauchtes Teil einzubauen, kam gar nicht in Frage, denn solche Teile gibt´s fast nicht und wenn, ist die Gefahr immens, dass der Schaden wieder auftaucht.
Das ändert aber nichts daran dass die Sache durch ein neuteil BESSER als der vertragszustand wird. der unterschied ist selbstverständlich zu ersetzen. Üblicherweise durch eine Kilometerstaffel.
Ist die Staffelung auf den Teileersatz bezogen, dann ist es rechtens (Du kannst gerne nachweisen dass der tatsäckliche Schaden höher ist), bsp: ab 70000km 55%. Die Arbeitsleistung (keine Wertverbesseung) wird voll erstattet.
Gilt pro Schadensfall ist 100€ selbst zu bezahlen (so wie bei TK) dann muss der händler dies ersetzen.
Zitat:
Wenn der Händler sagt: "Mach es so", dann muss er auch die SB zahlen.
Muss er nicht, dea er selbst auch einen Abzug neu für alt vornehmen kann. Ein Neuteil wird wie Tigra richtig bemerkt hat wahrscheinlich länger halten als ein gebrachtes. Dummerweise wurde aber ein GEBRAUCHTES Auto gekauft und kein neues. Also: Verbesserung der Sache -> Abzug!
Es geht hier nicht um einen Hp oder Kaskoschaden!
Zitat:
Wenn Du den Auftrag des Händlers schriftlich hast.
Auch mündliche Vereinbarungen gelten. In diesem Fall wir der Händeler dies kaum abstreiten.
Zitat:
Und? Die Kupplung? Da kann er wohl schlecht sagen: Pech gehabt, der Wagen läuft doch, wenn das Ausrücklager definitiv defekt ist.
Wenn dies bereits bei der Probefahrt bestand und Du es gemerkt hast ist nichts zu machen. Ansonsten der gleiche Weg. Ausrücklager neu ( wenn kein verschleißteil) abzüglich Abschlag.
Das wäre eine berechtigte Kritik, nur sei hinzu zu erwähnen, dass ich den Beitrag mal bloß auf den Verdacht hin geschrieben hatte. Wie´s da steht, ist das Geräusch schlimmer geworden. Kurz vor dem Beitrag, ursprünglich ja im Renault Forum, hatte ich den Wagen vorgezogenerweise zur 60000er Inspektion gebracht und den Zahnriemen machen lassen. Grund: Erhalt der Garantie zum einen, zum anderen hatte ich da gerade das Geld übrig und somit konnte ich mir diesen Posten vom Hals schaffen. Und da der Zahnriemen ohnehin gemacht werden musste (das hatte ich, weil ich das Auto etwas dringender brauchte, als Preisnachlass rausgeschlagen. So konnte ich den Wagen früher haben), habe ich alles in Einem gemacht.
Auf einen Defekt des Ausrücklagers hatte mich hier niemand aufmerksam gemacht. Somit hatte ich mir auch keine Gedanken gemacht. Nun war ich jetzt aber in der Werkstatt bei einem Bekannten. Der sagte, wie gesagt, bei jetzt verschlimmertem Geräusch, dass das Lager definitiv hinüber ist. Deshalb bin ich ja acuh dahin gefahren.
So klar war das also vorher nicht und da ich beruflich recht beschäftigt bin, habe ich auch bis jetzt keinen konkreten Anlaß gesehen, auf die schnelle zur Werkstatt zu fahren und nachprüfen zu lassen, ob ein leichtes rasseln evl. auf einen baldigen Defekt des Ausrücklagers zurückzuführen ist. Dass es von der Kupplung herkommt, war klar. Was soo schlimmes konnte es nicht sein. Folgeschäden waren auszuschließen. Anders wäre es wohl gewesen, wenn z.B. die Temperaturanzeige gestiegen wäre. Nur bin ich hier halt von einem evl. auch normalen Geräusch ausgegangen. Ich wusste es halt nicht, um es auf den Punkt zu bringen. Beim ersten Beitrag wollte ich also nur mal rein informiert werden.
Nur jetzt ist´s ja akut.
Mein Verhältnis zum Verkäufer war recht gut. Da gabs keine Probleme. Nur könnte das ja jetzt passieren, wenn er zahlen muss. Dann kann alles ganz anders aussehen. Ich frag daher ja nur. Ist auch möglich, dass er sagt, ich soll´s halt machen lassen und er keine Anstalten macht. Ich werd´s ausprobieren.
Somit ist das doch alles recht spekulativ. Kann so ausgehen, aber auch so. Nur schaden kann´s ja nix, wenn ich genau Bescheid weiß, deshalb hab ich gefragt.
Und es ist wie gesagt der erste Wagen, bei dem ich solche Probleme habe. Das kann vorkommen und muss auch keine böse Absicht des Händlers gewesen sein. Ändern kann ich´s jetzt aber nicht. Außerdem sehe ich da kein Problem, denn ein neues Ausrücklager kann ja nix schaden.
