Für was gilt hier das Vorfahrt gewähren Schild.

Schild siehe rotes Kreuz.
Fahrzeug kommt entlang des roten Pfeiles, will auf der Spur bleiben, die eine reine weitere Rechtsabbiegerspur ist ohne Ampelregelung. Die linke Spur im Verlauf ist eine auf eine Ampel führende Geradeaus- und Linksabbiegerspur.
Frage: welche Vorfahrt muss der Autofahrer hier gewähren lassen? Rechtsabbieger von der 2 spurigen Strecke? Müsste da nicht die Straßenbemalung anders aussehen?
Oder heißt das Schild nur, der Verkehr auf der linken Spur hat Vorfahrt auf seiner Spur?

Vorfahrt
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Nö, warten muss er nicht, weil der von links Kommende auf seiner Fahrspur weiterfahren kann. Wenn der von links Kommende das nicht möchte, muss er einen Spurwechsel machen, und da hat er eh niemals Vorfahrt.

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Zitat:

@Drahre1 schrieb am 21. Dezember 2015 um 18:24:57 Uhr:


@ birscherl

Einfädelungsstreifen sind Fahrstreifen, die kontinuierlich in den Hauptstreifen übergehen. Ausfädelungsstreifen sind Fahrstreifen, die kontinuierlich aus der Hauptspur herausführen. Im vorliegenden Fall liegt weder das eine noch das andere vor.

Nachdem der von rechts kommende Fahrstreifen zur Rechtabbiegerspur wird und man zum Gerdeausfahren nach links wechseln muss, könnte man schon von einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen ausgehen. Ob das wirklich so ist, muss aber das Amt oder ein Richter entscheiden, da können wir alle nur Vermutungen anstellen.

@ birscherl
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

Weil es mich so gejuckt hat, ich bin die Strecke heute morgen nochmal gefahren.
Der auf die linke Spur kommende hat auf seiner Seite ein Vorfahrtszeichen 301(stehend auf der Verkehrsinsel am Anfang der ausgehenden Situation, also nach einer Kreuzung). Aber auch dieses gibt ihm ja nicht das Recht, vogelfrei auf die rechte Spur zu wechseln. Es bestätigt nur die Aussage, dass er auf der linken Geradeausspur Vorfahrt hat. Wobei die Frage bleibt, wie das wirklich zu sehen ist, man einer Fahrspur ohne Kreuzung nicht die Vorfahrt geben kann?!

Hallo,

dann dürfte die Situation ja jetzt klar sein:
Wenn Du dem roten Pfeil folgst, musst Du anhalten, sobald jemand von links kommt. Egal, ob dieser jetzt die Spur wechselt oder nicht.

Vogelfreiheit zum nach rechts Wechseln für den von links kommenden gibt es natürlich nicht, man muss ja keinen Unfall provozieren. Aber warscheinlich hats an dieser Stelle schon öfters gerappelt und dann wurde mit den Schildern eben eine eindeutige Situation geschaffen.

Natürlich kann man einer Fahrspur die Vorfahrt geben. Das ist an jeder Einfädelspur so. Die durchgehende Fahrspur hat ein Vorfahrtsschild und die Einfädelspur ein "Vorfahrt gewähren"-Schild (auf Autobahnen fehlen die Schilder, was aber nichts an der Vorfahrtssituation ändert). Das ist so geregelt, damit die durchgehende Fahrspur nicht durch Einfädler behindert wird. Es gilt dann kein Reißverschluss, kein Abbremsen um Einfädler reinzulassen und Einfädler müssen am Ende der Einfädelspur anhalten, wenn das Einfädeln nicht klappt. Aber natürlich kann man als auf der durchgehenden Fahrspur Fahrender vor einem Einfädelstreifen eine entsprechende Lücke aufmachen, so dass es die Einfädler leichter haben.

