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Garagen Inhalt versichern

Hallo,

ich weiß, dass es eigentlich ein KFZ Versicherungsforum ist und meine Frage nur am Rande mit KFZ zu tun. Aber da hier einige Versicherungsexperten unterwegs sind frage ich halt trotzdem mal.

Ich habe eine kleine Halle mir rund 70 m² in einem Industriegebiet gemietet in der ich mir eine kleine Werkstatt eingerichtet habe. Im Laufe der Zeit haben sich eine Reifenmontier- und Wuchtmaschine, diverse Räder und Felgen, Werkzeug und andere Geräte dort gesammelt die ich eben brauche um an meinen Autos zu schrauben. Ein paar Autos stehen auch drin.

Mein Problem ist jetzt, dass ich diese Dinge gerne gegen Diebstahl und Feuer versichern würde. Eine Hausratversicherung bekomme ich nicht weil ich auf dem Gelände nicht wohne. Eine Gewerbeversicherung passt auch nicht weil ich ja kein Gewerbe betreibe sondern nur für mich privat an meinen Autos schraube.

Die Autos sind teilweise angemeldet oder über eine Ruheversicherung abgedeckt. Es geht mir also wirklich nur um die Teile und Maschinen.

Hat einer von Euch eine Idee wie man das versichern könnte ?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael

25 Antworten

Also bei der HUK kann die Garage 3km entfernt sein
Auszug:
ausschließlich privat genutzte Garagen, die max. 3 km (Luftlinie) von der Wohnung entfernt liegen.
Würde mal in Coburg direkt anrufen.
Wenn du noch einen alten Tarif hast (vor 2011) musst du auf den aktuellen Tarif umstellen (2016)

Der TE schrieb "Ich habe eine kleine Halle mir rund 70 m² in einem Industriegebiet gemietet". Wo steht Garage? Was verstehen Hausratversicherer unter "Garage". Bekommt er nach Eueren Tips dann alles ersetzt?

Meine Grüne aus Westfalen mit dem P, da ist die Garage sofern nicht weiter entfernt als 1km in der Hausrat mit drin.

Ansonsten könnte ein Privater eine sogenannte Einglagerte Hausrat abschließen.

Gewerbe muss ja da ne Inhaltversicherung abschließen.

So seine Auskunft eben per Telefon.

Also mit der richtigen Versicherung geht da wohl auf jeden Fall was.

lejockel ist der erste der hier mal auf die Begrifflichkeiten eingeht.

Was ist es denn nun baurechtlich? Garage? Lagerhalle? Das koennten je nach dem bei deiner Nutzung unzulaessig sein. Das sollte so weit geklaert sein, bevor du bei den Versicherungen anfragst.

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Wenn vorne ein Garagentor ist ....- im Gegensatz zum Scheunentor. ...😁 und man Autos abstellt und repariert , es entsprechend befahrbar ist und so genutzt wird , ist es wohl seine Garage ... .😮

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 16. Februar 2018 um 18:00:38 Uhr:


Wenn vorne ein Garagentor ist ....- im Gegensatz zum Scheunentor. ...😁 und man Autos abstellt und repariert , es entsprechend befahrbar ist und so genutzt wird , ist es wohl seine Garage ... .😮

Meine Versicherung interessierte noch nicht mal ob es eine Garage ist oder nicht, dies wäre sie ja nur ob ein Auto o. ä. drin steht oder nicht.

Definition Garage??😉

Macht´s nicht so kompliziert und sucht euch einen ordentliche Versicherung mit der man gescheit reden kann.

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:54:37 Uhr:


Das wäre auch mein Wunsch gewesen und ich hätte ja auch gerne einen Zuschlag gezahlt. Meine Hausratversicherung ist bei der HUK. Ich war beim Vertreter hier am Ort und der hat in meinem Beisein auch noch in Stuttgart angerufen. Ergebnis war, dass die Hausratversicherung nur gilt wenn die Garage auf dem gleichen Grundstück steht wie das Wohnhaus.
Der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung für die Halle ist nicht möglich weil ich dort nicht wohne und es auch kein Ferienhaus ist. Abschließende Aussage aller drei Versicherungen war, dass diese Situation nicht versicherbar ist.

Hab meine Hausrat bei der R+V
Habe ein größeres Gartenhäuschen mit Rasenmäher, Rasentraktor , div. Geräten und Werkzeugen drin. Das Gartenhaus steht nicht auf dem Grundstück des Wohnhauses sondern auf dem daran angrenzenden und das auch noch ausserorts.
Hab bei der Versicherung nachgefragt ob der Inhalt über die Hausratversicherung mitversichert ist - dies wurde mir bestätigt (oder zumindest mit aufgenommen).
Ob das bei denen generell so ist, Entgegenkommen ist oder aber mit dem direkt angrenzenden Grundstück zu tun hat, kann ich allerdings nicht sagen.
Genauso ist da Gartenhaus an sich auch über meine Wohngebäudeversicherung abgedeckt - auch wenn das jetzt in deinem Fall keine Rolle spielt..

...bei mir genau so, allerdings auf gleichem Grundstück 🙂

Ja auch auf fremden Grundstück wäre möglich bzw. gibt es, hatte ich ja erwähnt das meine und auch von celica auch weiter entfernt sein darf.

Aber alles das sollte man mit seiner Versicherung abklären, notfalls wechseln.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Inzwischen hat mir ein freundlicher User auch per PM geschickt, dass nach der neuen Regel der HUK die Garage bis zu 3 km Luftlinie vom Haus entfernt sein darf. Jetzt muss ich erst mal klären ob die Halle als Garage anerkannt ist.

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