Garantie auf Landirenzo Omegas

Hallo

ich habe mir am 22.07.2005 eine Gasanlage von Landirenzo einbauen lassen und bin nun 55000 damit problemlos gefahren. Gestern musste ich feststellen, dass mein Auto angefangen hat im Gasbetrieb im Leerlauf unruhig zu sein und beim Beschleunigen heftige Aussetzer hat 🙁 . Laut meinem Umruester koennte es an einer defekten Einspritzduese liegen, die allerdings nicht mehr unter Garantie liegt, da wir heute den 25.07.2006 haben und die Garantie nur 1 Jahr lang gilt. Meine Frage ist, kann ich da was gegen machen oder ist schon alles richtig so wie mein Umruester es sagt?

Danke

18 Antworten

nein
gesetzlich ist 2 jahre auf neuprodukte!
war sie neu?
oder gebraucht?

Hi,

Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann in Dauer und Umfang vom Garantiegeber frei gewählt werden.
Bei Dir handelt es sich aber um eine GEWÄHRLEISTUNG, die nach europäischen Gesetz mindestens zwei Jahre betragen muss. Schließlich geht es um eine defekte Düse, d.h. einen Sachmangel.

Viele Grüße
tester99

Hmmm...

was heisst denn das ?

Muss ich zahlen ?

jups
sachmängelhaftung!
:-P

was oft im sprachgebrauch als garantie bennant wird!
aber sich unterscheidet!

aber wir wissen ja alle 2 jahre !
also hin machen lassen !
die düse gehört dem umrüster

Ähnliche Themen

nein musst du nicht! er haftet 2 jahre
er kann die düse auch zurückgeben!

Nein, ist so nicht ganz richtig:
Gesetzl. gilt ein Sachmängelhaftung von 2 Jahren, die absolut unumstösslich ist, aaaaaaaber.....
die Sachmängelhaftung bezieht sich auf Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. In den 1. 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass es so war. Der Händler muss also haften. Es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.
Danach gilt die sog. Beweislastumkehr. Da wird dann davon ausgegangen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Der Händler muss also nicht haften, es sei denn, Du kannst das Gegenteil beweisen.
So isses korrekt.
Garantie ist dabei eine freiwillige Leistung, die der Händler zu seinen Bedingungen gewähren kann, aber nicht muss.

CU,

Uwe

1. Gewährleistung:

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

 

Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

 

In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

 

2. Garantie/Garantievertrag:

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.

 

3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).

Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).

Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.

 

4. zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002:

Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.). Vgl. Sie auch hierzu die Ausführungen unter Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!!

5. regelmäßige Gewährleistung im europäischen Vergleich: (gesetzliche Regelung bei beweglichen Gegenständen - Stand: 01.01.2002)

@rseitz8774
Diese Regelung ist alt und mit der Änderung zum 01.04.2005 (soweit ich weiss) ausser Kraft!!
Den Begriff "Gewährleistung" gibt es so nicht mehr. Dies wurde ersetzt durch die Sachmängelhaftung!!

§ 459

(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.

(2) Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/459.html

Zwei Jahre Frist gemäß § 438 II BGB

Die Gewährleistungsrechte stellen für den Käufer sicher, dass das Pferd zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer keine Mängel aufweist. Treten innerhalb einer zweijährigen Frist, die gemäß § 438 II BGB mit Übergabe des Pferdes an den Käufer beginnt, Mängel auf, muss der Verkäufer die Kosten für die Beseitigung der Mängel übernehmen, wenn der Käufer beweisen kann, dass die Mängel bereits beim Kauf vorgelegen haben. Waren dem Käufer die Mängel beim Abschluss des Kaufvertrages jedoch bekannt, so kann er aus diesen Mängeln natürlich keine Ansprüche herleiten.

Quelle: http://www.ra-schewe.de/pferderecht/sachmaengelhaftung/

CU,

Uwe

jo fast das selbe nur andere wörter
also kurz für alle

wenn man was kauft und es geht kaputt muss der verkäufer nachbessern!
also hin zu deinem händler düse machen lassen
denke so oder so das er das macht!

Noch kurz meine persönliche Meinung:
Diese 2 Jahre Sachmängelhaftung sind die grösste Volksvera...e aller Zeiten.
Früher gab es ein 1/2 Jahr Garantie, ohne wenn und aber!! Der Händler musste Nachbessern, da war es fast egal, warum. Innerhalb dieser Zeit hatte der Händler zu haften.
Heute haftet er nur für Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren. Kann er beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war (z.B. durch ein TÜV-Siegel beim Gebrauchtwagenkauf), hat der Kunde das Nachsehen!!
Die Medien propagierten das damals als echten Kundenvorteil.
"Der Kunde hat ja jetzt 2 Jahre Garantie!", wurde in den Medien gesagt. Ich finde es lachhaft.
Ein guter und fairer Umrüster wird das Gewährleistungsrecht eher als Richtschnur denn als Gesetz auslegen und es nicht gaaaanz so eng sehen. Eigentlich müsste die o.g. Düse aber von Dir bezahlt werden, wenn die bei Übergabe noch nicht kaputt war.

CU,

Uwe

also es gibt 1000 urteile für den verbraucher!
darüber würde ich mir keine sorgen machen!

bitte um info was der umrüster gesagt hat

Hallo,

da freue ich mich sehr über das Garantieverständnis meines Umrüsters. Sogar nach Ablauf der zugesicherten 2 Jährigen Garantie hat er mir einen Block neuer Einblasventile neuester Bauart eingebaut. Sein Kommantar auf die Frage nach den Kosten war: "Ist Service". Ansonsten habe ich nach der Umrüstung auch noch für keine Nachjustierung etwas bezahlt.
Die neuen Rails sind übrigens spitze!

Leider gibt es sowas heute nur noch sehr selten.

Gruß,
Jörg

@ rseitz8774
Ja, aber es gibt auch 1000 Urteile für den Händler....

@Joe_cool
Find´ ich toll. Das ist doch mal fair!!

CU,

Uwe

@UweHe, hallo mal wieder,
damit hängt aber Joe´s Umrüster aber die Latte seehr hoch. 😉 Ich glaube nicht, daß der es auch für alle Kunden so durchhalten kann. Ich vermute daher eher mal noch eine Hintergeschichte bezüglich der BIGAS Rails, sondt würde der die nicht einfach nach der Garantie - sorry- Gewährleistung - so´n Mist- Sachmängelhaftung für lau rausrücken.
Er nennt es "Service" und ist beim Kunden natürlich sofort der große Zampano.
Es freut

Deine Antwort
Ähnliche Themen