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GAP-Deckung sinnvoll?

Themenstarteram 18. März 2018 um 16:44

Holla,

ich habe eine Frage zum Sinn oder Unsinn einer GAP-Deckung zusätzlich zur Vollkasko.

Ich habe eine Leon Cupra (Leasing). Der Listenverkaufspreis liegt bei ~45k€.

Anschaffungspreis laut AB lag bei 32,8k€ (inkl. Garantieverlängerung und Wartuns/Verschleiß) Ich zahle über die Laufzeit von 3 Jahren ca 11,3 k€, was etwa 340€/Monat entspricht.

Jetzt ist es ja so, das die GAP-Deckung die Lücke zwischen Restwert und WBW schließt.

Allerdings ist der Anschaffungspreis aufgrund des recht hohen Rabattes niedriger als ein durchschnittlicher Gebrauchter (1Jahr, ~15.000 km).

Wenn ich jetzt keinen groben Denkfehler mache, oder die Gebrauchtwagenpreise ins Bodenlose fallen, liegt der WBW wohl immer über dem Restwert?

Macht es aus eurer Sicht Sinn auf die GAP-Deckung zu verzichten? Macht ca 100€ p.a. aus.

Beste Antwort im Thema

Zumindest wenn dir ein anderer Verkehrsteilnehmer reinfährt zahlt dessen Haftpflicht dir nicht den Neupreis sondern nur den Zeitwert. Dann wäre es sinnvoll wenn die Gap Versicherung greift und die Differenz zahlt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

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Ist relativ einfach. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl zahlt die Versicherung den Marktwert laut Gutachten. Du schuldet dem Leasinggeber aber den Buchwert, und der kann deutlich höher sein.

Gutes Beispiel Das Fahrzeug wird am Tag der Erstzulassung gestohlen. Der Buchwert entspricht vereinfacht gesagt dem Listenpreis. Der Gutachter wird aber sagen das Fahrzeug war schon zugelassen, hat also schon einen Wertverlust von sagen wir 20%. Und nun?

Wenn Deine Vollkasko den Neuwert bezahlt gilt dieses Beispiel natürlich nicht. Es dient halt der Vereinfachung. Es gilt aber sinngemäß zu jedem Zeitpunkt. Selbst am letzten Tag. Der LV wird ja in der Regel mit deutlich überhöhtem Restwert kalkuliert, den kein Mensch nach 3 Jahren zahlen würde.

Hat schon seinen Grund warum bei vielen Herstellern (z. B. BMW) die Gap-Versicherung schon in der Rate enthalten ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

Zitat:

@MurphysR schrieb am 17. November 2019 um 10:52:27 Uhr:

Ist relativ einfach. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl zahlt die Versicherung den Marktwert laut Gutachten. Du schuldet dem Leasinggeber aber den Buchwert, und der kann deutlich höher sein.

Gutes Beispiel Das Fahrzeug wird am Tag der Erstzulassung gestohlen. Der Buchwert entspricht vereinfacht gesagt dem Listenpreis. Der Gutachter wird aber sagen das Fahrzeug war schon zugelassen, hat also schon einen Wertverlust von sagen wir 20%. Und nun?

Wenn Deine Vollkasko den Neuwert bezahlt gilt dieses Beispiel natürlich nicht. Es dient halt der Vereinfachung. Es gilt aber sinngemäß zu jedem Zeitpunkt. Selbst am letzten Tag. Der LV wird ja in der Regel mit deutlich überhöhtem Restwert kalkuliert, den kein Mensch nach 4 Jahren zahlen würde.

Hat schon seinen Grund warum bei vielen Herstellern (z. B. BMW) die Gap-Versicherung schon in der Rate enthalten ist.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

Zumindest wenn dir ein anderer Verkehrsteilnehmer reinfährt zahlt dessen Haftpflicht dir nicht den Neupreis sondern nur den Zeitwert. Dann wäre es sinnvoll wenn die Gap Versicherung greift und die Differenz zahlt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

Auch bei einem HP-Schaden kann man die Neuwertentschädigung der VSK in Anspruch nehmen. Unterschied zur GAP ist aber, dass bei Inanspruchnahme der VSK dein Beitrag steigt, da der SF belastet wird. Daher kann man den Betrag von 6 Euro monatlich gegen den Stufungsschaden der VSK rechnen. Zudem ist zumindest in meinem Vertrag die Neuwertentschädigung auch nicht umsonst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

am 2. Dezember 2020 um 21:55

So ein Quatsch ! Man kann den Minderwert bei der Haftpflicht des Gegners geltend machen. Vorsicht bei gefährlichem Halbwissen. Noch dazu als "Beste Antwort" hier gekennzeichnet ... ohjeohje.

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