Fussrasten entfernen?

Honda Motorrad

Hallo, weiss jemand ob es erlaubt ist fussrasten von sozius sitz abzubauen??? Was sagt TÜV oder Polizei dazu?

18 Antworten

Um es noch etwas komplizierter zu machen, wir haben einen VW Bus T4. Laut Fahrzeugpapiere sind 9 (NEUN) Sitzplätze eingetragen. Ab Auslieferung hatte er 5. Zwischenzeitlich sind es 8, wobei ich selbst Sicherheitsgurte nachgerüstet habe. Zusätzliche Gurte und Sitze sind an werksseitig vorbereiteten Punkten befestigt.

Wer käme bei diesem Fahrzeug auf die Idee, daß eine Vorschriftswidrigkeit vorliegen könnte? Auch wenn ich hinten alle Sitze wieder ausbaue, um den Bus als Transporter zu nutzen, ginge das wohl niemanden etwas an!

Die einzige Fahrzeugart die sitzmäßig ein Problem bekommen wird, ist doch das Mofa, weil das nur einsitzig sein darf.

Natürlich bekommt man, wenn man bei diesem Thema an verschiedenen Stellen nachfragt, auch verschiedene Antworten. Und daß ein TÜV auch mal was einträgt, was vielleicht gar nicht nötig wäre, wundert mich auch nicht ..... ist ja auch nicht falsch, der Ing. hat 's ja geprüft und für gut befunden!

pfisti

Servus zusammen,

prinziell muss das Fahrzeug, wie schon festgestellt, den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen. (§27StVZO)

Wenn also der Soziussitz und die Fussrasten entfernt werden, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Dazu verlangt die Zulassungsbehörde in der Regel eine Bescheinigung der technischen Prüfstelle (TÜV) oder einer Überwachungsorganisation (GTÜ, DEKRA, KÜS, FSP usw.). Kostet ~30,-€

Kompliziert wird's, wenn der Fahrersitzplatz in irgendeiner Form geändert wird - zum Beispiel durch Kürzen der Sitzbank. Dann erlischt die Betriebserlaubnis (weil eine Gefährdung zu erwarten ist) und muss durch Erteilung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis vom TÜV erneuert werden.

Beim deinem T4 ist das eine ganz andere Kanne Bier. Deine Sitze sind ab Werk optional. In der ABE zum T4 sind diese verschiedenen Ausführungsvarianten (Sitzanzahl) genehmigt. Es bedarf daher keiner separaten Genehmigung.

Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlischt im übrigen niemals. Diese betrifft nämlich alle Fahrzeuge des Types und liegt beim Fahrzeughersteller oder Importeur. Wäre dem so, müßten alle Fahrzeuge des gleichen Typs stillgelegt werden, weil einer seine Sitzbank gekürzt hat.

Schönen Abend noch,

Zitat:

Original geschrieben von fitzcarraldo


Naja kann man so extrem sehen. Dann dürfte aber jedes Auto mit durchgerostetem lauten Auspuff nicht mehr weiterfahren, weil der Auspuff ja nicht mehr dem Serienzustand entspricht.

in dem fall bist du dazu verpflichtet den schaden so schnell wie möglich zu beheben. d.h. wenn du grade irgendwo unterwegs bist musst du sofort in die nächste werkstatt bzw. du musst dir den neuen auspuff besorgen und ihn zuhause anbauen (was nicht bedeutet, dass du erstmal noch 300 km mit dem ding durch die gegend fahren darfst)

Hallo Leute,

ich Fahre mit einer original Honda-Soziusabdeckung und ohne Fussrasten, war erst im September beim TÜV.
Was ist rausgekommen?
OHNE Mängel bestanden.
Also ich bin der Meinung, dass es auf das jeweilige Bundesland und deren TÜV-Prüfern ankommt und nicht zuletzt natürlich auf den Polizisten in der Kontrolle.
Für mich steht fest, dass ich so weiter fahre bis ein Amtlicher was dagegen hat.

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