Garantieverlust Händlerwerkstatt

SYM HD HD

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für eure Zeit und potenzielle Rückmeldungen. Ich bin ein wenig hin- und hergerissen. Ich habe mir einen neuen Sym HD 300 zugelegt. Jedoch habe ich ein ungutes Gefühl, den Roller bei dem Händler zu den Inspektionen abzugeben. Kurz und knapp gesagt, mir fehlt das Vertrauen aufgrund Rezensionen und der zwischenmenschlichen Erfahrungen während der Kaufabwicklung.

Liebend gerne würde ich den Roller einfach bei meinem Vertrauenshändler Instandhalten lassen. Allerdings ist dieser ein Vertragshändler für eine andere Marke. Ein Anruf bei Sym Deutschland als Lösung für mein Anliegen blieb ohne Erfolg.

Den Roller bei beiden abgeben zur Instandhaltung ist quatsch und wäre mir auch zu viel Geld was aus dem Fenster fliegt.

Jetzt ist die Frage, lieber mit gutem Gewissen den Roller bei meinem Vertrauenshändler abgeben und für den Fall der Fälle auf die Garantie verzichten. Oder, mit schlechtem Gewissen beim Vertragshändler abgeben und mit der Ungewissheit leben, ob ordentlich gearbeitet worden ist.

Der nächste Händler wäre auch wieder eine Ecke weit weg, und auch da, wäre wieder Bon Chance angesagt.

Ich selbst bin ein Laie und habe nur unheimlich Spaß daran, das Teil zu fahren. Mehr als Reifen aufpumpen und Öl bei Bedarf nachfüllen tue ich nicht.

Ich freue mich auf euren Rat.

LG

19 Antworten

Sry...6 meiner Modelle meinte ich zu erwähnen.??

Motorräder sind auch KFZ, die freie wahl bei der werkstatt bei durchführung von reparaturen und inspektionen bei beibehaltung der garantie gilt genauso für motorräder.

moderne roller sind recht zuverlässig in den ersten jahren, sonst würde dein hersteller auch keine 5 jahres garantie anbieten können.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juni 2023 um 23:18:09 Uhr:


Motorräder sind auch KFZ, die freie wahl bei der werkstatt bei durchführung von reparaturen und inspektionen bei beibehaltung der garantie gilt genauso für motorräder.
...

@B196BerlinScooter

Bitte die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mit einer freiwilligen Herstellergarantie gleichsetzen.
Das habe ich dem TE hier in seinem Parallelthread auf RTP bereits geschrieben.

Gruß Wolfi

PS: Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf Neufahrzeuge hat aber auch so ihre Tücken, Stichwort: Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten. 😉

Zu dem Punkt hatte ich auch schon was geschrieben, guter Punkt

Ist das nicht vorbei mit der Beweislastumkehr bzw. liegt die Beweislast seit 22 nicht das ganze Jahr beim Händler?
Ich meine das mal gelesen zu haben.

Zitat
Verlängerung der Beweislastumkehr auf ein Jahr

Verbraucher wurden bislang schon privilegiert, indem die Beweislast für sechs Monate ab Gefahrübergang der Kaufsache zu ihren Gunsten umgedreht wurde. War innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel aufgetaucht, galt für sie die Vermutung, dass die Sache schon bei Gefahrübergang mangelhaft war. Dieser Zeitraum wurde ab 1.1.2022 auf das Doppelte verlängert und beträgt somit nun 12 Monate. Dabei wird nicht mehr darauf abgestellt, dass sich „ein Sachmangel gezeigt hat, sondern ob sich ein „von den Anforderungen nach § 434 abweichender Zustand" offenbart hat.
Zitat ende

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