Fzg. privat verkauft - Käufer will es nicht mehr haben
Guten Abend,
bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:
Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...
Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.
Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...
Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?
Beste Antwort im Thema
Was soll diese Fehde?
Die bringt keinen weiter.
Ignorier den ollen BMW-Fahrer einfach, sonst hilft nix.
109 Antworten
Hab jetzt nicht alle Seiten durchgelesen zur Problematik mit dem Roller Verkauf, aber so machen wie in Ebay....gekauft unter Ausschluß der Rücknahme, keine Sachmangelhaftung, keine Gewährleistung, kein Nachverhandeln und daß alles schriftlich festlegen im Verkaufsvertrag, dann klappt es auch ohne Ärger hinterher.
@R.Bobby schrieb am 21. Juli 2015 um 20:16:35 Uhr:
Guten Abend,
bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:
Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...
Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.
Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...
Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 22. Juli 2015 um 12:17:28 Uhr:
Nein.Zitat:
@twindance schrieb am 21. Juli 2015 um 23:09:53 Uhr:
Aber da greift dann die Sachmängelhaftung.Die Sachmängelhaftung betrifft nur Händler/Unternehmer/gewerbliche Verkäufer. Bei Verkauf von privat an privat greift die auch dann nicht, wenn sie nicht explizit vertraglich ausgeschlossen wurde.
Alleine die Übergabe der Sache gegen Bares stellt einen rechtsgültigen Vertrag dar und fertig.
Sämtliche juristisch ausgefeilten Klauseln kann man sich sparen.
Da muss ich mal einhaken und in aller Deutlichkeit klarstellen, daß das
nichtstimmt.
Nicht, daß sich Forenuser hier aufgrund dieser Angaben davon abhalten lassen, in ihrem nächsten (auch/insb. schriftlichen) Kaufvertrag als privater Verkäufer einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren.
Es ist falsch, daß im Falle eines privaten Verkäufers (allein der interessiert hier) die Sachmängelhaftung nicht "greife", auch wenn er sie nicht vertraglich ausgeschlossen hat. Die gesetzliche Gewährleistung gilt für _alle_ Verkäufer von gebrauchten Sachen, die privaten Verkäufer können sie aber wirksam ausschließen, gewerbliche Verkäufer eben nicht.
Andersrum: Gerade als Privatverkäufer (einer gebrauchten Sache) muss ich die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel vertraglich ausschließen, um mich vor späterem Hickhack zu schützen.
Hier noch was zum Schmökern:
http://rechtsklarheit.de/.../...ungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen
https://www.test.de/.../
So, back to other Rechtsgebiete
Cheerio
Christian
Da hast Du völlig recht, aber das haben wir eigentlich schon seit zwei oder drei Tagen richtiggestellt. 🙂
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Ok danke für die vielen Antworten.
Um das nochmal klarzustellen: Ich nehme den Roller nicht zurück. Ich habe mich nun abgesichert mit Versicherung und Zulassungsstelle. Die Sache ist vom Tisch.
Na dann einwandfrei 🙂
Ooooder du nimmst ihn für 100 Euro zurück und verkaufst ihn gleich nochmal 😁
Spaß 🙂
MErkbrefreit-
BEratungsresistent....
Erzählst du uns bitte wie es ausgegangen ist- am besten in einem Neuen Fred....
ICH war hart jetzt soll ich blechen... -(titelvorschlag!)
Zitat:
@R.Bobby schrieb am 23. Juli 2015 um 23:13:10 Uhr:
Ok danke für die vielen Antworten.
Um das nochmal klarzustellen: Ich nehme den Roller nicht zurück. Ich habe mich nun abgesichert mit Versicherung und Zulassungsstelle. Die Sache ist vom Tisch.
Bleibt nur zu hoffen dass Du Dich da mal nicht täuscht.
Ich rede nicht von der Rücknahme oder der Sachmängelhaftung,
sondern davon dass der Käufer das Teil auch um, bzw. abmeldet.
Sonst gehen die Probleme erst los.
0016
bei 250 Euro- rentiert sich der Streß auch.....
da kann man auch locker so 3-5 Euro Schaden in Kauf zu nehmen!
Zitat:
@0016 schrieb am 24. Juli 2015 um 06:06:15 Uhr:
Bleibt nur zu hoffen dass Du Dich da mal nicht täuscht.Zitat:
@R.Bobby schrieb am 23. Juli 2015 um 23:13:10 Uhr:
Ok danke für die vielen Antworten.
Um das nochmal klarzustellen: Ich nehme den Roller nicht zurück. Ich habe mich nun abgesichert mit Versicherung und Zulassungsstelle. Die Sache ist vom Tisch.
