Garantieanspruch auf ausgetauschte Wasserpumpe?

Hallo,
finde leider keine richtig passendes Unterforum... Daher mal hier rein.
Ich habe im März bei meinem Golf eine grosse Inspektion machen lassen und da wurde der Zahnriemen plus Wasserpumpe gewechselt.
Nun habe ich festgestellt, dass die noch ziemlich neue Wasserpumpe ein wenig leckt. Der Kühlmittelverlust ist nicht so riesig, aber egal - undicht ist undicht.
Ich war eben zur Abklärung in einer anderen Werkstatt und die haben die Kühlanlage durchgecheckt, ich habe das rosa Zeug auch rund um die Pumpe gesehen.
Nun ist das 7 Monate her, eingebaut wurden natürlich Neuteile und nach Aussage der Werkstatt auch Original VAG.
Wie ist hier die Lage? Man liest ja alles mögliche an Varianten, von 6 Monaten bis 2 Jahre Garantie.

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Hier geht es nicht um die Garantie auf Ersatzteile, sondern um Gewährleistung bei einem Werkvertag. Andere Baustelle.

2 Jahre ab Abnahme, vertraglich verkürzbar auf ein Jahr in den AGB.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Du bist zwar noch innerhalb der Gewährleistungspflicht, aber die Beweislast liegt bei Dir - das wäre für Dich als Privatkäufer nur mit einem teuren Gutachter zu beweisen.

Wie lange hat Dir die Werkstatt denn freiwillig Garantie auf ihre Arbeit zugesichert (AGB, Vertrag, Rechnung)? Das sollten doch mindestens 12 Monate sein, oder?

Mick

Was hat die Werkstatt gesagt?

Die haben den Schaden ja schon begutachtet.

Die werden dir ja wohl sagen können, ob du Garantie auf die Pumpe hast.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Was hat die Werkstatt gesagt?
Die haben den Schaden ja schon begutachtet.
...

Haben sie nicht, er hat doch im Beitrag geschrieben, dass er bei einer anderen Werkstatt war.

Von einem Jahr würde ich jetzt auch mal ausgehen wollen.
In der Rechnung steht keine Frist, nur was gemacht wurde und was zu zahlen war.

In "der" Werkstatt war ich noch nicht, ich hatte das woanders prüfen lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von Golfinger


Von einem Jahr würde ich jetzt auch mal ausgehen wollen.
In der Rechnung steht keine Frist, nur was gemacht wurde und was zu zahlen war.

In "der" Werkstatt war ich noch nicht, ich hatte das woanders prüfen lassen.

Irgendwo muss es stehen, ob und wie lange Du Garantie hast. Wenn Dir die Werkstatt keine gegeben hat, hättest Du nämlich keine.

Was ist mit der Rückseite der Rechnung?

VAG wird doch wohl 2 Jahre Garantie auf deren Austauschteile geben, vermute ich mal.

Sollte doch auch die Werktstatt sagen können, die das geprüft hat.

Die Rückseite ist blank und auf der Homepage sind keine Angaben zu sowas....

Zitat:

Original geschrieben von Golfinger


Die Rückseite ist blank und auf der Homepage sind keine Angaben zu sowas....

Dann wende Dich freundlich an die Werkstatt, eventuell hast Du Garantie auf die Ersatzteile von VAG (deren Einkaufs-Rechnung hast Du ja nicht gesehen?), aber kein Garantieversprechen über die Arbeitsleistung.

Erst mal Information darüber einholen. Bleib freundlich, vielleicht ist die Werkstatt kulant, auch ohne Garantiefall.

Mick

So... wieder daheim :-)
Der Chef dort zog beim 7ten Monat ein langes Gesicht, aber will das wohl irgendwie drehen.
Montag soll sich die Buchhaltung mal die Rechnung raussuchen und dann wird er, oder der Meister da mit VW (gleich nebenan) sprechen.
Er meinte Autoteile hätten an sich immer nur 6 Monate Garantie.
Ich meine - habe ich aber für mich behalten - das so ein schleichender Kühlmittelverlust auch über Monate gehen kann.
Split in Lohn und Teile hat er gar nicht angesprochen. Vielleicht mache ich mir auch überflüssigerweise nen Kopp. Wir werden sehen.
Danke für die Kommentare bis hier.

Zitat:

Original geschrieben von Golfinger


Er meinte Autoteile hätten an sich immer nur 6 Monate Garantie.

Da hat der Chef aber wenig Ahnung, aber ansonsten gut gelöst.

Die Aussage, dass die Garantie bei Ersatzteilen genau genommen eigentlich nur 6 Monate beträgt, habe ich auch schon öfters gehört.

Genau gesagt, es gelten zwar die 2 Jahre, aber nach Ablauf von 6 Monaten muss man selbst nachweisen und beweisen, dass der Fehler bereits vorher bestanden hat (Beweislastumkehr).
Bis zu 6 Monaten wird unterstellt, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war.

Hier geht es nicht um die Garantie auf Ersatzteile, sondern um Gewährleistung bei einem Werkvertag. Andere Baustelle.

2 Jahre ab Abnahme, vertraglich verkürzbar auf ein Jahr in den AGB.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hier geht es nicht um die Garantie auf Ersatzteile, sondern um Gewährleistung bei einem Werkvertag. Andere Baustelle.

2 Jahre ab Abnahme, vertraglich verkürzbar auf ein Jahr in den AGB.

Ach ist da so? Interessant.... Vertragsrecht ist ja schon eine für unbedarfte unübersichtliche Sache.

Demnach dürfte er ja unabhängig davon, ob er nun eine neue Pumpe gratis bekommt, oder nicht auch kein Lohn gefordert werden. Allenfalls vom Teilehändler?!

Du hast einen  Werkvertrag mit Deiner Werkstatt über die reparatru des fahrzeugs geschlossen.

Danach richten sich die Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung usw.)

Die Werkstatt hat ihrerseits einen Kaufvertrag über das verbaute Ersatzteil mit dem Händler und der mit dem Hersteller geschlossen.

Wie die das intern rückabwickeln, braucht aber nicht Deine Sorge sein.

Einziges Problem für Dich ist -wie weiter oben bereits dargestellt- dass der mangel bereits bei Abnahme vorhanden oder zumindest angelegt gewesen sein muss und das Teil nicht "einfach so" verschlissen ist.

Insofern ist es kein Selbstläufer. Aber an sich sollte die Werkstatt Deinem Nachbesserungsverlangen nachkommen.

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