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GAP-Unterdeckungsschutz

Themenstarteram 30. August 2016 um 9:52

Hallo,

Hab eine kurze Frage. Mercedes Benz bietet zu ihren Fahrzeugen manchmal einen GAP-Unterdeckungsschutz. Er soll gegen Diebstahl und Totalschaden schützen. Aber wie genau ist das gemeint? Gilt das auch wenn ich einen Unfall bau? Würde dann nicht auch nur eine Haftpflicht reichen?

Danke schon mal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Der GAP-Schutz ist für die Kasko-Versicherung relevant. Er deckt bei einem Totalschaden die evtl. vorhandene Lücke zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und dem noch offenen Kredit.

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am 31. August 2016 um 11:31

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 31. August 2016 um 12:43:26 Uhr:

..und bitte, die Vollkasko, mit so wenig wie möglich SB, abschließen.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Eine moderate Selbstbeteiligung ist finanziell meist die beste Lösung.

 

Zitat:

@ivo14 schrieb am 31. August 2016 um 12:54:30 Uhr:

Ist es denn nicht so dass wenn man die Vollkasko abschließt, einen Unfall baut und die Versicherung es zahlt, irgendwelche Prozente steigen und die Versicherung teuerer wird?

Das kommt auf die Versicherung an. Normalerweise, wenn man eine Versicherung abschließt, die auf den Schadenfreiheitsklassen beruht, dann ja.

Aber inzwischen gibt es grade bei Komplettangeboten auch Versicherungen, die diese Basis nicht haben.

Das könnte ich mir bei deinem Fahrzeug durchaus vorstellen.

Zitat:

@Jevermeister schrieb am 30. August 2016 um 18:30:12 Uhr:

Viele Versicherungen bieten auch eine Neupreisentschädigung für X Monate an, dann kann man sich die GAP meist auch sparen weil nach Ablauf genügend abbezahlt ist.

Vorsicht bei dieser Aussage. Diese Neupreisentschädigung ist häufig an Bedingungen geknüpft so das man nicht automatisch bei jedem Totalschaden eines jungen Fahrzeugs innerhalb des Zeitraumes der Neupreisentschädigung auch wirklich mit dieser rechnen kann.

Beispiel:

Ich habe meine KFZ-Haftpflicht + Kasko bei der R+V24 (Tarif Komfort-Schutz). Enhalten ist eine "Neuwertentschädigung bis 18 Monate". Hört sich erst mal gut an. Wenn man aber mal auf die Erläuterung der Versicherung hierzu clickt kommt folgendes,

Neuwert-Entschädigung

Neuwert-Entschädigung innerhalb der ersten 18 Monaten nach Erstzulassung bei Totalschaden oder innerhalb der ersten 12 Monaten bei Diebstahl. Vom Neupreis wird der vorhandene Restwert des Fahrzeugs abgezogen. Voraussetzungen: Sie waren zum Zeitpunkt des Schadens Eigentümer des Fahrzeugs und zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs beim Hersteller oder Kfz-Händler war der Kilometerstand nicht höher als 1.000 Kilometer.

Zunächst mal gelten plötzlich für Diebstahl nur noch 12 Monate. Dann muss man zum Zeitpunkt des Schadens Eigentümer sein. Bei einer Finanzierung wird man sicherlich Halter und steht in der Zulassungsbescheinigung, aber die finanzierende Bank wird sich bis zur Tilgung des Darlehens einen Eigentumsvorbehalt einräumen lassen. Und plötzlich fehlt es schon an einer Voraussetzung für die Neuwertentschädigung, da man nicht Eigentümer ist. Gleiches gilt, wenn man - was wirtschaftlich absolut sinnvoll ist - keinen Neuwagen ab Werk, sondern vielleicht einen Vorführwagen des Händlers mit deutlichem Nachlass gekauft / bzw. finanziert hat. Wenn der Vorführer zum Zeitpunkt des Kaufs zufällig über 1.000km auf dem Tacho hatte, dann wird es wieder nichts mit der Neuwertentschädigung.

Es mag sein, dass andere Versicherer hier großzügigere Bedingungen haben, aber das sollte man im konkreten Fall auch wirklich prüfen bevor man auf die GAP Deckung verzichtet.

Fazit:

Bei Finanzierung / Leasing gerade in der Anfangszeit des Vertrages und bei geringer oder gar keiner Anzahlung immer mit GAP Deckung versichern.