Ich rede nicht von der Rücknahme oder der Sachmängelhaftung,
sondern davon dass der Käufer das Teil auch um, bzw. abmeldet.
Sonst gehen die Probleme erst los.
0016
Er schrieb doch er hat das mit Versicherung und Zulassungsstelle geklärt...
Die hiesige Zulassungstelle verlangt hierfür die schriftliche, vom Käufer unterschriebene Betätigung, dass er Fahrzeug und Papiere vollständig erhalten hat. Auf mündlichen Zuruf oder bloße Behauptung geht hier überhaupt nichts.
Da würde mich mal interessieren, wie die "Klärung" mit der Zulassungsstelle denn ausgesehen hat.
Ummelden auf neuen Besitzer kann man als Altbesitzer doch sowieso nie, auch nicht mit Kaufvertrag. Das muss doch der neue Besitzer machen. Was ich als Altbesitzer machen kann ist das Fahrzeug abmelden.
Nach dem durchaus wertvollen Beitrag von Alex, fällt es schon schwer, noch etwas sachliches und verwertbares zu schreiben.
Ich versuch's trotzdem, obwohl ich natürlich fürchten muss, zu scheitern.
Ich verstehe den Stress nicht. Der Käufer hat bezahlt. Insofern ist das ein Kaufvertrag, der nicht unbedingt der Schriftform bedarf (Achtung, ich gebe hier nur meine laienhafte Meinung wieder). Wenn der Käufer diesen Vertrag nun rückabwickeln möchte, muss er Handeln. Er kann Dich um Rückabwicklung bitten, aber Du bist nicht gezwungen darauf einzugehen. Klar, wenn Du Stress vermeiden willst, dann geh drauf ein. Eine Handhabe gibt es dafür aber, ausser Deinem guten Willen nicht. Ich persönlich würde erstmal in Erfahrung bringen wollen, was seine Vorstellung ist. Er kann nicht erwarten den Roller eine Zeit zu nutzen und Du zahlst ihm die komplette Summe zurück. Die Drohung, dass er sie irgendwo in den Acker schmeisst, würde ich schlicht ignorieren. Bei der Versicherung hast Du einen Halterwechsel angegeben, oder zumindest mitgeteilt, dass Du die Verischerung nicht mehr bezahlst? Dann mach das gleich.
Natürlich ist grundsätzlich ein mündlicher Vertrag bindend. Nur bekommt man schnell Beweisprobleme. Der TE schrieb, dass der Käufer mit zwei Zeugen kam, er hingegen alleine war.
Wenn jetzt der Käufer behauptet, über die diversen Mängel nicht informiert worden zu sein, kann das der Verkäufer nicht widerlegen, der Käufer aber durch zwei Zeugen beweisen. Dass die vermutlich lügen, dass sich die Balken biegen, steht auf einem anderen Blatt.
Ich bin immer noch der Meinung, ich würde bei dem Betrag und der Tatsache, dass ich als Verkäufer mangels schriftlichen Mietvertrag nichts beweisen kann, was vereinbart wurde, den Roller zurücknehmen und einfach erneut anbieten.
Ein Rechtsstreit kostet auch bei 250 Tacken Streitwert schnell weit mehr, als der Roller selbst. Mir wäre das zu doof. Und das nächste Mal nur mit schriftlichem Kaufvertrag.
In einem Gerichtsverfahren über einem Fall wie diesem, wenn schriftlich nichts vereinbart wurde, die unbestrittenen Tatsachen (Fahrzeug für € 250 privat gegen Bar verkauft), wird ein Richter vornehmlich diese Tatsachen würdigen.
Der Verkauf eines Fahrzeugs für ~ 10% des Neuwertes impliziert den nicht neuwertigen Zustand. Da der Roller unstreitig fahrbereit war, niemand irgendeinen Betrugsversuch beweisen kann, wird die eventuelle Klage auf Rückabwicklung wegen Mängelunterschlagung ins Leere laufen.
Man darf ein bischen auch auf gesunden Menschenverstand der Richter vertrauen. Klappt nicht immer, aber häufig.
Vielleicht zur Vorsicht mal ein Gedächtnisprotokoll des gesamten Vorgangs, inklusive aller Kontakte mit Datum und Uhrzeit, soweit noch reproduzierbar, zu Papier bringen. Kann nicht schaden. Ansonsten, wenn das Fahrzeug jetzt tatsächlich nicht mehr auf Dich zugelassen ist, entspannt zurücklehnen...