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Garantiebedingungen Händler??? Gewährleistung???

Themenstarteram 28. August 2008 um 20:28

hey.

habt ihr gewisse Infos zu den ganzen Garantie und Gewährleistungsbestimmungen... ???? vom Händler und Privat?

also als Privatperson kann ich jede Garantie ausschliessen, muss ausdrücklich als gebraucht und defekt bzw. als Bastlerware verkaufen.

aber wie genau ist das bei den

-kleinen Hinterhofhändlern und

-den vertragshändlern?

Also Vertragshändler verkaufen keine Autos etwa unter 6000 Euro an Privat da sie ja dann Garantie drauf geben müssten, richtig? sonst exportieren sie die Autos bzw. lassen exportieren?

Wie lange beträgt die Garantiezeit für gebrauchte Autos vom Händler? 2 Jahre wenn nicht ausdrücklich anders vertraglich festgehalten??? oder 1 Jahr?

Gegen was schützt die Garantie und was genau übernimmt sie? und was bedeutet dann die Gewährleistung?

Danke euch

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27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

privat nicht gleich privat.Wenn der Zahnarzt sein Kfz an eine Privatperson verkauft ist es gewerblich.Kein Ausschluss der Gewährleistung.

:confused:

Nein, das stimmt so nicht. Der Zahnarzt kann sein Fzg durchaus auch privat und nicht ausschließlich dienstlich genutzt haben.

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, Verkauf an Privat nur mit Gewährleistung.

Ist das Fahrzeug im Privatvermögen des Arztes, kann er es unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen.

 

O.

am 2. Dezember 2010 um 21:58

Ein wichtiger Hinweis ist hier zwar schon genannt worden, aber droht unterzugehen: Beim Verkauf AN einen Händler, z.B. Inzahlungnahme, gibt man als Privatperson grundsätzlich Gewährleistung, wenn man sie nicht ausdrücklich (!) im Vertrag ausschließt.

Ich hatte eigentlich gedacht, dass bei den Standard-Ankaufverträgen eines großen BMW-Händlers diese Klausel vorgesehen ist. War aber nicht der Fall und war eine große Diskussion, und die Verkäuferin musste sich erst das Einverständnis des Geschäftsführers einholen, bevor sie den Vertrag ändern durft.

am 30. August 2011 um 12:32

ich hatte mir auch überlegt gehabt nebenbei ein paar Autos anzukaufen, instandzusetzen und diese wieder zu verkaufen. Natürlich mit Gewerbe. Bloß das Problem ist für mich einfahc die Gewährleistung. Wollte dies einfach nur machen um aus meinen gelernten Beruf(Kfzler) nicht komplett auszuscheiden und "im Saft" zu bleiben. Sicherlich ist die Gewährleistung eine feine Sache und vor allem für Autos mit einem gewissen Verkehrswert sehr sinnvoll, bloß was ist mit Autotpen wie Corsa B, Polo 6N usw. Diese kosten im Einkauf vielleicht 300,-. Welcher Händler kann auf sowas eine Gewährleistung geben? Genügend Leute suchen solche Autos! Das hat alles nichts mit Betrug oder Trickserei zu tun und ich will auch keinen übers Ohr hauen. Bloß ich kann dch auf so ne Möhre keine Gewährleistung geben und ich selbst als Kunde würde sowas bei so ner Karre auch nicth verlangen.

Als Beispiel:

Ein Händler hat nen Golf 1 von einem Kunden ankaufen müssen, nun kommt ein begeisterter Golf 1 Fan und möchte den Wagen unbedingt haben. Da der Händler ihn schon in den Büchern stehen hat, gibt es keinen Ausweg und er müsste ihn offiziell verkaufen. Im Klartext heisst es für mich, dass der "Fan" den Wagen innerhalb Deutschlands nicht mehr bekommen kann, denn der Verkäufer wird sich doch hüten diesen Wagen mit Gewährleistung an den Mann zu bringen. Er wird ihn, für den Fan sehr schmerzhaft, an einen Exporthändler verschachern, der ihn dann ans Ausland verkauft.

Gibt es da keinen Ausweg, so dass der Käufer eine Verzichtserklärung unterschreibt? Wäre ja auch im Interesse des "fans"?

 

Zitat:

Original geschrieben von Aifoulloman

ich hatte mir auch überlegt gehabt nebenbei ein paar Autos anzukaufen, instandzusetzen und diese wieder zu verkaufen. Natürlich mit Gewerbe. Bloß das Problem ist für mich einfahc die Gewährleistung. Wollte dies einfach nur machen um aus meinen gelernten Beruf(Kfzler) nicht komplett auszuscheiden und "im Saft" zu bleiben. Sicherlich ist die Gewährleistung eine feine Sache und vor allem für Autos mit einem gewissen Verkehrswert sehr sinnvoll, bloß was ist mit Autotpen wie Corsa B, Polo 6N usw. Diese kosten im Einkauf vielleicht 300,-. Welcher Händler kann auf sowas eine Gewährleistung geben? Genügend Leute suchen solche Autos! Das hat alles nichts mit Betrug oder Trickserei zu tun und ich will auch keinen übers Ohr hauen. Bloß ich kann dch auf so ne Möhre keine Gewährleistung geben und ich selbst als Kunde würde sowas bei so ner Karre auch nicth verlangen.