Gruß

Patrick

am 1. September 2016 um 9:02

Zitat:

@cobra427os schrieb am 1. September 2016 um 10:22:12 Uhr:

Zunächst mal gelten plötzlich für Diebstahl nur noch 12 Monate. Dann muss man zum Zeitpunkt des Schadens Eigentümer sein. Bei einer Finanzierung wird man sicherlich Halter und steht in der Zulassungsbescheinigung, aber die finanzierende Bank wird sich bis zur Tilgung des Darlehens einen Eigentumsvorbehalt einräumen lassen. Und plötzlich fehlt es schon an einer Voraussetzung für die Neuwertentschädigung, da man nicht Eigentümer ist. Gleiches gilt, wenn man - was wirtschaftlich absolut sinnvoll ist - keinen Neuwagen ab Werk, sondern vielleicht einen Vorführwagen des Händlers mit deutlichem Nachlass gekauft / bzw. finanziert hat. Wenn der Vorführer zum Zeitpunkt des Kaufs zufällig über 1.000km auf dem Tacho hatte, dann wird es wieder nichts mit der Neuwertentschädigung.

Es mag sein, dass andere Versicherer hier großzügigere Bedingungen haben, aber das sollte man im konkreten Fall auch wirklich prüfen bevor man auf die GAP Deckung verzichtet.

Fazit:

Bei Finanzierung / Leasing gerade in der Anfangszeit des Vertrages und bei geringer oder gar keiner Anzahlung immer mit GAP Deckung versichern.

Bei den 12 Monaten gehe ich natürlich mit, beim Rest aber nicht ganz.

Auch wenn der Volksmund sagt, dass bei einer Finanzierung das Auto der Bank gehört, so sagst du es eigentlich richtig, diese hat nur einen Eigentumsvorbehalt und so lange sie diesen nicht geltend macht, ist in der Regel der Versicherungsnehmer auch der Eigentümer.

Und der nächste Punkt sagt eigentlich nur aus, dass man nicht gebraucht kaufen kann und im Schadenfall dann den ehemaligen Neupreis bekommt. Sprich besser gestellt wird, als wenn kein Schaden eingetreten wäre, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Und beim Fazit gehe ich auch nicht mit, aber das habe ich bereits erläutert.

am 1. September 2016 um 12:57

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 1. September 2016 um 11:02:46 Uhr:

Auch wenn der Volksmund sagt, dass bei einer Finanzierung das Auto der Bank gehört, so sagst du es eigentlich richtig, diese hat nur einen Eigentumsvorbehalt und so lange sie diesen nicht geltend macht, ist in der Regel der Versicherungsnehmer auch der Eigentümer.

Inhaltlich hast Du recht, mein lieber Jupp. Lediglich der Begriff ist nicht korrekt. Den Terminus Eigentumsvorbehalt gibt es eigentlich nur im Kaufrecht und meint, dass der Verkäufer solange Eigentümer der Ware bleibt, bis diese vollständig bezahlt wird.

Bei einer Autofinanzierung dient das finanzierte Auto meist als Sicherungsobjekt gegenüber dem Kreditgeber, in vielen Fällen wird das Auto sicherungsübereignet. Per Sicherungsschein verpflichtet sich dann auch die Versicherung, etwaige Leistungen im Schadenfall direkt an den Kreditgeber zu überweisen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@cobra427os schrieb am 1. September 2016 um 10:22:12 Uhr:

Bei Finanzierung / Leasing gerade in der Anfangszeit des Vertrages und bei geringer oder gar keiner Anzahlung immer mit GAP Deckung versichern.

Ich glaube mich auch zu erinnern, dass die GAP-Deckung -wenn überhaupt- nur einen vernachlässigbar kleinen Mehrpreis gekostet hat. Ich meine, die ist bei einigen Versicherungen einfach mit dabei.

Klar, die Beiträge sind klein, was aber einfach daran liegt, dass auch das Risiko gering ist die die GAP oft jetzt nicht riesig groß (nicht jede Finanzierung ist der 100t€ Porsche).

Hallo zusammen, ich versuche das Thema nochmal wiederzubeleben :)

 

Ich habe bei MB geleast und da ist automatisch die GAP mit drin. Versichern möchte ich bei der HUK, hier ist die GAP ebenfalls automatisch mit drin. Nun wäre ich Mehrfachversichert - das kann zu Problemen führen, oder? Weiß das jemand?!

 

Wie läuft es dann im Schadensfall ab? Welche Versicherung zahlt?

 

Jemand Erfahrungen?

 

Danke!

Zitat:

@Nutza59 schrieb am 6. März 2018 um 21:20:56 Uhr:

Hallo zusammen, ich versuche das Thema nochmal wiederzubeleben :)

Ich habe bei MB geleast und da ist automatisch die GAP mit drin. Versichern möchte ich bei der HUK, hier ist die GAP ebenfalls automatisch mit drin. Nun wäre ich Mehrfachversichert - das kann zu Problemen führen, oder? Weiß das jemand?!

