Garantieverlängerung
Ich habe einen A207 von 2015 und jedes Jahr diese MB 100 gemacht. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich den Service / Reparatur woanders machen lasse?
Nur mal so, interessehalber
9 Antworten
Das dürfte in jedem Fall in Deinen Garantieunterlagen stehen.
Es gibt außer dem Freundlichen auch zertifizierte Werkstätten, die nach MB-Vorgaben arbeiten, die elektronischen Scheckhefteinträge vornehmen dürfen und von MB anerkannt werden.
Was kostet eigentlich die MB100 für ein sieben Jahre altes Fahrzeug?
Du brauchst aber eben jene Vertragswerkstatt/Niederlassung die mit Engagement auch eher schwierige Garantieabfragen durchführt und auch bei erster Absage des Garantiegebers am Ball bleibt und am Ende eine Zusage erreicht. Das Engagement wird sicherlich schwinden wenn Dich die VT/NL nur zu eben jener Garantieabfrage sieht.
Eine 100%ige Sicherheit gibt es nie, aber wenn man etwas investiert kommt auch mal was zurück!
Gerade erst erlebt und doch noch 1.300 € freigegeben bekommen.
fuer mich kommt das eh nicht in frage.
die mb100 wird nach verschiedenen faktoren berechnet. interessiert mich nur mal
kannst Du online nachlesen, kostet im vergleich zu den möglichen Risiken nicht die Welt, gerade beim 207. Jetzt beim 217 ist es schon etwas mehr verständlicherweise
Hallo in die Runde,
weiß jemand, welche Teile durch die MB 100 Garantieverlängerung abgesichert sind. Mir geht es konkret um Stoßdämpfer.
Danke
Die Garantiebedingungen haben sich mehrfach geändert...schau in deine Garantieunterlagen nach den für dich geltenden Ausschlüsse.
Hallo Aloisius,
ja (weiß ich) und nein (Stoßdämpfer gehören m.E. nicht dazu, siehe unten, 2 a).
Ich hatte mal einen JS Garantiefall bezüglich des Getriebes (Platine defekt). Da im Rahmen der Fehlersuche das Getriebeöl gewechselt wurde, habe ich das bezahlen müssen.
Generell ist die Garantie bei großen Schäden aber fein, aber wie immer bei Versicherungen ist das eine individuelle Entscheidung auf Basis des Risikos.
Auszug aus den MB100 Garantiebedingungen (Beispiel !):
§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
1. Die Garantie bezieht sich auf den in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen
oder Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen,
elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden
Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.
2. a) Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Aus-
rücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungs-
druckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-Blätter, -Arme
und Profilgummis, Waschdüsen; Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer (auch bei Luftfahrwerken
wie z. B. AIR BODY CONTROL bzw. hydraulischen Fahrwerken wie z. B. Activ Body Control),
Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe § 1 Ziffer 3)
b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden
c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung
d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und Einstellung der Kraftstoffanlage
e) Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren (Pflege/Nachladen/Tausch)
f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien
(jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulik-
flüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter
g) sämtliche Schläuche
h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch
i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter, Abgaskrümmer)
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen,
Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel
k) l) Reifen/Räder, Stahl- und Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten
Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeug-Türen, Motorhaube;
Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche
m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile,
Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch im Garantiefall),
Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken),
Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- und Leuchtengläser, Fahrzeug-Scheiben (dieser Ausschluss
gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der Antenne),
Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen
n) o) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör
Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, mobile Datenträger für das Navigationssystem, Unter-
haltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den
Hersteller/lmporteur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige einge-
baut wurden
p) Probefahrten, Funktionskontrollen
q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innen-
verkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialien des
Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur
r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung (inkl. Sonderauf- und Einbauten)
s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebs-
wellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtungen, Ölwannendichtung)
3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang
mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.
Zitat:
@jw61 schrieb am 6. Mai 2025 um 18:29:27 Uhr:
Die Garantiebedingungen haben sich mehrfach geändert...schau in deine Garantieunterlagen nach den für dich geltenden Ausschlüsse.
Absolut richtig, am Ende zählt der Vertrag, den man selbst unterschrieben hat.
Ich habe die Frage eher als generelle Frage verstanden von jemand, der vielleicht keine Garantie und damit auch keine Unterlagen hat. Deshalb wollte ich als Beispiel mal die lange Liste der Aussschlüsse zitieren. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß Stoßdämpfer mal Bestandteil der MB100 waren. Das ist ein typisches Verschleißteil.
Hallo, vielen Dank für eure Einlassungen. Meine Fragen wurde hinreichend beantwortet.