Garantie MB 80 nix wert!?
Hallo,
ihabe im Dezember 2021 einen Wagen Baujahr 2015 Kilometerstand 110 500 KM bei einer Mercedes-Benz Niederlassung gekauft.
Nach weniger als 14 Tagen trat das erste Problem auf, das Panorama Dach ließ sich nicht öffnen.
Meine damalige Frage ob die Bremsscheiben denn noch in Ordnung wären wurde bejaht.
Des Weiteren war nach kurzer Zeit die Motorkontrollleuchte an, anscheinend war ein Sensor in der Abgasanlage defekt.
Die Sitzhalterung war rostig die hintere Kopfstütze war kaputt, dies habe ich allerdings erst nach und nach festgestellt. Insgesamt war der Wagen jetzt vier mal in der Werkstatt.
Seit einiger Zeit verliert der Wagen bei kühleren Temperaturen hinten links Luft, deswegen habe ich den Wagen gestern In die Werkstatt gebracht.
Heute bekomme ich den Anruf, dass beide Luftbälge der Luftfederung ausgetauscht werden müssen und das ebenfalls die Bremsscheiben in nächster Zeit ausgetauscht werden müssen.
Kostenpunkt: Luftfederung 2000 € inklusive Arbeitslohn.
Nun meine Frage:
Kann ich, da die Garantie die Übernahme des Schadens abgelehnt hat, auf Kulanz der MB Werkstatt pochen?
Wie seht ihr denn Fall?
30 Antworten
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 27. Juli 2022 um 11:23:31 Uhr:
Zitat:
@dotnet schrieb am 23. Juli 2022 um 12:56:00 Uhr:
Man kann im Anschluß an eine JS Garantie die MB 100 für ein, zwei oder drei Jahre abschließen. Dies ist möglich während der Laufzeit der JS Garantie. Danach kann man die MB 100 jährlich verlängern bis ins 12. Betriebsjahr. Der Kilometerstand darf 200000 km bei Verlängerung nicht überschritten haben und die MB 100 endet automatisch bei überschreiten der 200000 km oder Ende des 12. Betriebsjahres.
Bei mir hat die Verlängerung um 3 Jahre etwas über Euro 1700.- gekostet.
Aber aufgepasst: Die MB Werkstätten (nicht Niederlassungen) bieten seit neuestem eine eigene Garantie an und versuchen diese zu verkaufen anstelle der MB 100. Preise sind gleich der MB 100.Dann dürfte aber diese "Garantie" nur für diesen Händler gelten?
Das ist nur bedingt richtig. Der Händler muß für die Garantieleistungen einstehen, aber wenn Du bei einem anderen Händler in D oder dem Europäischem Ausland bist, muß der halt bei Deinem Händler anfragen, ob er reparieren darf, oder der Wagen zu ihm verbracht (abgeholt) wird.
Problematisch sehe ich eher, daß der Kunde bei Abschluß der Garantie nicht explizit darauf hingewiesen wird und eventuell denkt, er kauft eine MB100 Garantie.
Für mich sieht es so aus, als ob Vertragswerkstätten die MB 100 oder auch MB 80 nicht mehr vermarkten dürfen / können und daher eigene Produkte anbieten - aber das ist meinerseits Spekulation. Vielleicht weiß jemand anderes genaueres?
Aber es gibt ja nach wie vor die Möglichkeit die MB 100 in einer Niederlassung zu erwerben.