Garantieverlängerung 5 Jahre nach Erstzulassung über BMW AG nicht möglich?
Guten Tag zusammen,
mein F46 ist am 16.12.2016 erstzugelassen worden (3 Jahre Garantie/Gewährleistung) gab es ja damals neu dazu, ich habe dann gleich noch die Garantieverlängerung über 2 Jahre bis 200.000 km abgeschlossen.
Ich hätte also bis zum 16.12.2021 Garantie-/Gewährleistungsschutz.
Da ich nicht vorhabe, den Wagen zu verkaufen (erst ca. 50.000 km), habe ich jetzt schon an den betreuenden BMW-Händler eine Anfrage über eine Garantieverlängerung ab 16.12.2021 gestellt.
Ergebnis: über die BMW AG kann keine Garantieverlängerung abgeschlossen werden, vielleicht noch 2 Jahre über die Car-Garantie (erstaunlich, dass eine Beantwortung der Anfrage über 2 Wochen dauert).
Viele andere Hersteller /VW etc.) bieten Anschlussgarantien bis 10 Jahre Fahrzeugalter an, BMW möchte wohl, dass man sich alle 5 Jahre ein neues Auto kauft (oder verstehe ich das falsch :-))
Gibt es wirklich über die 5 Jahre Fahrzeugalter hinaus keine offizielle Anschlussgarantie über die BMW AG?
Fände ich ehrlich gesagt schon etwas komisch....
Da ich vorhabe, den Wagen noch mindestens 5 Jahre zu fahren, käme da wohl nur eine Reparaturkostenversicherung über die DEVK in Frage, die allerdings 25% Selbstbeteiligung enthält (bis Fahrzeugalter 10 Jahre und 150.000 km).
Vielen Dank für Ihre Antworten.
16 Antworten
Zitat:
@caravan2006 schrieb am 25. April 2021 um 18:14:47 Uhr:
Im Anschluss an die insgesamt 5 Jahre Garantie gibt es eine einjährige Funktionsgarantie, die sich automatisch verlängert:Im Anschluss an die Garantieverlängerung geht Ihr Vertrag automatisch in eine kostenpflichtige einjährige Funktionsgarantie über.
Diese ersetzt Ihnen die Kosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile und verlängert sich jährlich, solange Sie möchten und ohne Kilometerbegrenzung (gilt nur bei finanzierten sowie in bar gekauften Fahrzeugen).
Alle Kosten werden zu 100% übernommen bis 100.000 km:
3. Funktionsgarantie
- Bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt.
- Ist die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km überschritten, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadenfall.Ich denke, damit kann man durchaus leben.
Wie viel Geld kostet so eine Funktionsgarantie denn im Monat oder bezw. jährlich?
Nur, weil ich gerade über diese Anzeige gestolpert bin: esist ja nicht so, dass 10 Jahre Garantie komplett unmöglich sind, allerdings ist das auch Toyota (welchen ich übrigens ggü. VW den deutlichen Vorzug geben würde)
... unter 4. steht, man soll sich beim Hersteller informieren. So sehr interessiert es mich allerdings jetzt nicht.