Wie läuft es dann im Schadensfall ab? Welche Versicherung zahlt?

Jemand Erfahrungen?

Danke!

Bei BMW ist die GAP auch immer mit drin, allerdings gibts da einige Voraussetzungen.

Sie tritt nur ein, wenn bei BMW ein Anschlußvertrag gemacht wird und es darf bei einer anderen vericherung keine GAP Absicherung bestehen. Es ist wohl nicht tragisch wenn die Autoversicherung dies ebenfalls beinhaltet, allerdings tritt dann BMW nicht ein, sondern die GAP der normalen Versicherung. So hab ich´s zumindest verstanden.

Wie gesagt, bei BMW.

 

Problematisch ist eine Doppelversicherung nicht - du darfst nur die Leistung nicht doppelt beziehen. Nennt sich dann ungerechtfertigte Bereicherung.

Aber 1. ist die GAP-Deckung im Leasingvertrag keine Versicherung und 2. dürfte sie auch bei dir an Bedingungen geknüpft sein, so dass du im Zweifel mit der Leistung deiner Kaskoversicherung besser dran bist.

@AS60 @lemonshark Danke euch für eure Antworten. Ich habe in meinen Vertragsunterlagen von MB leider nichts zur GAP gefunden. In den Angeboten stand es immer drin...mhh. Ich werde nächste Woche nochmal meinen Verkäufer drauf anhauen und meld mich nochmal ;)

Spricht etwas gegen die Schreibweise Gap? Ist ja keine Abkürzung sondern ein (leider) englisches Substantiv.

am 9. Oktober 2018 um 16:27

Hallo zusammen,

nun hab ich auch noch mal ne Frage zum Thema GAP.

Gilt sowas eigentlich nur für Totalschäden wie Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges? Und gilt das nur Bei privat-Leasing bzw wird es nur dort angeboten oder auch bei gewerblichem Leasing? Bin gerade im Urlaub und kann somit nicht in die Unterlagen schauen ob bei uns sowas mit drin war oder nicht.

Ich frage, da der MB Vito den ich fahre eigentlich schon getauscht werden sollte gegen einen neuen wieder mit 3-Jahres-Leasing. Wurde noch nicht da KBA die Zulassung nicht erlaubt. Das ist aber ein ganz anderes Thema.

Jedenfalls hat der halt so ein paar kleine Macken die sich eben summieren. Wird ja auch zu 90 Prozent des Jahres in Berlin in der Stadt bewegt. Da passiert halt hier und da mal was und vieles davon während das Fahrzeug irgendwo abgestellt ist und einem fällt das womöglich erst viel später auf. Die Firma soll nun die Differenz zum errechneten Wertverlust zahlen.Glaube sind so 3-3,5 Tsd . Erscheint mir bis zu einer gewissen grenze auch logisch. Wobei die selbst bei ganz leichten oberflächliche Schleifspuren an einer Ecke an dem nichtlackierten Stoßfänger vorn eben diesen austauschen wollen. Wo Peugeot damals bei der Rückgabe , ohne das wir ein neues geleast haben meinte. " Das sind normale Gebrauchsspuren nach 3 Jahren, wird nicht berechnet" . Das nur nebenbei.

Sollte aber sowas dann nicht auch durch den GAP-Unterdeckungsschutz abgedeckt sein?

Beste Grüße

Matthias

Hast du denn einen Totalschaden? Oder geht es nur um die Abrechnung zum Leasingende?

am 9. Oktober 2018 um 18:34

Zitat:

@hydrou schrieb am 9. Oktober 2018 um 18:40:23 Uhr:

Hast du denn einen Totalschaden? Oder geht es nur um die Abrechnung zum Leasingende?

Es geht um die Abrechnung. Wenn die GAP die Different zwischen tatsächlichem Wert und dem vorausberechnetem Wert decken soll dann würde dies ja hier zutreffen. Die Frage ist eben ob dies nur auf besondere Ereignisse wie Totalschaden durch Unfall bzw Diebstahl der Fall ist oder eben Grundsätzlich die Differenz ausgeglichen wird. Denn wie ich hier las handelt es sich ja nicht um eine Versicherung. Was dann auch immer.

Die Gap-Deckung leistet i.d.R. nur bei Totalverlust des Leasingobjekts die Differenz zum Wiederbeschaffungswertes, z. B. Diebstahl, Totalschaden, Untergang.

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