Außerdem könnte ich ja auch so rumfahren, bis das Lager wirklich total kaputt ist. Das kann auch erst in 100000 km sein. Aber auch viel früher. Und um dem vorzubeugen und nicht nachher einen im Ansatz während der Gewährleistungszeit festgestellten Mangel selbst tragen zu müssen, hätte ich das gerne jetzt gemacht. Das sollte aber für jedermann verständlich sein. Hätte ich den Wagen von Privat gekauft, würde ich warten und hoffen....
Da war noch ein Beitrag dazwischen. Bei der Probefahrt ist mir nichts besonderes aufgefallen. Aber da hätte er wohl auch auf einen Defekt des Ausrücklagers hinweisen müssen, hätte er es gewußt. Die Spalte gibt es nämlich im Vertrag: Vorhandene Mängel.
Auch ein Laie muss ja ein Auto kaufen können und sich bei einem Händler auf die Mängelfreiheit verlassen können. Und nicht jeder hört ein defektes Ausrücklager heraus.
Aber wie gesagt, da war nichts. Und es wird erst jetzt so richtig extrem mit der Kupplung. Bisher nur ein leises rasseln, jetzt hört man´s deutlich raus.
Für alles andere vielen Dank. Auch an alle anderen, zum Schluß klappt´s ja jetzt. Vielleicht hatte ich mich Anfangs auch ein wenig falsch ausgedrückt.
Natürlich ist der SB nach km gestaffelt. Das ist auch irgendwo noch zu verstehen. Mit dem SB komm ich soweit klar. Hat mich ja nur mal interessiert. Da sieht man aber, dass es rechtlich nicht ganz so einfach ist und man einiges beachten sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Tigra-1.6
Aber da hätte er wohl auch auf einen Defekt des Ausrücklagers hinweisen müssen, hätte er es gewußt. Die Spalte gibt es nämlich im Vertrag: Vorhandene Mängel.
Er hat es aber meiner Meinung nach NICHT gewusst und somit nicht in arglistiger Absicht gehandelt. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ändert aber nix daran, dass es ärgerlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Tigra-1.6
Hinzukommt, dass der 200 km entfernt von mir ist. Da kann ich nicht so mir nix dir nix hinfahren./B]
Hallo zusammen,
ich muss den Fred mal wieder hochholen, weil bei mir ähnliches passiert.
Der Händler repariert jetzt den Defekt als Gewährleistungsfall (Kombiinstrument direkt nach einer Woche kaputt). Wer trägt die Kosten für die Anlieferung des Fahrzeugs? Ich wohne in Düsseldorf, der Händler sitzt in Berlin. Ich habe ihm das Angebot gemacht, das hier bei Audi machen zu lassen, er wollte es aber unbedingt selbst sehen bzw. reparieren. Dadurch entstehen mir natürlich ordentlich Kosten, Wagen hinfahren (Sprit), zurück (Bahnticket), 1 Woche später wieder nach Berlin (wieder Bahnticket) etc. Muss er das nicht auch übernehmen?
Zitat:
Original geschrieben von AVierschrodt
Hallo zusammen,
ich muss den Fred mal wieder hochholen, weil bei mir ähnliches passiert.
Der Händler repariert jetzt den Defekt als Gewährleistungsfall (Kombiinstrument direkt nach einer Woche kaputt). Wer trägt die Kosten für die Anlieferung des Fahrzeugs? Ich wohne in Düsseldorf, der Händler sitzt in Berlin. Ich habe ihm das Angebot gemacht, das hier bei Audi machen zu lassen, er wollte es aber unbedingt selbst sehen bzw. reparieren. Dadurch entstehen mir natürlich ordentlich Kosten, Wagen hinfahren (Sprit), zurück (Bahnticket), 1 Woche später wieder nach Berlin (wieder Bahnticket) etc. Muss er das nicht auch übernehmen?
Du musst ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, und wie die sind, steht in deinem Kaufvertrag, besser gesagt den Garantie/Gewährleistungsbedingungen, also im Kliengedruckten
Verlangt der Händler im Vertrag das du hinkommen musst, dann hast du das so unterschrieben und musst wenn du Leistungen haben willst die Bedingungen hierfür erfüllen.
Also entweder fährst du dort hin und nimmst die Umstände in kauf, oder zahlst es selbst, hast ja bestimmt durch den kauf übers Internet eine dicke Summe gespart gegenüber einem Markenhändler vor Ort.
Deshalb kaufe ich grundsätzlich ales Autos so günstig wie möglich und verzichte auf Gewährleistung, und lege das Gesparte für alle Fälle zur Seite
Hat bisher gut geklappt
Bei Gebrauchtwagen gilt immer für 6 Monate, dass der Händler dir nachweisen muss, dass der Defekt von dir verursacht wurde - in der Regel heißt das für dich: Vollkasko gegen Probleme. Danach dreht sich die Beweislast.
Dass dein Händler bzw. du das über die Garantieversicherung laufen läßt grenzt für mich an Versicherungsbetrug. Aber viel schlimmer ist eigentlich, dass du die Selbstbehalte zahlen musst und jetzt den Ärger hast - statt vorher mal nachzudenken und den Händler seine gesetzliche Gewährleistung leisten zu lassen.
Aber wenn ich mir deine Postings hier so ansehe... vergiss es einfach, zahl ruhig oder schreib deinem tollen Händler, der so super Autos verkauft, die ja nur zufällig mal kaputt gehen...