Grüße,

diezge

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Zitat:

@diezge schrieb am 22. Dezember 2015 um 11:57:04 Uhr:


… dann dürfte die Situation ja jetzt klar sein: Wenn Du dem roten Pfeil folgst, musst Du anhalten, sobald jemand von links kommt …

Nein. Das Zeichen 205 sagt nicht, dass du anhalten musst, dazu wäre das Stop-Schild (Zeichen 206) da.

Von der Sache her dürfte in dieser Situation nie etwas passieren, der eine muss die Vorfahrt gewähren, wem auch immer, der andere darf die Fahrspur nur wechseln wenn er andere nicht gefährdet.
Das Schild ist demnach überflüssig.

Außer wenn die Fahrbahnmarkierung nicht zu erkennen ist (Schnee …), dann wäre ohne Schilder dort rechts vor links. Passt auch wieder nicht … ;-)

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Dezember 2015 um 12:25:58 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. Dezember 2015 um 11:57:04 Uhr:


… dann dürfte die Situation ja jetzt klar sein: Wenn Du dem roten Pfeil folgst, musst Du anhalten, sobald jemand von links kommt …
Nein. Das Zeichen 205 sagt nicht, dass du anhalten musst, dazu wäre das Stop-Schild (Zeichen 206) da.

So sehe ich das auch. Das 301 Schild sagt ja nur, ich darf auf meiner Spur fahren! Es sagt nicht, man darf einfach(mit Vorrang) auf die rechte Spur wechseln. Also hat diezge nicht recht.

Ich denke auch, das Schild(beide) sollten überflüssig sein.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Dezember 2015 um 12:25:58 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. Dezember 2015 um 11:57:04 Uhr:


… dann dürfte die Situation ja jetzt klar sein: Wenn Du dem roten Pfeil folgst, musst Du anhalten, sobald jemand von links kommt …
Nein. Das Zeichen 205 sagt nicht, dass du anhalten musst, dazu wäre das Stop-Schild (Zeichen 206) da.

Stimmt, Du hast recht.

Ich korrigiere:
Derjenige, der dem roten Pfeil folgt, darf den von links kommenden nicht behindern, egal ob Spurwechsel oder nicht.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 22. Dezember 2015 um 12:56:00 Uhr:


… Ich korrigiere: Derjenige, der dem roten Pfeil folgt, darf den von links kommenden nicht behindern, egal ob Spurwechsel oder nicht.

Nein. Bei einem Spurwechsel hast du niemals Vorrang, egal welches Schild dort steht.

Und bei einem Vorfahrt achten Schild auch nicht.
Die Argumentation führt doch zu nichts.

Man wird sich hier schon überlegen müssen was sich das Straßenverkehrsamt bei den beiden Schildern gedacht hat.

Für mich ist ziemlich offensichtlich das es genau darum geht den Fahrzeugen der linken Spur den wechsle auf die rechte zu ermöglichen, die ja zur Abbiegespur wird. Konsequenter Weise müssten dafür auch die Fahrbahnmarkierungen geändert werden, aber Schilder aufstellen ist halt billiger, als Strassenmahlerrei.

ein Stoppschild oder eine Ampel hätte den genannten Effekt

Nein, auch ein Stopschild gewährt keinen Vorrang bei einem Fahrstreifenwechsel. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

Mit dem genannten Effekt meinte ich das Schaffen von Lücken für Spurwechsler.

So, hier kommt des Rätsels Lösung, verfasst von einem Verkehrsjuristen des ADAC:

Zitat:

Zugegebenermassen sind die Zeichen 205 auf dem überlassenen Foto letztlich unnötig. Es ist davon auszugehen, dass diese bereits aufgestellt waren, als es rechts auf der Hauptstraße noch keine Sperrfläche gab, sondern dort ein Fahrstreifen verlief.

Insoweit muss dort auch nicht angehalten werden. Allenfalls am Ende der Sperrfläche könnte verlangt werden, dass dem bevorrechtigten Verkehr Vorfahrt eingeräumt wird. Da dies aber nur bei einem Spurwechsel zum Tragen kommt, ist aus unserer Sicht die Sorgfaltspflicht des Spurwechslers vorrangig.

Also reine Schlamperei der Anordnungsbehörde.

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