Als Beispiel:

Ein Händler hat nen Golf 1 von einem Kunden ankaufen müssen, nun kommt ein begeisterter Golf 1 Fan und möchte den Wagen unbedingt haben. Da der Händler ihn schon in den Büchern stehen hat, gibt es keinen Ausweg und er müsste ihn offiziell verkaufen. Im Klartext heisst es für mich, dass der "Fan" den Wagen innerhalb Deutschlands nicht mehr bekommen kann, denn der Verkäufer wird sich doch hüten diesen Wagen mit Gewährleistung an den Mann zu bringen. Er wird ihn, für den Fan sehr schmerzhaft, an einen Exporthändler verschachern, der ihn dann ans Ausland verkauft.

Gibt es da keinen Ausweg, so dass der Käufer eine Verzichtserklärung unterschreibt? Wäre ja auch im Interesse des "fans"?

Verzichtserklärung ist meines Wissens nicht möglich.

Aber ein Bekannter von mir handelt genau mit solchen Autos. Liebhaberstücke halt... Oft auch in schlechtem Zustand.

Natürlich muss er die Gewährleistung geben.

Er handhabt das ganze so, dass er bei Reklamationen, das Auto zurückkauft... Das passiert aber vielleicht in einem von fünfzig Fällen, wenn überhaupt. Meist kauft es dann ein anderer, der mit dem "Mangel" keine Probleme hat. Bei solchen Fahrzeugen sind die Kunden (Liebhaber) ja keine Laien und wissen meist genau worauf sie sich einlassen.

Abgesehen davon ist der Deal auch einfach immer sehr fair und das Fahrzeug kann ausgiebig begutachtet und Probegefahren werden.

Das ganze kommt natürlich auch immer auf den Preis, den Zustand der Fahrzeuge und auf den Einzelfall an...

Aber das ganze geht natürlich. Ist halt in dem Fall mehr Vertrauensbasis, als rechtlich Wasserdicht. Der Händler bleibt natürlich rechtlich immer Angreifbar.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Das hast du etwas falsch verstanden.

 

Es gibt auch Händler bei denen steht immer privat drin. Oder der Schwager, Onkel, Bruder verkauft privat 5x im Monat sein Auto... :D

Das ist dann ein Fall fürn Anwalt.

 

Aber es gilt eben - Privat kann auch privat sein!

eher fürs finanzamt ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Das hast du etwas falsch verstanden.

 

 

Es gibt auch Händler bei denen steht immer privat drin. Oder der Schwager, Onkel, Bruder verkauft privat 5x im Monat sein Auto... :D

Das ist dann ein Fall fürn Anwalt.

 

 

Aber es gilt eben - Privat kann auch privat sein!

eher fürs finanzamt ;)

Nein, das ist ein Fall für die Bundeszollverwaltung.

 

O.

am 18. März 2016 um 10:58

Hallo ich habe da auch mal eine Frage zur Gewährleistung.

Habe vor 2 Wochen mir einen gebrauchten Hyundai Accent bei einem Händler vor Ort gekauft.

Abgemacht sind 1 Jahr Gewährleistung.

Gestern auf dem Weg zu einem Freund, ist die Motorkontrollleuchte angegangen, da mein Freund Fachmann auf dem Gebiet ist, hat er seinen Laptop dort angeschlossen und eine Fehleranalyse gemacht, um sicher zu gehen das ich erstmal weiter fahren kann ohne das was passiert.

Jetzt hab ich mich heute beim Händler verquatscht und Ihm gesagt das wir schon eine Fehleranalyse gemacht haben.

Er meinte jetzt ist die komplette Gewährleistung für den Wagen weg, stimmt das so?

Nein... natürlich nicht.

Zitat:

@Denny_92 schrieb am 18. März 2016 um 11:58:40 Uhr:

Er meinte jetzt ist die komplette Gewährleistung für den Wagen weg, stimmt das so?

Nö, das ist totaler Quatsch.

am 18. März 2016 um 11:32

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. März 2016 um 12:29:43 Uhr:

Zitat:

@Denny_92 schrieb am 18. März 2016 um 11:58:40 Uhr:

Er meinte jetzt ist die komplette Gewährleistung für den Wagen weg, stimmt das so?

Nö, das ist totaler Quatsch.

Ok danke, aber wird sich weigern das weiß ich jetzt schon. :D

am 18. März 2016 um 15:46

Du hättest ja auch stehen bleiben können und den ADAC rufen.

Der hätte nichts anderes gemacht.

Sehe schon die Schlagzeile!!!

"AdAC anrufen und die Gewährleistung ist Pfutsch!!!!" :D

Zitat:

@Denny_92 schrieb am 18. März 2016 um 12:32:05 Uhr:

 

Ok danke, aber wird sich weigern das weiß ich jetzt schon. :D

Auf die Begründung bin ich mal gespannt.

Es sähe anders aus, wenn ihr bereits einen Reparaturversuch unternommen hättet. Eine Fehleranalyse ist aber keine Reparatur.

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